Wir ziehen in zwei Monaten aus einer Wohnung (Erstbezug, BJ 2004) aus. Letzte Woche hatten wir mit dem Vermieter vereinbart, dass wir einen Nachmieter suchen (50,- Euro Mieterhöhung). Ohne den Erfolg, den wir dabei zweifelsfrei hatten (haben 4 konkrete Interessenten) abzuwarten, hat der Vermieter diese Woche (mit 100,- Euro Mieterhöhung) noch mal eine Anzeige geschaltet. Rechtlich sicherlich in Ordnung. Moralisch eher nicht, da er uns so die Chance auf einen früheren Ausstieg aus der Wohnung, Küchenablöse etc. schmälert um die wir ihn - auch mit dem Argument, dass wir das ein oder andere mal die Augen zugedrückt haben - baten. Nun möchten wir uns auch eher nur auf das zu konzentrieren, was rechtlich OK ist:
Da sich der Estrich offensichtlich noch gesenkt hat, gibt es zum einen Risse an den Fliesenfugen im Bad (übernimt der Vermieter nach eigenen Aussagen). Zum anderen ist unsere Küche dadurch stark verzogen. Somit hat das Gefrierfrach nicht mehr richtig geschlossen und wir mussten es ersetzen. Jetzt muss die Tür des Küchenmöbel erst geöffnet werden, bevor man die Gefriertruhe öffnen kann (was ich als wertmindernd empfinde). In allen Räumen befinden sich Risse zwischen Wänden und Decken. In einigen Räumen sogar mitten in der Wand.
Wenn diese Risse nicht wären, müssten einige Räume vermutich gar nicht gestrichen werden.
Können wir jetzt ausziehen, ohne zu streichen?
Grundsätzlich seit ihr im Recht. Der Vermieter muss für Schäden im Haus/Wohnung aufkommen aufkommen. Wenn sich der Estricht senkt, muss der VM sich mit dem Bauherren auseinander setzen. Außerdem muss der VM euch die Küchenmöbel ersetzen! Habt ihr die Küche vernünftig aufgebaut und könnt nachweisen, dass diese durch die Absenkung enstanden ist, habt ihr Anspruch auf Schadensersatz. Das Gleiche gilt bei den Wänden. Waren die Wände vorher in Ordnung, dann muss er sie jetzt streichen lassen! Ihr könnt nichts für den Schaden also seid ihr ihm gegenüber keiner Schuld pflichtig! Ich hoffe es hat euch was gebracht. ;-)

Wende Dich an den Mieterschutzbund, die können Dir da am besten weiterhelfen.
Ja, lasst es darauf ankommen. Denn einige Renovierungsformulierungen in MV sind hinfällig. Stellt aber Beweise hinsichtlich der Gebäudesetzungen fest, also fotografieren.