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Fortzahlungsantrag ALG2 ,Kontoauszüge auch vorlegen?

gefragt von Blume16 am 04.06.2007 um 14:33 Uhr

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ALG2 (49)
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Reply


Aalbärt Ainstein0815
beantwortet von Aalbärt Ainstein0815 am 4. Juni 2007 14:35
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ja


Katzentatze
beantwortet von Katzentatze am 4. Juni 2007 14:36
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Ja. Zur Kontrolle, ob es keine "Unregelmäßigkeiten" oder Nebenverdienste gibt.


anonym
beantwortet von Regenmacher am 4. Juni 2007 14:40
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Grundsätzlich müssen Kontoauszüge nur bei einem berechtigten Verdacht auf Leistungserschleichung/betrug vorgelegt werden. In anderen Fällen reicht es Kontoauszüge für Miete, Strom u.ä. vorzulegen. Andere Zahlungen und Einzahlungen haben die ARGE nicht zu interessieren.

Wichtige Infos gibt es hier: http://www.alg-2.info/

Kommentar von D098225cf3ff6da2a0857076d3005c1dsmallKatzentatze am 4. Juni 2007 14:45

Das Amt geht immer davon aus, das ein ALG2-Empfänger pfuscht und von daher wollen sie die Kontoauszüge grundsätzlich haben.

Kommentar von D098225cf3ff6da2a0857076d3005c1dsmallKatzentatze am 4. Juni 2007 14:47

Und: Alle Eingänge sind "Nebenverdienste" und müssen vom Amt überprüft werden. Man darf ja nicht mal Geld von den Eltern annehmen. Das gilt sofort als Zugewinn und wird je nach höhe angerechnet.

Kommentar von Regenmacher am 4. Juni 2007 14:57

anonym
beantwortet von annamarc am 14. Mai 2008 08:27
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Normalerweise werden Kontoauszüge bei Fortzahlungsanträgen nicht angefordert - es sei denn es werden Unregelmässigkeiten erwartet.

@Regenmacher: Dein Link geht nicht - er führt zur Startseite zurück.


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