aline1507 am 28.01.2008 um 3:15 Uhr
Meine Schwester hat seit Nov. eine Wohnung gemietet. Die Wohnung wurde in unrenoviertem Zustand "besenrein" vom Vormieter übergeben. Die Vermieterin hatte bei Wohnungsübergabe meiner Schwester (mündlich) zugesichert, sie würde ein Loch in der Wand (zwischen Bad & Küche) reparieren lassen und alte Möbelstücke entfernen. Da dies bis heute nicht passiert ist, hat meine Schwester die Mietkaution nicht bezahlt (die Miete selbst pünktlich). Nun hat die Vermieterin ihr die Kündigung des Mietvertrags in 3 Monaten zugeschickt...Meine Frage: darf sie meine Schwester einfach wg. nicht gezahlter Kaution rauswerfen, obwohl sie die (leider nur m&u
Leider darf sie, die Vermieterin. Die Kaution ist ein Bestandteil des vereinbarten (schriftlich) Mietvertrag. Die Nichtbezahlung der Kaution eine Vertragsverletzung, die, meines Erachtens ohne vorherige Mahnung, zur Kuendigung berechtigt. Was muendlich besprochen, angeblich zugesichert, ist unerheblich, da nicht beweisbar. Fehler war, die Kaution als vermeintlich Druckmittel zu benutzen, anstatt die muendliche Zusicherung schriftlich zu bestaetigen, mit Aufforderung um Erledigung bis zum Termin X. Bei Nichterfuellung von der Vermieterin, sofort nach Terminablauf schriftlich letzte Frist geben. Aber, das ist vorbei, nicht so gemacht. Bleibt nur noch der Versuch des Gespraechs, wenn die Wohnung sonst allen Wuenschen entspricht, ein Auszug aergerlich.

in solchen Fällen mündliche Verträge zu schließen, ist schön. Es hilft aber nichts. Jedes "mündliche Versprechen" sollte schriftlich gemacht werden!!! Ansonsten ist alles gehörte, gesprochene zweifelhaft/ungültig)

So ist es. Sie hätte besser die Miete kürzen können als die Kaution einbehalten.
Wichtig ist immer, die Mietkürzung vorher ankündigen und den den Grund dafür schriftlich mitteilen und Zeit zum Nachbessern zu geben. Wenn dann nichts geschieht, Sonderkonto anlegen und den einbehaltenen Teil der Miete dort einzahlen. Dokumentiert Zahlungswille, der Vermieter hat keinen Grund, die Kündigung auszusprechen.

sollte von Seiten Deiner Schwester weiterhin Interesse an der Fortführung des Mietverhältnisses bestehen, so würde ich unverzüglich einem Mieterverein beitreten (das kostet ca. 50€ im Jahr)und mich durch diesen vertreten lassen.Meines Erachtens besteht kein Kündigungsgrund,ferner würde ich der Vermieterin mitteilen das sie ihre Kaution erhält,sobald sie dafür gesorgt hat das die Mängel und Altmöbel beseitigt sind....
Der Beitritt in den Mieterverein oder auch der Abschluß einer Rechtsschutzversicherung hilft zumindest finanziell nicht bei einem bereits ausgelösten Rechtsstreit...
Und es besteht durchaus ein Kündigungsgrund.
Joschy0907 am 30. Januar 2008 11:15 Das trifft nur auf Deine Rechtsschutzversicherung zu, beim Mieterverein sieht es so aus das Du dort mit Deinem Anliegen vorstellig wirst, Dich als neues Mitglied anmeldest und es wird Dir sofort auf dieser Basis geholfen....
Richtig ist, daß der Vermieter auch wegen nichtgezahlter Kaution kündigen kann. Deine Schwester sollte die Kaution also unverzüglich zahlen.
Mündliche Zusagen des Vermieters lassen sich immer schlecht beweisen. Andere mündliche Zusagen natürlich auch.
Ich nehme an, daß es kein Übergabeprotokoll gibt, in dem das Loch in der Wand und die hinterlassenen Möbel aufgeführt sind? Deine Schwester kann trotzdem noch was retten:
Sie schreibt freundlichst dem Vermieter, warum sie die Kaution bisher nicht bezahlt hat. Gleichzeitig setzt sie ihm eine Frist zur Beseitigung der Mängel (bis zum ..., ich sag mal, ca. 15.02.) - mit dem Hinweis auf mehrmalige vergebliche mündliche Aufforderung. Sie kündigt ihm an, daß sie jetzt unverzüglich die Kaution zahlt, aber in Zukunft ab dem genannten Termin die Miete um einen Prozentsatz kürzen wird, sollten die Mängel nicht beseitigt sein. Dieser Prozentsatz sollte sich natürlich an der Benutzbarkeit der Wohnung orientieren. Hat sie alle Altmöbel in den Keller geräumt, wird der Prozentsatz entsprechend niedrig ausfallen, kann sie die halbe Wohnung nicht nutzen, entsprechnd höher.
Wenn sie die Miete kürzt, muß sie diese Beträge nicht nachzahlen. Der Vermieter darf sie auch nicht von der Kaution abziehen.
Sollte der Kürzungsbetrag zu hoch (oder auch unberechtigt , weil der Vermieter den Mangel nicht zu verantworten hat) sein, kann der Vermieter einen entsprechenden Teil davon nachfordern. Kündigen darf er deshalb aber nicht. Deshalb sollte Deine Schwester die Differenz erst mal irgendwo ansparen.
aline1507 am 28. Januar 2008 15:38 Danke Euch!