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Fotos von meinem Balkon - Ist das Belästigung?

gefragt von SenselesswaysSenselessways am 21.07.2008 um 14:01 Uhr

Seit geraumer Zeit führen wir einen Streit gegen unsere Hausverwaltung, die uns die Freie Gestaltung unseres Balkons verbieten will. Wir haben ein Pflanzen Rankgitter angebracht, was angeblich die einheitliche Fassadenoptik stört. Nun hat die Hausverwaltung uns einen weiteren Brief geschrieben. Zu diesem Brief wurden uns auch drei Fotos mitgeschickt. Die Fotos ergeben quasi eine "Fotostrecke" unseres Balkons, (Im Winter, Sommer, bei Tag, Nacht). Die Bilder wurden vom nachbarhaus aus gleicher Höhe Fotografiert, also ist auch die Fensterfront zu sehen und wenn ich am Fenster gestanden hätte wäre ich auch darauf zu sehen. Kann ich das schon als verletzung meiner Privatsphäre geltend machen?


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Reply


Tippse
beantwortet von Tippse am 21. Juli 2008 14:02
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Wenn keine Personen auf den Bildern sind, auf keinen Fall. Selbst wenn Personen auf den Bildern sind, wird es in diesem Fall schwierig, weil die Bilder anscheinend zur Beweissicherung gemacht wurden.

Kommentar von 484ee5192fe50e3beb52a405e9df6ae6smallSenselessways am 21. Juli 2008 14:04

Auch wenn wir kein Unrecht begangen haben? "Beweissicherung" das klingt als hätten wir ein Verbrechen begangen! Ich fühle mich echt belästigt wenn ich daran denke das jederzeit wieder in meine Wohnung Fotografiert wird! Man hätte die Bilder auch vom Gehsteig aus machen können, nicht aus gleicher höhe (3. Stock) - dann hätte man die Fenster nicht gesehen sondern nur den Balkon!

Kommentar von F7c2a2cc208049360eba4edbb71f0be8small Tippse am 21. Juli 2008 14:08

Naja, da musst Du den visavis Nachbar auch gleich mitverklagen bzw. anzeigen, das ist nunmal so, wenn die Gegend dicht bebaut ist! Ich kann zb unseren visavis Nachbarn genau ins Badezimmer schauen...

Kommentar von 484ee5192fe50e3beb52a405e9df6ae6smallSenselessways am 21. Juli 2008 14:11

Schauen klar, aber du machst ja keine Fotostrecken vom Badezimmer deines nachbarn ;-)

Kommentar von F7c2a2cc208049360eba4edbb71f0be8small Tippse am 21. Juli 2008 14:41

Nein, Gott bewahre... würg

Kommentar von Obelhicks am 21. Juli 2008 19:50

viel vergnügen


Rabbicook
beantwortet von Rabbicook am 21. Juli 2008 14:46
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Wenn ich das recht verstehe besitzt Ihr eine selbstgenutzte Eigentumswohnung in einer Wohnanlage bzw Wohnblock. Damit müssen alle Eigentümer bei einer Eigentümerversammlung über Eure Balkongestaltung abstimmen, da die Aussenansicht des Hauses Gemeinschaftseigentum ist.
Folglich ist Euer Streit mit der Hausverwaltung schon entschieden.


anonym
beantwortet von Obelhicks am 21. Juli 2008 19:47
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personen waren nicht auf den bildern, also legitim. wenn es eine eigentumswohnung ist, darf nicht mal der eigentümer den balkon allein streichen. die eigentümergemeinschaft entscheidet über das aussehen. wenn ihr euch weigert, diese vorschriften einzuhalten, kann sogar euer vermieter gezwungen werden euch aus wichtigem grund zu kündigen. so schön auch das rankgitter sein mag, ihr habt verändert was ihr nicht verändern durftet. bringt einen eigentümer dazu es bei der nächsten eigentümerversammlung zum tagesordnungspunkt zu machen, inwieweit pflanzen und stützende rankgitter gestattet sein sollen. beweissicherung weil ihr sagen könntet da war ja nix. und das möglicherweise während die o.g. kündigung läuft.

Kommentar von Obelhicks am 21. Juli 2008 19:54

habe grade gelesen daß du eigentümer bist. damit bin ich eigendlich als mietexperte überfragt, aber ich hab auch eigentumswohnungen verwaltet. in diesem fall kannst du den tagesordnungspunkt selbst beim verwalter beantragen und dann schaun wer von den lieben nachbarn anderer meinung ist und warum. ich empfehle dir 1.) einen persönlichen kontakt zum verwalter herzustellen. der führt nur das WEG bzw. beschlüsse der gemeinschaft durch und 2.) einmal das WEG (wohnungseigentumsgesetz) zu studieren, sonst sind weitere "Mißverständnisse" vorprogammiert. was ich oben ausgeführt habe über kündigung kann dich auch als eigentümer treffen. wenn du nach abmahnung beschlüsse der gemeinschaft nicht umsetzt, kannst du zum verkauf gezwungen werden.


Mietnormade
beantwortet von Mietnormade am 21. Juli 2008 14:03
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Nein


Original Silentbob
beantwortet von Original Silentbob am 21. Juli 2008 14:03
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Ich denke ja.





xyungeloest
beantwortet von xyungeloest am 21. Juli 2008 14:04
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der dem das haus gehört, kann sein haus fotografieren, wann immer er lustig ist, auch deinen balkon von außen.

Kommentar von 484ee5192fe50e3beb52a405e9df6ae6smallSenselessways am 21. Juli 2008 14:05

Die Wohnung gehört mir, es ist eine Eigentumswohnung!

Kommentar von Simple_avatar10smallxyungeloest am 21. Juli 2008 14:07

trotzdem denke ich, dass das fotografiern von außen eines gebäudes nicht unrecht ist.

bring es doch bei der nächsten eigentümerversammlung zur sprache.


Engelkinder
beantwortet von Engelkinder am 21. Juli 2008 14:06
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Nein, leider nicht, hatten einen Streit mit unseren Nachbar. Man DARF Garten u.ä. fotografieren! Selbst wenn Personen drauf sind. NUR Veröffentlichen darf man es nicht.

Kommentar von 484ee5192fe50e3beb52a405e9df6ae6smallSenselessways am 21. Juli 2008 14:08

Dann DARF ein Stalker mich Nackt und zu jeder Tages- und Nachtsszeit in meiner Wohnung / auf dem Balkon Fotografieren, um sich daran aufzugeilen, solange er die Bilder nicht veröffentlicht???


Indy72
beantwortet von Indy72 am 21. Juli 2008 14:08
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Sofern du nicht drauf zu sehen bist, dann ist es wohl OK. Denn der Hausbesitzer darf auch gewisse Rechte ausüben.




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