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Frage bezüglich alkohol am steuer...füherschein weg, rechtens? nur 0,4 promille

gefragt von andreasribe am 06.11.2009 um 19:49 Uhr

Guten Tag ich wollte mal frage ob das rechtens ist:

ich bin vor 1ner woche abends aus übermüdung gegen einen baum gefahren und eingeschlafen. polizei kam weckte mich und machte sofort ne alkoholkontrolle ich hatte dann 0,49 promille dann wurde ein bluttest auf den revier gemacht( das ergebnis bekamm ich heut.. 0,42 promille. den führerschein haben die polizisten gleich an dem abend wo der unfall war einbehalten. und sagten jtz am telefon wo die 0,42 promille offiziell wurden das ich mindestens 6 monate den schein verliere uind ihn dann neu beantragen müsse, aber vor gericht muss ich auch noch:-(

ich hatte gedacht man darf bis 0,5 haben? oder nicht? ich hab den alkohol nicht gespürt war nur hunde müde weil ich 2 tage fast nicht geschlafen habe.

würd mich freuen wenn manche wissen ob es sich lohnt nen anwalt zu holen um den hohen fahrverbot zu entgehen

mfg


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nichtnurmama
beantwortet von nichtnurmama am 6. November 2009 19:50
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In der Probezeit musst du o,o Promille haben, ansonsten sind 0,5 erlaubt

Kommentar von andreasribe am 6. November 2009 19:51

hab keine probezeit mehr

Kommentar von Simple_avatar2smallturalo am 6. November 2009 19:51

Bei einem Unfall "brechen Dir schon 0,3 das Genick"

Kommentar von 1f22c70f0d0ea6bfdae874321993313csmallnichtnurmama am 6. November 2009 19:53

oha, gut zu wissen!

Kommentar von 86f3bb116164da57fb1dd2d86f36c6c2small1hoss43 am 6. November 2009 19:57

Das gilt auch schon bei einer auffälligen Fahrweise!

Kommentar von Simple_avatar4smalldatBienschen am 6. November 2009 20:02

und totale Übermüdung ist nicht weniger schlimm als Volltrunkenheit!!!! Reaktion gleich null in beiden Fällen!!! Total Verantwortungslos in so einem Zustand Auto zu fahren!!!!!

Kommentar von 0a26d8be8b025331f5a56a6ccd3a028fsmalljemandzehage am 6. November 2009 20:04

bei einem unfall sind sogar 0,1 p per gesetz ein grund, den lappen ab zu geben.


Camoli
beantwortet von Camoli am 6. November 2009 19:49
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Alles was über 0,0 Promille im Blut hat gehört nicht hinters Steuer, Punkt!

Kommentar von andreasribe am 6. November 2009 19:50

die antwort bringt mir nicht viel...

Kommentar von Gakoudis am 6. November 2009 19:51

hast keine verdient


anonym
beantwortet von Gakoudis am 6. November 2009 19:51
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sowas wie du gehört eingesperrt! du hättest jemanden totfahren können!

Kommentar von andreasribe am 6. November 2009 19:51

übertreib mal nicht

Kommentar von 0a26d8be8b025331f5a56a6ccd3a028fsmalljemandzehage am 6. November 2009 19:59

hat aber recht!auch wenn du NUR zu müde warst... du hättest jemanden töten können. für solche wie dich gibts den MPU!

Kommentar von E7dce13339e161ee50a3badb7e1756ecsmallemjay am 6. November 2009 19:58

Meine Güte, steinigt ihn. 0,42 Promille. jetzt lasst mal die Kirche im Dorf. So was kann jedem passieren.

Kommentar von 0a26d8be8b025331f5a56a6ccd3a028fsmalljemandzehage am 6. November 2009 20:01

Kommentar von emjay ; nee nur solchen idioten wie euch! stell dir vor jemnd fährt dich zum krüppel... dann würdest du das ganz anders sehen!

Kommentar von 86f3bb116164da57fb1dd2d86f36c6c2small1hoss43 am 6. November 2009 20:02

Lieber steinige ich ihn wegen der 0,42 Promille, als daß er einen Unschuldigen überfährt, der gerade nur zufällig zur falschen Zeit am falschen Ort war! Wenn der Baum nun ein Mensch gewesen wäre? Würdest Du Dich dann auch so äußern??

Kommentar von E7dce13339e161ee50a3badb7e1756ecsmallemjay am 6. November 2009 20:09

Mit 0,42 Promille halten sich die Ausfallerscheinungen weiß Gott in Grenzen. Diese Diskussion ist total lächerlich. Warum gibts überhaupt eine gesetzliche Grenze von 0.5 Promille?

Kommentar von 86f3bb116164da57fb1dd2d86f36c6c2small1hoss43 am 6. November 2009 20:22

>>>Mit 0,42 Promille halten sich die Ausfallerscheinungen weiß Gott in Grenzen.<<<

Falsch! Da ich z.B. nur 1 - 2x im Jahr eine Flasche Bier und sonst keinen Alkohol trinke, führen 0,42 Promille bei mir zur völligen Fahruntauglichkeit!

Speziell für Dich wiederhole ich meine Frage:

Wenn der Baum nun ein Mensch gewesen wäre? Würdest Du Dich dann auch so äußern??


David4711
beantwortet von David4711 am 6. November 2009 19:51
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Wenn du schon mit 0,3 einen Unfall hast, dann ist es eine Straftat. Die Versicherung zahlt dann auch nicht mehr.

Kommentar von andreasribe am 6. November 2009 19:51

gibts keine toleranzen?

Kommentar von F8f2781e3a1922a8fc90fd825fa451fdsmallDavid4711 am 6. November 2009 19:53

Ne, sowas gehört bestraft. Stell dir mal vor es wäre kein Baum gewesen.

Oder dich hätte jemand umgefahren und tut alles um nicht bestraft zu werden.


emjay
beantwortet von emjay am 6. November 2009 19:51
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Bei Ausfallerscheinungen ist ab 0,3 Promille Schicht.

Kommentar von Bb84f5d68364c72dace64f2070616ab6smallTwilightHeinz81 am 6. November 2009 19:51

Jawoll!


anonym
beantwortet von Akunin am 6. November 2009 19:50
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Klar unbedingt Anwalt...


bulli66
beantwortet von bulli66 am 6. November 2009 19:50
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bei unfällen ist der lappen schon ab 0,3 promile weg. das ist rechtens

Kommentar von andreasribe am 6. November 2009 19:51

nicht ab 0,5? und der lappen ganz weg? warum kein fahrverbot.

hab gedacht erst ab 1,1 wird er ganz entzogen?

Kommentar von 1f22c70f0d0ea6bfdae874321993313csmallnichtnurmama am 6. November 2009 19:51

oha, das wusste ich nicht...


anonym
beantwortet von Falke92 am 6. November 2009 19:50
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hab ich auch gedacht erst bei 0.50 finde es eig ne frechheit bei 0.0-0.5 so Blöd tu thun das ist ja nix.


TwilightHeinz81
beantwortet von TwilightHeinz81 am 6. November 2009 19:51
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Ab 0,3 Promille plus Ausfallerscheinungen (zB Schlangenlinien fahren) ist der Spaß vorbei.


jemandzehage
beantwortet von jemandzehage am 6. November 2009 19:52
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hoffentlich bleibt der lappen weg bis du gelernt hast, verantwortungsvoll damit um zu gehen!die angabe von 0,5 promolle gilt nur dann, wenn du unfallfrei, unaufällig und nicht gefärdend für andere bist. ausserdem musst du aus der probezeit raus sein (0,0 p)die polizei hat also rechtens gehandelt!


1hoss43
beantwortet von 1hoss43 am 6. November 2009 19:54
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Da wirst Du kein Glück haben, denn die Grenze mit 0,5 Promille gilt nur bei unauffälliger und unfallfreier Fahrt. Die Polizei und später der Richter gehen zu recht davon aus, daß der Alkoholgenuß ursächlich für den Unfall war.


anonym
beantwortet von bruno74 am 6. November 2009 19:54
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Wenn du Alkohol getrunken hast und einen Unfall baust ist der Lappen weg. Die 0,5Promille gilt nur wenn du dir nichts zu Schulden hast kommen lassen. Also immer ein Risiko. Du hast aber Glück im Unglück gehabt. Sei froh das dir nichts passiert ist.


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