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Frage an die Geschiedenen: was hättet Ihr im Nachhinein gesehen vorher per Ehevertrag vereinbart?

gefragt von flicflac am 12.05.2008 um 20:38 Uhr

Mich würde mal interessieren, inwiefern jemand von Euch aus Schaden klug wurde...Was hättet Ihr lieber im Ehevertrag vereinbart, wenn Ihr daran gedacht hättet oder früher schon gewusst hättet, was Ihr jetzt wisst?

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Hochzeit x 2.186 Ehe x 1.170 Heirat x 593 Ehevertrag x 84

WolfRichter
beantwortet von WolfRichter am 12. Mai 2008 20:53
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Das Problem mit Eheverträgen ist, daß die besten Regelungen vor Gericht oft keinen Bestand haben.

Der beste Schutz ist, nicht zu heiraten.

Das mag jetzt verbittert klingen, ist es aber nicht. Aus meiner Geschichte bin ich recht gut rausgekommen, da ich rechtzeitig gemerkt habe, was los war und bei Kurzehen die Folgen überschaubar sind, wenn keine Kinder da sind.

Das generelle Problem in diesen Angelegenheiten ist, daß der Schutz des wirtschaftlich Schwachen meist dazu führt, daß der besser verdienende Teil erheblich verliert. Man kann vieles auch vertraglich nicht ausschließen; z.B.der Versorgungsausgleich läßt sich nur mit einer unverhältnismäßig hohen Rentenversicherung, die bereits zum Ehebeginn abgeschlossen wird, kompensieren. (Übrigens ist das geschlechtsunabhängig: Es geht gegen leistungsstarke Frauen und gegen leistunsstarke Männer. Faule Männer profitieren genauso, wie faule Frauen.))

Man sollte es also besser lassen; Konkubinat ist auch etwas schönes.

Kommentar von 970fb40b663861d35f7b68e6b51df54dsmallfrijola am 12. Mai 2008 20:55

konkubinat? sehr schön! ich bin eine konkubine! juchu!


Gozilla
beantwortet von Gozilla am 12. Mai 2008 20:39
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Das weiss man vorher nie. Ich würde keinen Ehevertrag machen.

Kommentar von E7833c8129179618ea8f8203252a8524smallvollimleben am 12. Mai 2008 21:17

DH


regideur
beantwortet von regideur am 12. Mai 2008 20:41
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Wer vorher weis was nachher passiert wird wohl in deinem Fall gar nicht erst heiraten.


uwless
beantwortet von uwless am 5. Juni 2008 22:23
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Eine Ehe ohne Vertrag ist stets auch eine mit, denn geheiratet wird nach BGB - und dort wird das Wesentliche geregelt. Diese Regelungsvorgabe ist im Großen und Ganzen gerecht. Eheverträge sind eher etwas für Pfennigfuchser und Schnäppchenjäger. Hier will sich jemand vor der Verantwortung drücken. Eine Ausnahme hätte ich noch: Geschäftsleute, die den Partner vor einer möglichen Mithaftung schützen wollen.


dernettevonnebenan
beantwortet von dernettevonnebenan am 12. Mai 2008 20:53
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den scheidungstermin!


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