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Formalitäten beim Hartz IV - Antrag

gefragt von BookaShade am 13.02.2008 um 16:02 Uhr

Hallo Leute,

ich habe mein Studium im September letzten Jahres beendet und mich umgehend arbeitssuchend gemeldet. Leider war ich mir damals nicht sicher, ob ich nicht einfach Hartz IV beantragen soll. Mir haben jetzt mehrer Leute bestätigt, dass ich durch meine Umstände Anspruch darauf hätte. FRAGE: Kann man Hartz IV auch rückwirkend beantragen? Hab ab März einen Job, also für die Zukunft lohnt´s nicht mehr!


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Reply


bitmap
beantwortet von bitmap am 13. Februar 2008 16:04
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Das alg II wird ab Antragstellung gezahlt, nicht rückwirkend.


Indy72
beantwortet von Indy72 am 13. Februar 2008 16:04
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Nein, Gezahlt wird frühstens ab dem Tag der Antragsstellung. Formulare mit zur Vermögens-/ Einkommensklärung kann man nachreichen.


Spezi1980
beantwortet von Spezi1980 am 13. Februar 2008 16:05
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rückwirkend werden die nicht viel machen. schließe mich auch der antwort von der sender an.


Raimund1
beantwortet von Raimund1 am 13. Februar 2008 16:14
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Zählt ab Antragstellung. Du kannst dir also auf jeden Fall ab morgen noch das Geld bis zum Beginn deiner Tätigkeit sichern.


anonym
beantwortet von BookaShade am 13. Februar 2008 16:12
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Hab ich mir fast gedacht! Vielen Dank für die schnellen Antworten. Werde es mir über die Mobilitätsbeihilfe und Reisekostenerstattung für die Bewerbungsgespräche holen... ;)




Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 13. Februar 2008 16:29

Die gibts auch nicht rückwirkend.

Kommentar von Gutefrage.net Support am 13. Februar 2008 17:32

Liebe/r BookaShade, bitte nutze doch in Zukunft für Beiträge zu Deinen eigenen Fragen das Kommentarfeld anstatt des Antwortfeldes. Vielen Dank und viele Grüße, Ted vom gutefrage.net-Support


anonym
beantwortet von katho am 13. Februar 2008 17:05
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Es gibt tatsächlich erst Alg II ab dem Datum der Antragstellung; d.h. Du könntest es für die nächsten zwei Wochen beantragen. Aber Du wirst Dich schon fragen lassen müssen, wie Du es in den letzten Monaten geschafft hast, ohne auszukommen und wieso Du es jetzt auf einmal brauchst.


♥ Sender
beantwortet von ♥ Sender am 13. Februar 2008 16:03
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Du verwechselst ALG und ALG II, oder?

Kommentar von BookaShade am 13. Februar 2008 16:10

Nein, ich meine schon Hartz IV...

Kommentar von 86c61d2597857a96ae3a6048b5e7c5a7small♥ Sender am 13. Februar 2008 16:19

Ich hatte angenommen, Hartz IV und ALG II sei dasselbe?

Liege ich jetzt so daneben???

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 13. Februar 2008 16:28

Nö, ist dasselbe.

Kommentar von 86c61d2597857a96ae3a6048b5e7c5a7small♥ Sender am 13. Februar 2008 21:53

Danke, bitmap.

Ich war schon am zweifeln.

Kommentar von Simple_avatar7smalljesreel am 14. Februar 2008 13:13

Nur ums klarer zu machen: "Hartz IV" nennt man das Gesetz, aus dem die Leistung "Alg II" kommt

Kommentar von 86c61d2597857a96ae3a6048b5e7c5a7small♥ Sender am 15. Februar 2008 10:13

...und sollte es nicht umbenannt werden, weil der Onkel Hartz ein ganz schlimmer Finger ist?


anonym
beantwortet von luna2000 am 31. März 2008 16:06
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nein,gezahlt wird nur ab antragstellung


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