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Forderungsabtretung Abtretung nur für 1/2 des Forderungswertes ??

gefragt von rsony am 20.03.2008 um 11:24 Uhr

Kann ich eine Rechnung, wo der Käufer nichts zahlte (NULL) so abtreten, daß mein Bruder die Hälfte einklagen kann ? Da mein Bruder und ich im gleichen Haus wohnen, kann ein Anwalt des Käufers da unlautere Absprachen geltend oder als Vermutung vor Gericht bringen ? Wenn ich die Abtretung an einen FREMDEN mache, zahlt der mir keine 100 % darauf, deshalb dachte ich besser in der "Familie".


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mitra54
beantwortet von mitra54 am 20. März 2008 11:37
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Bevor du da etwas machst, was nachher rechtlich keinen Bestand hat, solltest du dich besser mit einem Fachanwalt beraten. Erkundige dich bei der Anwalstkammer nach einem zuständigen Anwalt in deiner Nähe.


Raimund1
beantwortet von Raimund1 am 20. März 2008 11:56
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Natürlich kannst du jede Forderung an jeden ganz oder teilweiseabtreten, es sei denn, der Schuldner hat in seinen AGB die Abtretung der Forderung von vornherein ausgeschlossen. Das haben fast alle grossen Firmen.

Aber ich verstehe den Sinn dahinter nicht. Deswegen wird die Forderung doch nicht schneller einklagbar?


Indy72
beantwortet von Indy72 am 20. März 2008 11:30
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Die Angaben sind zu ungenau, um dir was Konkretes zu sagen. Forderungen kann man grundsätzlich handeln, allerdings nicht unbedingt als Privatmann. Der Verwandtschaftsgrad ist dabe auf alle Fälle egal.

Kommentar von rsony am 20. März 2008 11:38

Der Verkäufer der Forderung ist Privatmann, der Käufer handelt für eine GbR, eine echte, keine Scheinfirma. (Ist nur gleiche Post- Anschift wie ich)

Kommentar von Dc4c79131239cf3453f777d2db32e0fdsmallIndy72 am 20. März 2008 16:18

Eine nicht eintreibbare Foderung ist nn mal nix wert. Wenn sie dir jemand abkauft, dann ist er wohl der Meinung, sich gegenüber dem Schuldner besser durchsetzen zu können. Klar, dass man für eine faule Forderung keine 100% oder nicht mal 50% zahlt.


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