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Formulierung eines juristischen Ausdruckes

gefragt von Eisbaer29Eisbaer29 am 09.05.2008 um 14:10 Uhr

wie kann man etwas beschreiben/ nennen wenn jemand etwas seit Jahren benutzt, was eigentlich falsch ist und dann versucht etwas einzuklagen was nicht geht weil es ja schon verjährt ist?¿ Im spanischen heisst dies "teoria de los actos propios" aber wie kann man das auf deutsch und dann auch noch juristisch ausdrücken????


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anonym
beantwortet von Mietnormade am 9. Mai 2008 14:18
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Du übst die einrede der Verjährung?


DrSeltsam
beantwortet von DrSeltsam am 9. Mai 2008 14:15
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Beschreibe eibnfach das "Etwas" genau, dann kann man deine Frage vielelicht beantworten.

Kommentar von 92e2eae9d24c68dd12b7643f639b73e1smallbutz1510 am 9. Mai 2008 14:18

Gute Idee. DH

Kommentar von 96c0c64c9fd66651d5f0064b37fc40f6smallEisbaer29 am 9. Mai 2008 14:24

Folgenden Satzteil habe ich als Entwurf:

....Sie sprechen von einer Täuschung im Kaufgeschäft aber die Grundbuchdaten und Beschreibung der Ihnen verkauften Wohneinheit, wurde Ihnen durch die Urkunde und dem Notar entsprechend erläutert und von Ihnen anerkannt.

Zu ihrem Nachteil muss auch erwähnt werden das Sie im laufe all dieser Jahre in denen Sie schon das Anwesen besassen diese Situation hingenommen haben so das Sie sich in der Lage befinden die das spanische Oberste Gericht als “teoria de los actos propios” (übersetzt: ) feststellt......

eigentlich geht es nur um die Formulierung in deutsch des span. Satzes, kann aber auch nur jemand mit sehr guten Spanisch übersetzen... glaube ich....

Kommentar von Simple_avatar10smallDrSeltsam am 9. Mai 2008 14:31

Abgesehen von dem grauslichen Deutsch des Entwurfstextes, könntest du meinen, was mit "venire contra factum proprium" beschrieben wird?

In Spanien wird aber kaum deutsches Schuldrecht zur Anwendung gelangen können.

Kommentar von 96c0c64c9fd66651d5f0064b37fc40f6smallEisbaer29 am 9. Mai 2008 14:42

a es handelt sich um ein Entwurf bezgl. "grauslich" (was auch immer das sein mag) b ne hat überhaupt nichts mit deutschen Schuldrecht zu tun

NOCHMAL ZUM MITSCHREIBEN: ich brauche eine Sinngemässe ÜBERSETZUNG des span. Satzes

Wenn, vielleicht usw. hilft mir nicht weiter

Danke im Voraus

Kommentar von 9b60c7ef4282523335108252ad82a974smallcyberoma am 9. Mai 2008 16:22

propios oder proprios?
Der Sachverhalt ist auch nicht ganz klar.

Kommentar von Simple_avatar10smallDrSeltsam am 9. Mai 2008 16:51

Aus dem Kontext heraus wird das Zuwiderhandlung gegen das eigene frühere Verhalten sein, aber dem Threadersteller ist nicht einmal klar, inwieweit die lateinischen Rechtssätze der juristischen Ausdrucksweise, nach der er sucht, entprechen.


cyberoma
beantwortet von cyberoma am 9. Mai 2008 16:19
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Ich sehe deinen spanischen Satz nicht, aber versuchs doch mal selbst hiermit, der kann auch Spanisch:
http://beta.online-translator.com/text_Translation.aspx

Kommentar von 96c0c64c9fd66651d5f0064b37fc40f6smallEisbaer29 am 9. Mai 2008 16:45

Danke für deine Hilfe, aber leider übersetzt der Translator das nicht sinngemäss. teoria de los actos propios= Theorie der eigenen Handlung?! und das ergibt ja nun wahrlich keinen Sinn ;-(


anonym
beantwortet von gatoloco am 10. Mai 2008 15:34
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Wie DrSeltsam bereits schrieb, es handelt sich hier um "venire contra factum proprium non valet".

Zur Erläuterung, siehe:

de.wikipedia.org/wiki/Protestatiofactocontrarianonvalet

oder auch die spanische Version:

es.wikipedia.org/wiki/Doctrinadelosactospropios

Kommentar von gatoloco am 10. Mai 2008 15:45

zwischen Kurisv -und Normalschrift bitte ein "_" einfügen, natürlich anfangs auch ein "http:" sonst mekert das System hier :-)


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