Meine Freundin besuchte einen Swingerclub in Wien und nun sind Fotos auf der Webseite des Clubs von ihr aufgetaucht, wo man allerdings nicht ihr Gesicht sehen kann, wer sie kennt, weis allerdings wer es ist. Welche Rechtlichen Schritte kann man einleiten, da sich der Club weigert, die Fotos zu entfernen, mit der Aussage, das bist nicht du.

Wer A sagt muß auch B sagen.
Wenn man ihr Gesicht nicht sehen kann, wirst du bzw. sie, meiner Meinung nach, schlechte Karten haben

mitgefangen - mitgehangen
wer swingt sich auch auf fotos bringt
Dr Love am 3. Februar 2008 13:01 gib uns doch mal den link, wollen die freundin auch mal sehen!

tja mit der Nutzung von bestimmten Enrichtungen kommen auch halt manchmal Probleme auf, die man eigentlich nicht wollte..das sie aber nicht zu erkennen ist, liegen auch keine Persönlichkeitsrechtsverletzungen vor und damit wird es wohl nichts werden...
Ich würde allerdings den Betreiber förmlich bitten das Foto zu entfernen...es könnte doch sonst ein schlechtes Image nachfolgen...mal so als Denkanstoß

Mit Sicherheit hat dieser Club auch eine AGB, der man mit Betreten des Clubs automatisch zustimmt (Wer liest schon AGBs? Sollte man aber mal!). Wenn da drinsteht, dass der Kunde der Veröffentlichung zustimmt, ... tja

auch muttermale können verräterisch sein!aber rechtlich gesehen würde ich mich ganz ruhig verhalten.man kann nie wissen welche schlafenden hunde man weckt.böse falle!

Da es österreichsches Recht betrifft sollte man wohl besser hier http://kuerzer.de/iBO3jfvQ6 fragen.

Es darf niemand ungefragt deine Fotos ins Netz stellen.Kannst du Beweisen das dein Foto drin ist.hast du die möglichkeit einer Abmahnung.bei nichteinhaltung kannst du klagen.
Lola60 am 2. Februar 2008 17:43 Wenn ich das richtig verstehe gehören ihm/ihr nicht die Fotos, sondern dem Club. Lediglich ist seine Freundin abgebildet, aber nicht ihr Gesicht