Habe neulich auf einer Seite im Internet Fotos von mir entdeckt! Ich habe hierzu keine Erlaubnis gegeben! Wie kann ich vorgehen?

Du solltest den Betreiber der Seite zur Entfernung auffordern. Ist aber meistens sinnlos. Ehe Du Dich versiehst, ist das Foto dort gelöscht und taucht an anderer Stelle wieder auf. Und so geht es weiter und weiter.

Den Betreiber auf unverzügliche Entfernung auffordern unter Hinweis auf das Urheberrecht (siehe unten). Bei Unterlassung eine Abmahnung durch einen Anwalt erwirken lassen. Die Anwaltskosten hat der Abgemahnte zu tragen.
§ 22 KunstUrhG (Gesetz betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Photographie) - Recht am eigenen Bild
Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. Die Einwilligung gilt im Zweifel als erteilt, wenn der Abgebildete dafür, dass er sich abbilden liess, eine Entlohnung erhielt. Nach dem Tode des Abgebildeten bedarf es bis zum Ablaufe von 10 Jahren der Einwilligung der Angehörigen des Abgebildeten. (...)
Weiteres im § 23 - Ausnahmen & § 24 - Ausnahmen im öffentlichen Interesse.

Wenn Du alleine auf dem Foto bist, bitte den Betreiber der Seite es zu entfernen. Wenn Du in einer Gruppe abgebildet bist, ist so etwas ohne Erlaubnis zulässig.
CellarDoorBln am 1. März 2008 14:17 In diesem Fall darf man eine Unkenntlichmachung (z.B. Schwärzung der Augen) verlangen.
Kai aus Berlin am 1. März 2008 14:41 Ein Schwärzung der Augen sieht der Gesetzgeber nicht vor. Wenn Du eine Person kennst, wirst Du sie auch wiedererkennen, wenn ein sich schwarzer Balken vor den Augen befindet. Entweder die Abbildung ist in seiner Form zulässig oder eben nicht. Im letzteren Fall genügt nicht die Unkenntlichmachung eines kleinen Details. Geregelt wird das im Kunsturhebergesetz.
CellarDoorBln am 1. März 2008 16:41 Das klingt sehr überzeugend, danke! Oft sieht man jedoch, dass Gesichter von Personen unkenntlich gemacht wurden.

Du hast einen Unterlassungsanspruch gegen den Betreiber der Homepage. Ihn solltest Du zunächst auffordern, die Bilder von der HP zu nehmen. Tut er das nicht, kannst Du ihn auf Unterlassung verklagen.
Daneben steht Dir ein Schadensersatzanspruch wegen Verletzung des Persönlichkeitsrechtes zu.
Ohne Anwalt ist das aber nicht leicht durchzusetzen, wenn der Betreiber der Homepage sich quer stellt.

Betreiber der Seite zur Unterlassung auffordern. Gegebenenfalls klagen.
Um den Inhaber zu ermitteln, siehe hier:

Du musst dich direkt an den Betreiber des Website wenden. Es ist verboten, deine Fotos ohne deine Erlaubnis zu verwenden, sei es im Internet, Fernsehen oder in Zeitschriften etc. Sollten dir die Fotos sehr gegen den Strich gehen oder dich bloßstellen o.ä., kannst du eine einstweilige Verfügung bei Gericht erwirken, während deren Dauer du dann (schlimmstenfalls) eine Unterlassungserklärung erzwingen kannst. Du kannst dich hierbei auf das Recht am eigenen Bild berufen.

Dem Verursacher sofort bescheid sagen, sonst eine Anzeige bei der Polizei
hi...eventuell mal den webmaster der seite informieren?
welche seite isses denn? ne öffentliche oder ne private?

Mal überlegen, wie sie denn dahin gekommen sein können.
Gegebenenfalls kannst du klagen, wenn dir dadurch ein (finanzieller) Schaden entstanden ist.
Nein, man hat sehr gute Chancen, dass die Fotos auch dauerhaft entfernt werden. Die evtl. rechtlichen Konsequenzen bei Wiedereinstellung der Bilder sind nämlich sehr hoch. Der Betreiber wird es sich mehr als zweimal überlegen, ob es das wert ist.
Danke, dass Du meine Antwort bestätigst.
Du sagst, es ist sinnlos, ich sage, ist es nicht. So sieht bei dir also eine Bestätigung aus.