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Formulierung in der Hausordnung...

gefragt von unfixedgirlunfixedgirl am 16.09.2008 um 0:34 Uhr

"Die Mieter sind verpfilchtet -sofern erfoderlich- für das Halten eines Haustieres die erforderliche Genehmigung des Vermieters einzuholen [...]"

Heißt das, dass ich eine schriftliche Genehmigung haben müsste, wenn der Mieter sich (nach einer mündlichen Genehmigung) plötzlich entscheiden würde, den Hund doch zu verbieten, obwohl er schon da ist? Hätte ich da noch eine Chance darauf, den Hund behalten zu können UND dort wohnen zu bleiben??

LG, Unfixedgirl

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Recht x 35.007 haustier x 2.062 genehmigung x 92 hausordnung x 55

Raimund1
beantwortet von Raimund1 am 16. September 2008 02:15
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unter sofern erforderlich - würde ich z.B. einen Kampfhund verstehen, für den du ja eine Genehmigung brauchst.

Ansonsten sind kleinere Haustiere, z.B. Katze, Wellensittich etc. genehmigungsfrei, d.h. du brauchst nicht die Zustimmung des Vermieters, ausser im Mietvertrag steht ausdrücklich, dass die Haltung von Haustieren der Zustimmung der Vermieters bedarf.


collo
beantwortet von collo am 16. September 2008 00:40
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das ist doch sicherlich ein Vordrucktext.

Da steht nicht, dass die Genehmigung schriftlich erfolgen muß, sondern nur, das sie eingeholt werden muß. Wenn er einmal ja sagt, dann gilt das auch. Ein Zeuge ist immer gut.

Kommentar von 9072b8d27e72b84f2dc30ecf05ac8e1asmallunfixedgirl am 16. September 2008 00:41

und es waren sogar 3 :)

Kommentar von 7d9ff7b0d33e227f435308ed73c053a4smallcollo am 16. September 2008 00:46

da freuen sich Hund und Katz :)

Kommentar von 9072b8d27e72b84f2dc30ecf05ac8e1asmallunfixedgirl am 16. September 2008 00:52

genau die! und ich noch dazu! das wird ein fest... ;-)


YuLy42
beantwortet von YuLy42 am 16. September 2008 00:39
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Es gibt nicht genehmigungspflichtige Haustiere. Deshalb diese seltsame Formulierung. Dazu hier mehr:

http://www.e-juristen.de/Rechtsberatung/Haustiere.htm

Für Katzen und Hunde solltest Du Dir zur Sicherheit eine schriftliche Genehmigung besorgen.


spatzi
beantwortet von spatzi am 16. September 2008 00:37
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hi ugirl :)

mündliche verträge sind nach wie vor gültig!

Kommentar von 9072b8d27e72b84f2dc30ecf05ac8e1asmallunfixedgirl am 16. September 2008 00:40

hey spatzi! =) ich hab aber heut mit anderen hausverwaltern gesprochen, und die haben gemeint, bei sowas wären mündliche vereinbarungen nicht bindend.

Kommentar von 80a8de69641ad17b1a24b5bb6749e80csmallspatzi am 16. September 2008 00:42

wie mit andren hausverwaltern...hast du einen aufstand im viertel organisiert?..hehe. natürlich kann der vermieter das festlegen, aber er kann dich nicht wegen einem hund aus der wohnung klagen, den er vorher genehmigt hat...das ist unlogisch ;)

Kommentar von 9072b8d27e72b84f2dc30ecf05ac8e1asmallunfixedgirl am 16. September 2008 00:47

klar, hab ich ;-)

achwas... die eltern von nem kumpel sind hausverwalter, die hab ich vorhin mal gefragt...

wenn aber nichts schriftl. genehmigt ist, könnte er es auch leugnen... dann steht aussage gegen aussage...


emjay
beantwortet von emjay am 16. September 2008 00:37
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Da steht nichts von schriftlich. Wenn Zeugen dabei waren, bist du auf der sicheren Seite.


kaesbrot
beantwortet von kaesbrot am 16. September 2008 00:35
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Ich würde es mir schriftlich geben lassen.

Kommentar von 9072b8d27e72b84f2dc30ecf05ac8e1asmallunfixedgirl am 16. September 2008 00:38

ja hätte ich tun sollen, nur leider ist es dafür schon zu spät. er hat so andeutungen gemacht, dass er jetzt was gegen das halten des hundes hat, obwohl er es vor unserem einzug genehmigt hat... aber eben nur mündlich. er hat das halten zwar noch nicht verboten, aber man weiß ja nie.

Kommentar von A85ec3806be0e9452a006f95981d93c5smallkaesbrot am 16. September 2008 00:44

Ich gehe schlafen! bye bye

Kommentar von 9072b8d27e72b84f2dc30ecf05ac8e1asmallunfixedgirl am 16. September 2008 00:52

schlaf gut, meine liebe! :)


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