aurata am 27.09.2008 um 22:50 Uhr
Mich interessiert ob ich vom Betreiber eines Forums verlangen kann, dass er meine eigene Postings löscht, oder erlicht das Recht darauf in dem man postet? Wem gehören die Postings? Dem Betreiber, oder dem Poster? Bitte mit Paragraphen und/oder Links. Und: jetzt schon vielen Dank!

In den meisten ABGs ist hinterlegt, dass Du dein geistiges Eigentum sozusagen dem Seitenbetreiber überlässt. Hier, bei GF, ist es ebenfalls so.
LG
Wieselchen
Wenn du dich in einem Forum anmeldest, bestätigst du auch, die AGB gelesen zu haben;
darin stehen auch die Rechte und Pflichten
In den meisten Foren liegen alle Rechte beim Betreiber

Vom Betreiber kannst du nur dann das Löschen von Postings verlangen, wenn durch sie deine Persönlichkeitsrechte verletzt werden. Ansonsten darfst du darum bitten. Mit Urheberrechten hat das allerdings nichts zu tun. Dazu fehlt es in der Regel an der Schöpfungshöhe. Oder anders gesagt, nicht jeder Sch... ist gleich ein Werk im Sinne des Urheberrechts.

Wieselchen1 am 27. September 2008 22:55 Das bezieht sich aber doch nur darauf, dass der Seitenbetreiber Mitteilungen von Dritten über eine Person löschen muss, wenn diese Person darin eine "Ehrenverletzung" sieht...
LG
Wieselchen

Dem Erzeuger!
aurata am 27. September 2008 22:53 Danke! Heißt das, ich kann es verlangen, dass meine Postings gelöscht werden?
wj2000 am 27. September 2008 22:54 Ja, kannst du!
Wieselchen1 am 27. September 2008 22:54 Nein, das ist nicht so. Nicht der Beitragserzeuger ist Eigentümer. Sonst würden Seiten wie GF ja bald zusammenbrechen.
LG
Wieselchen
wj2000 am 27. September 2008 22:59 Wenn man sein Recht abgegeben hat laut AGB dann ist alles zu spät, natürlich!
Hier in AGBs steht es, dass die es verbreitern dürfen. Es steht aber nicht, ob ich es verlangen kann, meine Postings zu löschen. Hmpf?
Na, dann lies mal §8:
§ 8 Urheberrechte
(1) Sind Dritte der Ansicht, dass ihre Werke unberechtigt verwertet oder vervielfältigt wurden, so ist gutefrage.net hierauf unverzüglich hinzuweisen. gutefrage.net wird diese Inhalte für einen Zugriff durch Dritte sperren, soweit sich die Vorwürfe als berechtigt erweisen.
(2) gutefrage.net weist darauf hin, dass bei rechtswidrigen Inhalten unverzüglich die Pflicht einer Überprüfung und Abstellung des rechtswidrigen Zustandes besteht, da ansonsten nach den gesetzlichen Vorschriften eine Verantwortlichkeit des Access-Providers in gleicher Weise wie des Störers besteht. gutefrage.net wird Inhalte erst dann wieder freischalten, wenn der Nutzer nachweisen kann, dass der rechtswidrige Zustand beseitigt ist.
(3) Der Nutzer räumt durch die Einstellung seiner Beiträge in die Datenbank von gutefrage.net folgende nicht ausschließlichen zeitlich und räumlich uneingeschränkten Nutzungs- und Verwertungsrecht ein:
a) Das Recht zur Einspeicherung des Beitrags in die Web-Sites von gutefrage.net;
b) Das Recht, den Beitrag der Öffentlichkeit ganz oder teilweise, bearbeitet oder unbearbeitet zugänglich zu machen;
c) Das Recht, den Beitrag auf Abruf von Besuchern der Web-Sites hin zu vervielfältigen;
d) Das Recht, den Beitrag in Zusammenhang mit den Web-Sites von gutefrage.net auch in anderen Medien weiter zu verwerten, etwa auf CD-ROM, in Printversionen sowie auf allen anderen derzeit bekannten Verwertungsarten.
(4) Insbesondere ist gutefrage.net berechtigt, die Beiträge unter anderen Domainadressen öffentlich zugänglich zu machen, sowie diese im Rahmen von Druckwerken (Zeitschriften und Bücher) zu verwerten.
LG
Wieselchen