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Frage an Versicherungsexperten

gefragt von MajaMacadamia am 23.02.2009 um 10:56 Uhr

Ich werde demnächst einen zweiten Wohnsitz (in der Nähe meines 1. Wohnsitzes) haben. Klar, dass es für diese Wohnung eine zusätzliche Hausratversicherung geben wird. Nun behauptet ein Versicherungsvertreter aus meinem Bekanntenkreis, ich müsse auch eine eigene Privathaftpflicht (er nennt sie "Single-Haftpflicht")-Versicherung abschließen, die dann eintreten würde, wenn ich in der neuen Wohnung einen Schaden verursachte. Ich bin aber verheiratet und wir leben nicht dauernd getrennt. Ich dachte immer, eine Privat-Haftplficht-Versicherung würde personengebunden sein und mit dem Aufenthalts- bzw. Wohnort eher nichts zu tun haben.

Da dies eine spezielle Fachfrage ist, bitte ich in diesem Fall nicht um Meinungen (die bringen mich hier leider nicht weiter) sondern um möglichst kompetente Antworten. Herzlichen Dank!


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Mismid
beantwortet von Mismid am 23. Februar 2009 11:01
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Wenn ihr verheiratet seid und eine Familienhaftpflicht habt brauchst du keine zusätzliche Haftpflichtversicherung.

Kommentar von 27e2430137aafcdababea4c2adbb79ebsmallMaximus40 am 23. Februar 2009 11:02

So sehe ich das auch!

Kommentar von MajaMacadamia am 25. Februar 2009 16:08

Gruß&Dank an alle, die mir eine richtige Antwort gegeben haben. Ich habe mit Eurer Info gestärkt meinen Privat-Haftpflichtversicherer angerufen und der hat mir Eure Aussage bestätigt. Der Versicherungsvertreter-Spezialist aus meinem Bekanntenkreis, den ich auch entsprechend informiert habe, schaut jetzt ziemlich blöd aus der Wäsche :-)

Kommentar von VerFi am 1. März 2009 12:00

Auch ich sehe das so. Alles andere würd mich doch sehr wundern. Hier auch zum Nachlesen http://www.pkv-versicherungsvergleich.com/haftpflicht.html


Wolli61
beantwortet von Wolli61 am 23. Februar 2009 11:00
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Quatsch:Meiner Meinung nach will der dir nur eine Versicherung andrehen. Schau mal unter google nach.

Kommentar von jockl am 23. Februar 2009 11:02

DH. Privathaftpflich ist personengebunden.

Kommentar von MajaMacadamia am 25. Februar 2009 16:09

Gruß&Dank an alle, die mir eine richtige Antwort gegeben haben. Ich habe mit Eurer Info gestärkt meinen Privat-Haftpflichtversicherer angerufen und der hat mir Eure Aussage bestätigt. Der Versicherungsvertreter-Spezialist aus meinem Bekanntenkreis, den ich auch entsprechend informiert habe, schaut jetzt ziemlich blöd aus der Wäsche :-)


anonym
beantwortet von anjanni am 23. Februar 2009 11:02
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Ich denke auch, daß die Privathaftpflicht personenbezogen ist.

Meine Tochter braucht als Studentin ja nicht mal eine eigene Haftpflicht, wenn sie in ihrer Studentenbude mit Hauptwohnsitz gemeldet ist, solange sie "zu meinem Haushalt gehört" (und in diesem Fall ich Kindergeld für sie bekomme).

Laß Dich nicht zu unnützen Ausgaben verleiten, sondern hinterfrage erst mal die Qualifikation des "Versicherungsvertreters".

Kommentar von sinuscon am 24. Februar 2009 10:14

Bitte überprüfen Sie Ihre Bedingungen. Seit wann gehört jemand zum Haushalt, wenn diese Person mit Erstwohnsitz woanders gemeldet ist ?

Kommentar von MajaMacadamia am 25. Februar 2009 16:09

Gruß&Dank an alle, die mir eine richtige Antwort gegeben haben. Ich habe mit Eurer Info gestärkt meinen Privat-Haftpflichtversicherer angerufen und der hat mir Eure Aussage bestätigt. Der Versicherungsvertreter-Spezialist aus meinem Bekanntenkreis, den ich auch entsprechend informiert habe, schaut jetzt ziemlich blöd aus der Wäsche :-)


anonym
beantwortet von jef001 am 23. Februar 2009 11:04
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Im Grunde hast du recht, PHV ist in der Regel personenbezogen. Zur Sicherheit würde ich allerdings den alten (laufenden) Vertrag mal durchchecken, ob es irgendwelche Ausschlussklauseln gibt. Könnte z.B. sein, dass der Fall, dass in deiner neuen Wohnung jemand ausrutscht und sich deswegen ein Bein bricht, nicht abgesichert ist. Überlege bitte auch, ob du wirklich alles absichern willst / musst.

Viele Grüße

Kommentar von MajaMacadamia am 25. Februar 2009 16:09

Gruß&Dank an alle, die mir eine richtige Antwort gegeben haben. Ich habe mit Eurer Info gestärkt meinen Privat-Haftpflichtversicherer angerufen und der hat mir Eure Aussage bestätigt. Der Versicherungsvertreter-Spezialist aus meinem Bekanntenkreis, den ich auch entsprechend informiert habe, schaut jetzt ziemlich blöd aus der Wäsche :-)


goldfisch5
beantwortet von goldfisch5 am 24. Februar 2009 05:30
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Hallo,

grundsätzlich brauchst Du natürlich keine eigene Haftpflichtversicherung, da Du ja verheiratet bist. Mein Mann und ich leben dauernd getrennt, da die Scheidung läuft. Selbst wir benötigen bis zur Scheidung nur eine Haftpflichtversicherung. Es gibt aber inzwischen je nach Gesellschaft so viele verschiedene Klauseln, dass ich Dir dringend empfehlen würde, direkt bei der Gesellschaft nachzufragen und Dir den Versicherungsschutz schriftlich bestätigen zu lassen. Mündliche Zusagen oder Absprachen zählen im Endeffekt wenig bzw. gar nichts. ----Zur Info: Ich bin gelernte Versicherungskauffrau. Viele Grüße!

Kommentar von MajaMacadamia am 24. Februar 2009 07:50

Ja, das werde ich zur Sicherheit noch tun. Wollte nur vorher noch ein bisschen "Input" einholen.

Danke an alle!

Kommentar von MajaMacadamia am 25. Februar 2009 16:10

Gruß&Dank an alle, die mir eine richtige Antwort gegeben haben. Ich habe mit Eurer Info gestärkt meinen Privat-Haftpflichtversicherer angerufen und der hat mir Eure Aussage bestätigt. Der Versicherungsvertreter-Spezialist aus meinem Bekanntenkreis, den ich auch entsprechend informiert habe, schaut jetzt ziemlich blöd aus der Wäsche :-)


hanna2908
beantwortet von hanna2908 am 24. Februar 2009 07:56
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Eine HAftpflichtversicherung ist immer Personenbezigen auf den VErsicherungsnehmer (Single-Haftpflicht) Bei einer Familienhaftpflicht sind auch die Ehefrau/mann und Kinder mit drin. Auf deinen Einwand mit dem nicht dauernd getrennt lebend: Selbst das ist bei vielen Familienversicherungen erst wichtig wenn es ein Scheidugsurteil geben würde. Also du brauchst keine weitere Versicherung. Schäden sind überall versichert.

Kommentar von sinuscon am 24. Februar 2009 10:10

Es gibt auch Single-Haftpflichtversicherungen, bei welcher die Kinder solange diese im Haushalt gemeldet und selbst Single sind, mitversichert sind. Ohne Altersbegrenzung oder Ausbildungsklausel !

Kommentar von MajaMacadamia am 25. Februar 2009 16:10

Gruß&Dank an alle, die mir eine richtige Antwort gegeben haben. Ich habe mit Eurer Info gestärkt meinen Privat-Haftpflichtversicherer angerufen und der hat mir Eure Aussage bestätigt. Der Versicherungsvertreter-Spezialist aus meinem Bekanntenkreis, den ich auch entsprechend informiert habe, schaut jetzt ziemlich blöd aus der Wäsche :-)


anonym
beantwortet von sinuscon am 24. Februar 2009 09:58
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Grundsätzlich : Vertragsfragen zu gewissen Verträgen können hier nicht beantwortet werden. Um dies im Detail zu Beantworten müßten die entsprechenden Bedingungen zur Überprüfung vorliegen. Die Haftpflichtversicherung ist ein wichtiges Thema, jedoch sollte diese auf die entsprechende Situation und des erwünschten abgesicherten Risikos maßgeschneidert sein. Siehe hierzu BGB § 823 ff. Wenn Ihr zu faul zum lesen des eigenen Vertrags und den zugehörigen AGB-s seid, so erstellt Euch die wichtigen Punkte, was abgesichert sein soll, und schickt dies zu Eurer jeweiligen Versicherungsgesellschaft zur Überprüfung. Laßt Euch die Risiken bestätigen. Hier einige wichtige Gedenkstöße : Gewässerschadenshaftpflicht Regreßansprüche von Sozialversicherungsträgern, auch innerhalb eines Vertrags versicherten Personen, Forderungsausfalldeckung, Mietsachschäden, Vermögensschäden, Grundsätzliches : 1. Der Vertrag sollte eine Leistungsgarantie gegenüber den Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft enthalten. 2. Einhaltung der Mindeststandards des Arbeitskreises Vermittlerrichtlinie

Kommentar von MajaMacadamia am 25. Februar 2009 16:10

Gruß&Dank an alle, die mir eine richtige Antwort gegeben haben. Ich habe mit Eurer Info gestärkt meinen Privat-Haftpflichtversicherer angerufen und der hat mir Eure Aussage bestätigt. Der Versicherungsvertreter-Spezialist aus meinem Bekanntenkreis, den ich auch entsprechend informiert habe, schaut jetzt ziemlich blöd aus der Wäsche :-)


anonym
beantwortet von rudibee am 24. Februar 2009 10:04
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Prüfe doch mal nach, ob der feine Herr überhaupt registriert ist: http://www.vermittlerregister.info/ Ich habe das Gefühl, das ist wieder mal jemand, der lange genug mit den Händen in der Hosentasche am Bahnhof gestanden hat, bevor er von einer Versicherung rekrutiert worden ist. Eine zusätzliche Single-Haftpflicht ist nicht notwendig.

Kommentar von MajaMacadamia am 25. Februar 2009 16:10

Gruß&Dank an alle, die mir eine richtige Antwort gegeben haben. Ich habe mit Eurer Info gestärkt meinen Privat-Haftpflichtversicherer angerufen und der hat mir Eure Aussage bestätigt. Der Versicherungsvertreter-Spezialist aus meinem Bekanntenkreis, den ich auch entsprechend informiert habe, schaut jetzt ziemlich blöd aus der Wäsche :-)

Kommentar von rudibee am 25. Februar 2009 19:18

Danke für das Feedback! Schön zu hören, dass GF auch mal zu was gut ist. Gruß auch hier an die Kollegen, die die richtigen Ratschläge gegeben haben. Will noch ergänzen, dass nicht immer die armen Würstchen, die da am Bahnhof aufgesammelt werden, die Schuldigen sind - oft genug sind es die da oben in den Glaspalästen, die den Hals nicht voll genug kriegen können und mit solchen Kloppertruppen zusammenarbeiten.


anonym
beantwortet von sinuscon am 24. Februar 2009 10:32
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Debeka Vertreter, sowie Bankenvertreter sind nicht im Register eingetragen

Kommentar von rudibee am 24. Februar 2009 14:53

Guckst du hier: http://tinyurl.com/cuvx3g Die möglichen Ausnahmen sind sehr gering!


anonym
beantwortet von Candlejack am 24. Februar 2009 12:57
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Gruß an Deinen Versicherungsvertreter aus dem Bekanntenkreis von einem Versicherungskaufmann. Wo hat der Mensch denn sein Handwerk gelernt ? Eine Zweitwohnung sollte klar in die Hausrat mit eingebunden werden. Ne zweite Haftpflicht brauchst Du nicht. Und als Familienmensch schon gar keine Single-Haftpflicht. Habt ihr Euch irgendwie falsch verstanden, denn so eine falsche Aussage hab ich selten gehört !

Kommentar von MajaMacadamia am 25. Februar 2009 16:11

Gruß&Dank an alle, die mir eine richtige Antwort gegeben haben. Ich habe mit Eurer Info gestärkt meinen Privat-Haftpflichtversicherer angerufen und der hat mir Eure Aussage bestätigt. Der Versicherungsvertreter-Spezialist aus meinem Bekanntenkreis, den ich auch entsprechend informiert habe, schaut jetzt ziemlich blöd aus der Wäsche :-)

Kommentar von Candlejack am 25. Februar 2009 17:09

Laß ihn schauen ;-) Hat der ne Ausbildung oder gehört der auch zu den Konsorten, die mit der frischen Idee, jetzt plötzlich Finanzen beraten zu können, in die Branche gestürzt sind ? Solchen Leuten haben wir nämlich unseren Ruf zu verdanken und, dass endlich diese Richtlinie auf den Markt geworfen wurde, dass Berater eine Ausbildung, eine Haftpflicht und eine öffentliche Registrierung benötigen. KLar gibts auch da Lücken. Seitdem laufe zumindest ich allerdings bei meinen Kunden immer weniger Finanz-Schwachmaten über den Weg :-) Es gibt natürlich auch weniger gut ausgebildete. Aber die gestellte Frage gehört normalerweise zu den Basics des Fachs. Freut mich, dass Dir geholfen werden konnte.


anonym
beantwortet von wiesenthal am 12. März 2009 21:20
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Der Vertreter möchte sicher gerne einen Abschluß machen. Aber hier wäre das unverschämt. Wenn Du als mitversicherte Person im der Police mit dem Ehegatten genannt bist, oder hier pauschal Ehegatten mitversicert gelten, so ist eine weitere Haftpflichtversicherung total unsinnig. Die ausrat: Klar, hier muß ein eigeer Vertrag für die neue Wohnung her. Während der Umzugsphase ist der Hausrat noch im Rahmen der Aussenversicherung zeitlich begrenzt (Dauer bitte nachlesen) über die bestehende Police gedeckt.


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