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Foto auf Homepage

gefragt von markus61 am 15.06.2009 um 13:51 Uhr

Kann der Arbeitgeber (eine Uni) mich als nichtwissenschaftlichen Mitarbeiter verpflichten, auf der Homepage ein Foto von mir zu veröffentlichen?


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galix
beantwortet von galix am 15. Juni 2009 13:52
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Nein. Grundsätzlich gehören Fotos zu den persönlichen Daten und dürfen nur mit Einverständnis des Abgebildeten veröffentlicht werden.

Kommentar von etmundi am 15. Juni 2009 13:58

Du hast die Frage nicht kapiert - lol

Kommentar von markus61 am 15. Juni 2009 13:59

wieso hat er die Frage icht kapiert? Die Antwort war doch passend. ????

Kommentar von Bc6ef757c7b3dd10ad64e1f73f57c5efsmallgalix am 15. Juni 2009 14:08

Es ist wohl eher so, dass du meine Antwort nicht kapiert hast - oder die Frage. Such's dir aus! ;-)


taurus7654321
beantwortet von taurus7654321 am 15. Juni 2009 13:53
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ich glaube er brauch dein einverständnis, wenn er dich mit namen und bild veröffentlicht.


Baiana
beantwortet von Baiana am 15. Juni 2009 13:52
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Nein.


SteiniKeule
beantwortet von SteiniKeule am 15. Juni 2009 13:52
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ich bin mir da nicht sicher. denke aber schon


Master123of
beantwortet von Master123of am 15. Juni 2009 13:53
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Ich glaube nicht dass er das kann.


Teify
beantwortet von Teify am 15. Juni 2009 13:53
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Wenn der Arbeitgeber der Meinung ist,dass seine Kunden seine Mitarbeiter kennen sollen,dann wohl ja.

Bin mir aber nicht sicher.Wegen Datenschutz.

Kommentar von markus61 am 15. Juni 2009 13:56

Eine Univerität hat eher wenig Kunden ;-)

Kommentar von 738493516927d55d8c85384c573b6549smallTeify am 15. Juni 2009 14:00

Hm, auch wieder wahr :-))


Hasii
beantwortet von Hasii am 15. Juni 2009 13:54
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Nein dazu musst du schon deine Einverständnis geben.


caramello
beantwortet von caramello am 15. Juni 2009 14:05
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Das Recht am eigenen Bild gehört zum allgemeinen Persönlichkeitsrecht. Jeder Mensch darf grundsätzlich selbst darüber bestimmen, ob und in welchem Zusammenhang Bilder von ihm veröffentlicht werden.


WOLF1961
beantwortet von WOLF1961 am 15. Juni 2009 15:00
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Hallo,

nein, wenn es sich bei den Fotos um private Aufnahmen handelt, ist es dem Chef ohne Einverständnis nicht erlaubt, diese zu veröffentlichen. Dies wäre ein Verstoß gegen das allgemeine Persönlichkeitsrecht.

Gruß aus Hagen

Kommentar von markus61 am 15. Juni 2009 15:14

Keine private Aufnahme. Es sollen Mitarbeiterprofile erstellt werden und die Fotos würden in der Uni dafür erstellt. Aber ich möchte das nicht, wenn ich es verhindern kann.


anonym
beantwortet von Vagant am 15. Juni 2009 19:29
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Niemand kann gegen sein Willen im Internet veröffentlicht werden, das greift seinen perönlichen Freiraum an. Ein Foto zu veröffentlichen bedarf die Einwilligung des abgelichteten.


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