gutefrage.net, die Ratgeber Community
version2_beta
Login   |  Forum |  Richtlinien |  FAQ


Forwarddarlehn.

gefragt von xedos am 27.04.2008 um 15:07 Uhr

Mein Darlehn läuft Ende September aus, wo ich noch 11500 € sondertilgen kann. Im Forwaddarlehensvertrag steht jedoch, dies sei hinfällig. Ist die Bank nicht auch bis Ablauf des Vertages daran gebunden, die Zinsen senken sie ja auch nicht sofort.


Reply


Alexander Solya  hypothekenteam
beantwortet von Alexander Solya hypothekenteam am 27. April 2008 17:52
4x
Thumb_up

Die Frage ist echt etwas unklar, zusammen mit der obigen Antwort auf die Rückfrage, scheint es sich so zu verhalten: Sie haben in der Vergangenheit ein Forwarddarlehen zur Verlängerung Ihres jetzigen Kredites abgeschlossen. Dieses Forwarddarlehen löst im September das bisherige Darlehen ab und Sie wollten jetzt noch bei der alten Bank eine Sondertilgung machen. Sie haben jedoch den Forward-Vertrag mit einer bestimmten Darlehenssumme abgeschlossen, diese Darlehenshöhe müssen Sie auch abnehmen. Ob Sie also vorher sondertilgen können, hängt davon ab, welche Darlehenssumme im neuen Vertrag steht. Wenn Sie nun aufgrund der Sondertilgung weniger Darlehen abnehmen, steht der neuen Bank eine Vorfälligkeitsentschädigung zu. Ob es hier ein Entgegenkommen gibt, können Sie nur durch einen freundlichen Anruf bei der neuen Bank klären, rein juristisch ist die Sache klar.


HerrLich
beantwortet von HerrLich am 27. April 2008 15:09
1x
Thumb_up

Ich verstehe nur Bahnhof. Welchen Rat möchtest Du? Vielleicht kannst Du das mit dem Darlehensgeber klären?

Kommentar von Simple_avatar7smallmitra54 am 27. April 2008 15:12

Ich denke du liegst schon in der Sonne.

Kommentar von Fcbb169214ce6767cc043334449ea06esmallHerrLich am 27. April 2008 15:15

Ich bin so fasziniert von den Fragen, kann mich nicht losreißen ;-)


mitra54
beantwortet von mitra54 am 27. April 2008 15:13
1x
Thumb_up

Villeicht ist es besser, du machst morgen mal einen Termin bei deinem Bankberater.


anonym
beantwortet von Henry p. Deising am 27. April 2008 15:13
1x
Thumb_up

Wenn ich dich richtig verstehe hast du für deinen auslaufenden Darlehensvertrag schon ein neues Forward-Darlehen abgeschlossen und möchtest jetzt wissen ob du das Sonderkündigungsrecht aus dem Alt-Darlehen noch nutzen kannst, weil im Forwarddarlehen vertrag jenes ausgeschlossen ist. Habe ich das so richtig verstanden ?

Kommentar von xedos am 27. April 2008 16:34

Ja genauso ist es. Danke für schnelle Antwort


Edgar Niklaus
beantwortet von Edgar Niklaus am 27. April 2008 21:56
1x
Thumb_up

Ein Forwarddarlehen ist ein neues Darlehen. Die Bedingungnen des Alten sind damit hinfällig ist doch klar - oder?





Indy72
beantwortet von Indy72 am 27. April 2008 15:10
0x
Thumb_up

Deine Fragestellung ist unverständlich. Versuch mal die Sachlage in wenigen kurzen zetzen zu formulieren, sonst kann dir schlecht geholfen werden.

Kommentar von Simple_avatar6smallIndy72 am 27. April 2008 15:12

Grundsätzlich: eine Sondertilgung kurz vor Laufzeitende macht wenig Sinn! Dann hasst du nämlich kaum an Zinsen gespart. Sondertilgung macht nur dann sinn, wenn dadurch die langfristige Zinsbelastung oder die Laufzeit gesenkt wird. Der Kreditgeber ist genauso wie der Kreditnehmer an den Vertrag gebunden.


Verwandte Fragen

Verwandte Fragen


Mehr verwandte Fragen

Verwandte Fragen
Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.