Kann der Arbeitgeber (eine Uni) mich als nichtwissenschaftlichen Mitarbeiter verpflichten, auf der Homepage ein Foto von mir zu veröffentlichen?

Nein. Grundsätzlich gehören Fotos zu den persönlichen Daten und dürfen nur mit Einverständnis des Abgebildeten veröffentlicht werden.

ich glaube er brauch dein einverständnis, wenn er dich mit namen und bild veröffentlicht.

Wenn der Arbeitgeber der Meinung ist,dass seine Kunden seine Mitarbeiter kennen sollen,dann wohl ja.
Bin mir aber nicht sicher.Wegen Datenschutz.

Das Recht am eigenen Bild gehört zum allgemeinen Persönlichkeitsrecht. Jeder Mensch darf grundsätzlich selbst darüber bestimmen, ob und in welchem Zusammenhang Bilder von ihm veröffentlicht werden.

Hallo,
nein, wenn es sich bei den Fotos um private Aufnahmen handelt, ist es dem Chef ohne Einverständnis nicht erlaubt, diese zu veröffentlichen. Dies wäre ein Verstoß gegen das allgemeine Persönlichkeitsrecht.
Gruß aus Hagen
Keine private Aufnahme. Es sollen Mitarbeiterprofile erstellt werden und die Fotos würden in der Uni dafür erstellt. Aber ich möchte das nicht, wenn ich es verhindern kann.
Niemand kann gegen sein Willen im Internet veröffentlicht werden, das greift seinen perönlichen Freiraum an. Ein Foto zu veröffentlichen bedarf die Einwilligung des abgelichteten.
Du hast die Frage nicht kapiert - lol
wieso hat er die Frage icht kapiert? Die Antwort war doch passend. ????
Es ist wohl eher so, dass du meine Antwort nicht kapiert hast - oder die Frage. Such's dir aus! ;-)