Kann der Arbeitgeber (eine Uni) mich als nichtwissenschaftlichen Mitarbeiter verpflichten, auf der Homepage ein Foto von mir zu veröffentlichen?
Foto auf Homepage
Antworten (10)
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taurus7654321taurus7654321
ich glaube er brauch dein einverständnis, wenn er dich mit namen und bild veröffentlicht.
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1Antwort von
galixgalix
Nein. Grundsätzlich gehören Fotos zu den persönlichen Daten und dürfen nur mit Einverständnis des Abgebildeten veröffentlicht werden.
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VagantVagant
Niemand kann gegen sein Willen im Internet veröffentlicht werden, das greift seinen perönlichen Freiraum an. Ein Foto zu veröffentlichen bedarf die Einwilligung des abgelichteten.
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WOLF1961WOLF1961
Hallo,
nein, wenn es sich bei den Fotos um private Aufnahmen handelt, ist es dem Chef ohne Einverständnis nicht erlaubt, diese zu veröffentlichen. Dies wäre ein Verstoß gegen das allgemeine Persönlichkeitsrecht.
Gruß aus Hagen
Kommentar von
markus61 Keine private Aufnahme. Es sollen Mitarbeiterprofile erstellt werden und die Fotos würden in der Uni dafür erstellt. Aber ich möchte das nicht, wenn ich es verhindern kann.
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caramellocaramello
Das Recht am eigenen Bild gehört zum allgemeinen Persönlichkeitsrecht. Jeder Mensch darf grundsätzlich selbst darüber bestimmen, ob und in welchem Zusammenhang Bilder von ihm veröffentlicht werden.
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TeifyTeify
Wenn der Arbeitgeber der Meinung ist,dass seine Kunden seine Mitarbeiter kennen sollen,dann wohl ja.
Bin mir aber nicht sicher.Wegen Datenschutz.
Kommentar von
markus61 Eine Univerität hat eher wenig Kunden ;-)
Kommentar von
TeifyTeify Hm, auch wieder wahr :-))
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Du hast die Frage nicht kapiert - lol
wieso hat er die Frage icht kapiert? Die Antwort war doch passend. ????
Es ist wohl eher so, dass du meine Antwort nicht kapiert hast - oder die Frage. Such's dir aus! ;-)