Eisbaer29 am 09.05.2008 um 14:10 Uhr
wie kann man etwas beschreiben/ nennen wenn jemand etwas seit Jahren benutzt, was eigentlich falsch ist und dann versucht etwas einzuklagen was nicht geht weil es ja schon verjährt ist?¿ Im spanischen heisst dies "teoria de los actos propios" aber wie kann man das auf deutsch und dann auch noch juristisch ausdrücken????
Beschreibe eibnfach das "Etwas" genau, dann kann man deine Frage vielelicht beantworten.
butz1510 am 9. Mai 2008 14:18 Gute Idee. DH
Eisbaer29 am 9. Mai 2008 14:24 Folgenden Satzteil habe ich als Entwurf:
....Sie sprechen von einer Täuschung im Kaufgeschäft aber die Grundbuchdaten und Beschreibung der Ihnen verkauften Wohneinheit, wurde Ihnen durch die Urkunde und dem Notar entsprechend erläutert und von Ihnen anerkannt.
Zu ihrem Nachteil muss auch erwähnt werden das Sie im laufe all dieser Jahre in denen Sie schon das Anwesen besassen diese Situation hingenommen haben so das Sie sich in der Lage befinden die das spanische Oberste Gericht als “teoria de los actos propios” (übersetzt: ) feststellt......
eigentlich geht es nur um die Formulierung in deutsch des span. Satzes, kann aber auch nur jemand mit sehr guten Spanisch übersetzen... glaube ich....
Abgesehen von dem grauslichen Deutsch des Entwurfstextes, könntest du meinen, was mit "venire contra factum proprium" beschrieben wird?
In Spanien wird aber kaum deutsches Schuldrecht zur Anwendung gelangen können.
Eisbaer29 am 9. Mai 2008 14:42 a es handelt sich um ein Entwurf bezgl. "grauslich" (was auch immer das sein mag) b ne hat überhaupt nichts mit deutschen Schuldrecht zu tun
NOCHMAL ZUM MITSCHREIBEN: ich brauche eine Sinngemässe ÜBERSETZUNG des span. Satzes
Wenn, vielleicht usw. hilft mir nicht weiter
Danke im Voraus
cyberoma am 9. Mai 2008 16:22 propios oder proprios?
Der Sachverhalt ist auch nicht ganz klar.
Aus dem Kontext heraus wird das Zuwiderhandlung gegen das eigene frühere Verhalten sein, aber dem Threadersteller ist nicht einmal klar, inwieweit die lateinischen Rechtssätze der juristischen Ausdrucksweise, nach der er sucht, entprechen.

Ich sehe deinen spanischen Satz nicht, aber versuchs doch mal selbst hiermit, der kann auch Spanisch:
http://beta.online-translator.com/text_Translation.aspx
Eisbaer29 am 9. Mai 2008 16:45 Danke für deine Hilfe, aber leider übersetzt der Translator das nicht sinngemäss. teoria de los actos propios= Theorie der eigenen Handlung?! und das ergibt ja nun wahrlich keinen Sinn ;-(
Wie DrSeltsam bereits schrieb, es handelt sich hier um "venire contra factum proprium non valet".
Zur Erläuterung, siehe:
de.wikipedia.org/wiki/Protestatiofactocontrarianonvalet
oder auch die spanische Version:
es.wikipedia.org/wiki/Doctrinadelosactospropios
zwischen Kurisv -und Normalschrift bitte ein "_" einfügen, natürlich anfangs auch ein "http:" sonst mekert das System hier :-)