
Ja. Zur Kontrolle, ob es keine "Unregelmäßigkeiten" oder Nebenverdienste gibt.
Grundsätzlich müssen Kontoauszüge nur bei einem berechtigten Verdacht auf Leistungserschleichung/betrug vorgelegt werden. In anderen Fällen reicht es Kontoauszüge für Miete, Strom u.ä. vorzulegen. Andere Zahlungen und Einzahlungen haben die ARGE nicht zu interessieren.
Wichtige Infos gibt es hier: http://www.alg-2.info/
Katzentatze am 4. Juni 2007 14:45 Das Amt geht immer davon aus, das ein ALG2-Empfänger pfuscht und von daher wollen sie die Kontoauszüge grundsätzlich haben.
Katzentatze am 4. Juni 2007 14:47 Und: Alle Eingänge sind "Nebenverdienste" und müssen vom Amt überprüft werden. Man darf ja nicht mal Geld von den Eltern annehmen. Das gilt sofort als Zugewinn und wird je nach höhe angerechnet.
Ich verweise nur auf diese Experten: http://www.elo-forum.org/archive/keine-kontenabfrage-bei-alg-ii-beziehern-t285.html
Normalerweise werden Kontoauszüge bei Fortzahlungsanträgen nicht angefordert - es sei denn es werden Unregelmässigkeiten erwartet.
@Regenmacher: Dein Link geht nicht - er führt zur Startseite zurück.