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Forderungsverkauf Forderungsankauf : welche Gebühren sind angemessen ?

gefragt von rsony am 04.03.2008 um 11:45 Uhr

Forderungsverkauf Forderungsankauf : Ich habe eine Forderung ca. 21 000 gegen einen Freund, ich will nicht persönlich Mahnbescheid / Klage erheben. Ein Unternehmen bot mir an, nach Abtretung 1,5 % sofort dann erfolge "Prüfung" und es wird mir mitgeteilt, welchen Betrag quasi zwischen 1,5 bis Max. 50 % ich bekomme. Also Katze im Sack. (?) Zudem müsse ein Rechtsanwalt ( Euro 250 ,- f.Erstberatung) eine schriftliche Beurteilung gleichzeitig machen, bevor die Fa. mir sagt, was zw. 1,5 - 50 % ich bekomme. Der Schuldner ist eine GmbH, ich gehe davon aus, diese wird Zahlungsfähig sein.


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Tippse
beantwortet von Tippse am 4. März 2008 11:50
1x
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Ich würde davon abraten und die Forderung selbst geltend machen. Hast Du den schon öfter angerufen und die Forderung urgiert bzw. darüber geredet? Am besten täglich. Wenn keine Zahlung oä erfolgt -> Mahnbescheid.
Ich denke nicht, dass es für Deinen Freund einen Unterschied macht, ob der Mahnbescheid von Dir oder jemand anderem kommt. Im Gegenteil!


Indy72
beantwortet von Indy72 am 4. März 2008 11:50
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Gesetzliche Hüchstsätze oder Eckwerte gibt es da kaum. Allerdings sind 50% Auszahlungsquote bei einer GmbH fast völlig illusorisch. Mit 30% müßtest du schon glücklich sein. Aber es kommt immer auf den Einzelfall an.



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