Fortbildung im öffentlichen Dienst

1 Antwort

Hallo michi289,

entscheidend ist die jeweilige Regelung im Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag bzw. ob etwas betrieblich geregelt ist (z.B. Dienstvereinbarung). Die Zeiten eines allgemeinen "öffentlichen Dienstes" sind arbeitsrechtlich vorbei, es gibt viele Regelungen. Vielfach kommt der TVöD (für Bund oder Kommunen) oder der TV-L zur Anwendung.

Grundsätzlich gilt die Zeit der Fortbildung (ohne Reisezeiten) als Arbeitszeit, auch bei Teilzeitbeschäftigten. Allerdings kann man, insbesondere wenn der Arbeitgeber die Weiterbildung nicht anordnet sondern sie auf Wunsch des Beschäftigten erfolgt, eine sogenannte Qualifzierungsmaßnahme treffen. Hier kann ein Eigenbeitrag des Mitarbeiters vereinbart werden, sowohl finanziell als auch zeitlich. Im TVöD wäre die Rechtsgrundlage dafür § 5.

Hallo Martin, ich danke dir für die schnelle Antwort.