unfixedgirl am 16.09.2008 um 0:34 Uhr
"Die Mieter sind verpfilchtet -sofern erfoderlich- für das Halten eines Haustieres die erforderliche Genehmigung des Vermieters einzuholen [...]"
Heißt das, dass ich eine schriftliche Genehmigung haben müsste, wenn der Mieter sich (nach einer mündlichen Genehmigung) plötzlich entscheiden würde, den Hund doch zu verbieten, obwohl er schon da ist? Hätte ich da noch eine Chance darauf, den Hund behalten zu können UND dort wohnen zu bleiben??
LG, Unfixedgirl

unter sofern erforderlich - würde ich z.B. einen Kampfhund verstehen, für den du ja eine Genehmigung brauchst.
Ansonsten sind kleinere Haustiere, z.B. Katze, Wellensittich etc. genehmigungsfrei, d.h. du brauchst nicht die Zustimmung des Vermieters, ausser im Mietvertrag steht ausdrücklich, dass die Haltung von Haustieren der Zustimmung der Vermieters bedarf.

das ist doch sicherlich ein Vordrucktext.
Da steht nicht, dass die Genehmigung schriftlich erfolgen muß, sondern nur, das sie eingeholt werden muß. Wenn er einmal ja sagt, dann gilt das auch. Ein Zeuge ist immer gut.
unfixedgirl am 16. September 2008 00:41 und es waren sogar 3 :)
collo am 16. September 2008 00:46 da freuen sich Hund und Katz :)
unfixedgirl am 16. September 2008 00:52 genau die! und ich noch dazu! das wird ein fest... ;-)

Es gibt nicht genehmigungspflichtige Haustiere. Deshalb diese seltsame Formulierung. Dazu hier mehr:
http://www.e-juristen.de/Rechtsberatung/Haustiere.htm
Für Katzen und Hunde solltest Du Dir zur Sicherheit eine schriftliche Genehmigung besorgen.

hi ugirl :)
mündliche verträge sind nach wie vor gültig!
unfixedgirl am 16. September 2008 00:40 hey spatzi! =) ich hab aber heut mit anderen hausverwaltern gesprochen, und die haben gemeint, bei sowas wären mündliche vereinbarungen nicht bindend.
spatzi am 16. September 2008 00:42 wie mit andren hausverwaltern...hast du einen aufstand im viertel organisiert?..hehe. natürlich kann der vermieter das festlegen, aber er kann dich nicht wegen einem hund aus der wohnung klagen, den er vorher genehmigt hat...das ist unlogisch ;)
unfixedgirl am 16. September 2008 00:47 klar, hab ich ;-)
achwas... die eltern von nem kumpel sind hausverwalter, die hab ich vorhin mal gefragt...
wenn aber nichts schriftl. genehmigt ist, könnte er es auch leugnen... dann steht aussage gegen aussage...

Da steht nichts von schriftlich. Wenn Zeugen dabei waren, bist du auf der sicheren Seite.

Ich würde es mir schriftlich geben lassen.
unfixedgirl am 16. September 2008 00:38 ja hätte ich tun sollen, nur leider ist es dafür schon zu spät. er hat so andeutungen gemacht, dass er jetzt was gegen das halten des hundes hat, obwohl er es vor unserem einzug genehmigt hat... aber eben nur mündlich. er hat das halten zwar noch nicht verboten, aber man weiß ja nie.
kaesbrot am 16. September 2008 00:44 Ich gehe schlafen! bye bye
unfixedgirl am 16. September 2008 00:52 schlaf gut, meine liebe! :)