Guten Tag ich wollte mal frage ob das rechtens ist:
ich bin vor 1ner woche abends aus übermüdung gegen einen baum gefahren und eingeschlafen. polizei kam weckte mich und machte sofort ne alkoholkontrolle ich hatte dann 0,49 promille dann wurde ein bluttest auf den revier gemacht( das ergebnis bekamm ich heut.. 0,42 promille. den führerschein haben die polizisten gleich an dem abend wo der unfall war einbehalten. und sagten jtz am telefon wo die 0,42 promille offiziell wurden das ich mindestens 6 monate den schein verliere uind ihn dann neu beantragen müsse, aber vor gericht muss ich auch noch:-(
ich hatte gedacht man darf bis 0,5 haben? oder nicht? ich hab den alkohol nicht gespürt war nur hunde müde weil ich 2 tage fast nicht geschlafen habe.
würd mich freuen wenn manche wissen ob es sich lohnt nen anwalt zu holen um den hohen fahrverbot zu entgehen
mfg

In der Probezeit musst du o,o Promille haben, ansonsten sind 0,5 erlaubt

Alles was über 0,0 Promille im Blut hat gehört nicht hinters Steuer, Punkt!
die antwort bringt mir nicht viel...
hast keine verdient
sowas wie du gehört eingesperrt! du hättest jemanden totfahren können!
übertreib mal nicht
jemandzehage am 6. November 2009 19:59 hat aber recht!auch wenn du NUR zu müde warst... du hättest jemanden töten können. für solche wie dich gibts den MPU!
emjay am 6. November 2009 19:58 Meine Güte, steinigt ihn. 0,42 Promille. jetzt lasst mal die Kirche im Dorf. So was kann jedem passieren.
jemandzehage am 6. November 2009 20:01 Kommentar von emjay ; nee nur solchen idioten wie euch! stell dir vor jemnd fährt dich zum krüppel... dann würdest du das ganz anders sehen!
1hoss43 am 6. November 2009 20:02 Lieber steinige ich ihn wegen der 0,42 Promille, als daß er einen Unschuldigen überfährt, der gerade nur zufällig zur falschen Zeit am falschen Ort war! Wenn der Baum nun ein Mensch gewesen wäre? Würdest Du Dich dann auch so äußern??
emjay am 6. November 2009 20:09 Mit 0,42 Promille halten sich die Ausfallerscheinungen weiß Gott in Grenzen. Diese Diskussion ist total lächerlich. Warum gibts überhaupt eine gesetzliche Grenze von 0.5 Promille?
1hoss43 am 6. November 2009 20:22 >>>Mit 0,42 Promille halten sich die Ausfallerscheinungen weiß Gott in Grenzen.<<<
Falsch! Da ich z.B. nur 1 - 2x im Jahr eine Flasche Bier und sonst keinen Alkohol trinke, führen 0,42 Promille bei mir zur völligen Fahruntauglichkeit!
Speziell für Dich wiederhole ich meine Frage:
Wenn der Baum nun ein Mensch gewesen wäre? Würdest Du Dich dann auch so äußern??

Wenn du schon mit 0,3 einen Unfall hast, dann ist es eine Straftat. Die Versicherung zahlt dann auch nicht mehr.
gibts keine toleranzen?
David4711 am 6. November 2009 19:53 Ne, sowas gehört bestraft. Stell dir mal vor es wäre kein Baum gewesen.
Oder dich hätte jemand umgefahren und tut alles um nicht bestraft zu werden.

Bei Ausfallerscheinungen ist ab 0,3 Promille Schicht.
TwilightHeinz81 am 6. November 2009 19:51 Jawoll!

bei unfällen ist der lappen schon ab 0,3 promile weg. das ist rechtens
nicht ab 0,5? und der lappen ganz weg? warum kein fahrverbot.
hab gedacht erst ab 1,1 wird er ganz entzogen?
nichtnurmama am 6. November 2009 19:51 oha, das wusste ich nicht...
hab ich auch gedacht erst bei 0.50 finde es eig ne frechheit bei 0.0-0.5 so Blöd tu thun das ist ja nix.

Ab 0,3 Promille plus Ausfallerscheinungen (zB Schlangenlinien fahren) ist der Spaß vorbei.

hoffentlich bleibt der lappen weg bis du gelernt hast, verantwortungsvoll damit um zu gehen!die angabe von 0,5 promolle gilt nur dann, wenn du unfallfrei, unaufällig und nicht gefärdend für andere bist. ausserdem musst du aus der probezeit raus sein (0,0 p)die polizei hat also rechtens gehandelt!

Da wirst Du kein Glück haben, denn die Grenze mit 0,5 Promille gilt nur bei unauffälliger und unfallfreier Fahrt. Die Polizei und später der Richter gehen zu recht davon aus, daß der Alkoholgenuß ursächlich für den Unfall war.
Wenn du Alkohol getrunken hast und einen Unfall baust ist der Lappen weg. Die 0,5Promille gilt nur wenn du dir nichts zu Schulden hast kommen lassen. Also immer ein Risiko. Du hast aber Glück im Unglück gehabt. Sei froh das dir nichts passiert ist.
hab keine probezeit mehr
Bei einem Unfall "brechen Dir schon 0,3 das Genick"
oha, gut zu wissen!
Das gilt auch schon bei einer auffälligen Fahrweise!
und totale Übermüdung ist nicht weniger schlimm als Volltrunkenheit!!!! Reaktion gleich null in beiden Fällen!!! Total Verantwortungslos in so einem Zustand Auto zu fahren!!!!!
bei einem unfall sind sogar 0,1 p per gesetz ein grund, den lappen ab zu geben.