Mein Darlehn läuft Ende September aus, wo ich noch 11500 € sondertilgen kann. Im Forwaddarlehensvertrag steht jedoch, dies sei hinfällig. Ist die Bank nicht auch bis Ablauf des Vertages daran gebunden, die Zinsen senken sie ja auch nicht sofort.

Die Frage ist echt etwas unklar, zusammen mit der obigen Antwort auf die Rückfrage, scheint es sich so zu verhalten: Sie haben in der Vergangenheit ein Forwarddarlehen zur Verlängerung Ihres jetzigen Kredites abgeschlossen. Dieses Forwarddarlehen löst im September das bisherige Darlehen ab und Sie wollten jetzt noch bei der alten Bank eine Sondertilgung machen. Sie haben jedoch den Forward-Vertrag mit einer bestimmten Darlehenssumme abgeschlossen, diese Darlehenshöhe müssen Sie auch abnehmen. Ob Sie also vorher sondertilgen können, hängt davon ab, welche Darlehenssumme im neuen Vertrag steht. Wenn Sie nun aufgrund der Sondertilgung weniger Darlehen abnehmen, steht der neuen Bank eine Vorfälligkeitsentschädigung zu. Ob es hier ein Entgegenkommen gibt, können Sie nur durch einen freundlichen Anruf bei der neuen Bank klären, rein juristisch ist die Sache klar.

Ich verstehe nur Bahnhof. Welchen Rat möchtest Du? Vielleicht kannst Du das mit dem Darlehensgeber klären?
Villeicht ist es besser, du machst morgen mal einen Termin bei deinem Bankberater.
Wenn ich dich richtig verstehe hast du für deinen auslaufenden Darlehensvertrag schon ein neues Forward-Darlehen abgeschlossen und möchtest jetzt wissen ob du das Sonderkündigungsrecht aus dem Alt-Darlehen noch nutzen kannst, weil im Forwarddarlehen vertrag jenes ausgeschlossen ist. Habe ich das so richtig verstanden ?
Ja genauso ist es. Danke für schnelle Antwort

Ein Forwarddarlehen ist ein neues Darlehen. Die Bedingungnen des Alten sind damit hinfällig ist doch klar - oder?
Deine Fragestellung ist unverständlich. Versuch mal die Sachlage in wenigen kurzen zetzen zu formulieren, sonst kann dir schlecht geholfen werden.
Grundsätzlich: eine Sondertilgung kurz vor Laufzeitende macht wenig Sinn! Dann hasst du nämlich kaum an Zinsen gespart. Sondertilgung macht nur dann sinn, wenn dadurch die langfristige Zinsbelastung oder die Laufzeit gesenkt wird. Der Kreditgeber ist genauso wie der Kreditnehmer an den Vertrag gebunden.