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Formulierungen und Fristen für die Kündigung eines Mietvertrages?!

gefragt von Anie1977 am 22.06.2008 um 21:08 Uhr

Ich will einen unbefristeten Mietvertrag bis 1.10. kündigen. Wir haben 3 Monate Kündigungsfrist. Normalerweise muss die Kündigung dann bis 1. Juli beim Vermieter sein, oder? Was muss unbedingt in die Kündigung und muss ich auf bestimmte Formulierungen achten? Unterschreiben müssen mein Freund und ich, da wir beide im Vertrag stehen, aber was ist sonst noch wichtig?

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Recht x 35.172 wohnen x 7.303 Miete x 3.301 Kündigung x 2.759 Vertrag x 1.859 Kündigungsfrist x 337

anonym
beantwortet von Regenmacher am 22. Juni 2008 21:11
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Da gibt es kjeine bestimmten Formulierungen. Wichtig ist nur, dass der Vermieter nachweislich (Einschreiben, persönlich, Bote) die Kündigung erhalten hat.

Hiermit kündigen wir die Wohnung....... fristgerecht zum 30.09.2008

Datum, Unterschriften

das reicht

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 22. Juni 2008 21:15

DH!


oleandra
beantwortet von oleandra am 22. Juni 2008 21:15
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Die Kündigung muss auf jeden Fall schriftlich erfolgen - nicht per Email oder Fax. Außerdem sollten alle im Mietvertrag aufgeführten Vermieter auch im Kündigungsschreiben angesprochen werden. Also wenn die Vermieter ein Ehepaar sind, muß die Kündigung an beide Ehepartner gerichtet werden. Und ihr müßt ebenfalls beide die Kündigung eigenhändig unterschreiben. . Wenn in eurem Mietvertrag keine keine Kündigungsfrist erwähnt wird, gilt die gesetzliche Frist - diese ist offiziell drei Monate. Habt ihr länger als 5 Jahre dort gewohnt, kann es anders aussehen, glaube dann sind es schon 6 Monate Kündigungsfrist.

Kommentar von Regenmacher am 22. Juni 2008 21:19

oleandra

Es gibt nur noch die 3 monatige Kündigungsfrist für Mieter. Okay?

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 22. Juni 2008 21:28
Kommentar von 934a0906574994f717fd8146d47ecf9esmalloleandra am 22. Juni 2008 21:31

okay, gehts auch etwas freundlicher?

Kommentar von Anie1977 am 22. Juni 2008 22:02

Wir sind Mieter, von daher gelten 3 Monate. Wären wir Vermieter und hätten 5 bzw. 8 Jahre dort gewohnt, wären es 6 bzw. 9 Monate. PS: Wir wohnen dort seit 4 Jahren. Trifft uns also sowieso nicht. Danke


TawaGirl
beantwortet von TawaGirl am 22. Juni 2008 21:19
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Noch ein kurzer Hinweis, sorry, die Kündigung muß auf den Monatsletzten, hier den 30.09.08 ausgesprochen werden. Du möchtest ja ab 01.10.08 dort nicht mehr wohnen. LG TawaGirl

Kommentar von 0feed1e73a91c4a4124aa14bf0b2d347smallTawaGirl am 22. Juni 2008 21:22

Die Kündigung muss dann auch bis zum 30.06.08 bei eurem Vermieter eingegangen sein. Es müsste aber auch etwas im Mietvertrag über Kündigung stehen. LG TawaGirl.


WolfRichter
beantwortet von WolfRichter am 22. Juni 2008 21:13
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Formlos schriftlich; z.B.:

"Hiermit kündige ich (bzw. kündigen wir) den Mietvertrag für die Wohnung ...(Adresse, Stockwerk) zum 01.10.2008"

(Geht auch eleganter, aber mir ist gerade ein Stück aus dem Zahn gebrochen.(

Kommentar von 934a0906574994f717fd8146d47ecf9esmalloleandra am 22. Juni 2008 21:16

autsch

Kommentar von Anie1977 am 22. Juni 2008 21:16

Oh, das tut mir leid mit deinem Zahn. Das nenne ich Einsatz. Kaust du gleichzeitig auf einem Kugelschreiber rum oder warum bricht der Zahn ab?

Kommentar von 3fbf5ae46c56cf6a0189124c48debdfcsmallWolfRichter am 22. Juni 2008 21:23

Ein Gummibärchen, das sich offenbar wehrte.

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 22. Juni 2008 21:24

Boah! Was ist du denn für Gummibärchen?

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 22. Juni 2008 21:29

''isst'' sollte das heißen ... mennoo (war wohl zu lange in der Sonne heute)

Kommentar von 3fbf5ae46c56cf6a0189124c48debdfcsmallWolfRichter am 22. Juni 2008 21:39

Na ja, dem einen bricht der Zahn, dam anderen das "s" weg. (Ich würde gerne tauschen.)

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 23. Juni 2008 01:35

Mein Gebiss möchtest du - glaub ich - auch nicht haben. Der Zahnarzt wirds hoffentlich richten können. Alles Gute!


magic120
beantwortet von magic120 am 22. Juni 2008 21:10
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Hab ein tolles Programm dafür.

Wenn du willst schick ich dir eine Vorlage per Email.

Kommentar von Anie1977 am 22. Juni 2008 21:13

Hört sich sehr gut an! Neue Frage: Wie kann ich eine Nachricht mit e-mail-Adresse an dich verschicken?

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 22. Juni 2008 21:14

Nimm ihn/sie in deine Freundesliste auf.

Kommentar von Anie1977 am 22. Juni 2008 21:15

Dankeschön

Kommentar von Simple_avatar7smallmagic120 am 22. Juni 2008 21:19

Ok, habe dich Freigeschalten

Kommentar von Simple_avatar7smallmagic120 am 22. Juni 2008 21:16

Damit du eine Email an mich schicken kannst, musst du mich zuerst als Freund einladen, und ich muss die Freundschaft bestätigen. Da sich nur Freunde eine Private Nachricht schicken können.


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