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Fotos von mir im Internet! Wie kann man vorgehen?

gefragt von Erikson am 01.03.2008 um 14:10 Uhr

Habe neulich auf einer Seite im Internet Fotos von mir entdeckt! Ich habe hierzu keine Erlaubnis gegeben! Wie kann ich vorgehen?

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Internet x 56.412 Recht x 35.284 Fotos x 1.731

HerrLich
beantwortet von HerrLich am 1. März 2008 14:11
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Du solltest den Betreiber der Seite zur Entfernung auffordern. Ist aber meistens sinnlos. Ehe Du Dich versiehst, ist das Foto dort gelöscht und taucht an anderer Stelle wieder auf. Und so geht es weiter und weiter.

Kommentar von Df93c2c5592f3dc8f1c912cfb5f3eb10smallCellarDoorBln am 1. März 2008 14:16

Nein, man hat sehr gute Chancen, dass die Fotos auch dauerhaft entfernt werden. Die evtl. rechtlichen Konsequenzen bei Wiedereinstellung der Bilder sind nämlich sehr hoch. Der Betreiber wird es sich mehr als zweimal überlegen, ob es das wert ist.

Kommentar von Fcbb169214ce6767cc043334449ea06esmallHerrLich am 1. März 2008 15:12

Danke, dass Du meine Antwort bestätigst.

Kommentar von Df93c2c5592f3dc8f1c912cfb5f3eb10smallCellarDoorBln am 1. März 2008 16:45

Du sagst, es ist sinnlos, ich sage, ist es nicht. So sieht bei dir also eine Bestätigung aus.


tradaix
beantwortet von tradaix am 1. März 2008 14:15
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Den Betreiber auf unverzügliche Entfernung auffordern unter Hinweis auf das Urheberrecht (siehe unten). Bei Unterlassung eine Abmahnung durch einen Anwalt erwirken lassen. Die Anwaltskosten hat der Abgemahnte zu tragen.

§ 22 KunstUrhG (Gesetz betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Photographie) - Recht am eigenen Bild

Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. Die Einwilligung gilt im Zweifel als erteilt, wenn der Abgebildete dafür, dass er sich abbilden liess, eine Entlohnung erhielt. Nach dem Tode des Abgebildeten bedarf es bis zum Ablaufe von 10 Jahren der Einwilligung der Angehörigen des Abgebildeten. (...)

Weiteres im § 23 - Ausnahmen & § 24 - Ausnahmen im öffentlichen Interesse.


vollyhn
beantwortet von vollyhn am 1. März 2008 14:13
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Du hast einen Unterlassungsanspruch gegen den Betreiber der Homepage. Ihn solltest Du zunächst auffordern, die Bilder von der HP zu nehmen. Tut er das nicht, kannst Du ihn auf Unterlassung verklagen.

Daneben steht Dir ein Schadensersatzanspruch wegen Verletzung des Persönlichkeitsrechtes zu.

Ohne Anwalt ist das aber nicht leicht durchzusetzen, wenn der Betreiber der Homepage sich quer stellt.


koira1975
beantwortet von koira1975 am 1. März 2008 14:11
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Wenn Du alleine auf dem Foto bist, bitte den Betreiber der Seite es zu entfernen. Wenn Du in einer Gruppe abgebildet bist, ist so etwas ohne Erlaubnis zulässig.

Kommentar von Df93c2c5592f3dc8f1c912cfb5f3eb10smallCellarDoorBln am 1. März 2008 14:17

In diesem Fall darf man eine Unkenntlichmachung (z.B. Schwärzung der Augen) verlangen.

Kommentar von 6bde64de31a93ecf6d9d83860f720248smalldock69 am 1. März 2008 14:41

Ein Schwärzung der Augen sieht der Gesetzgeber nicht vor. Wenn Du eine Person kennst, wirst Du sie auch wiedererkennen, wenn ein sich schwarzer Balken vor den Augen befindet. Entweder die Abbildung ist in seiner Form zulässig oder eben nicht. Im letzteren Fall genügt nicht die Unkenntlichmachung eines kleinen Details. Geregelt wird das im Kunsturhebergesetz.

Kommentar von Df93c2c5592f3dc8f1c912cfb5f3eb10smallCellarDoorBln am 1. März 2008 16:41

Das klingt sehr überzeugend, danke! Oft sieht man jedoch, dass Gesichter von Personen unkenntlich gemacht wurden.


CellarDoorBln
beantwortet von CellarDoorBln am 1. März 2008 14:14
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Du musst dich direkt an den Betreiber des Website wenden. Es ist verboten, deine Fotos ohne deine Erlaubnis zu verwenden, sei es im Internet, Fernsehen oder in Zeitschriften etc. Sollten dir die Fotos sehr gegen den Strich gehen oder dich bloßstellen o.ä., kannst du eine einstweilige Verfügung bei Gericht erwirken, während deren Dauer du dann (schlimmstenfalls) eine Unterlassungserklärung erzwingen kannst. Du kannst dich hierbei auf das Recht am eigenen Bild berufen.


WolfRichter
beantwortet von WolfRichter am 1. März 2008 14:13
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Betreiber der Seite zur Unterlassung auffordern. Gegebenenfalls klagen.

Um den Inhaber zu ermitteln, siehe hier:

http://www.denic.de/de/


valvetvipe
beantwortet von valvetvipe am 1. März 2008 14:11
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Dem Verursacher sofort bescheid sagen, sonst eine Anzeige bei der Polizei


fourseasons
beantwortet von fourseasons am 1. März 2008 14:12
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Mal überlegen, wie sie denn dahin gekommen sein können.

Gegebenenfalls kannst du klagen, wenn dir dadurch ein (finanzieller) Schaden entstanden ist.


anonym
beantwortet von marioface am 1. März 2008 14:11
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hi...eventuell mal den webmaster der seite informieren?

welche seite isses denn? ne öffentliche oder ne private?


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