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Fondsgebundene Versicherung - Zillmerverfahren noch zulässig?

gefragt von max20081 am 30.05.2008 um 17:45 Uhr

Ich habe 2006 über meinen damaligen Arbeitgeber eine Fondsgebundene Versicherung abgeschlossen und möchte diese nun kündigen. Im Vertrag wird das so gennante Zillmerverfahren aufgeführt (d.h. keine oder nur geringe Rückzahlung bei einer frühen Kündigung). Ist das Zillmerverfahren noch zulässig?


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Reply


tradaix
beantwortet von tradaix am 30. Mai 2008 17:52
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Besser ist es allemal, die Versicherung bis zum Ende beitragsfrei zu stellen. Lasse Dir vor einer Kündigung von der Versicherungsgesellschaft die verschiedenen Optionen ausrechnen.


nicht die  schon wieder ;-)
beantwortet von nicht die schon wieder ;-) am 30. Mai 2008 17:48
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Ich wüsste nicht, dass sich daran etwas geändert haben sollte.

Die Zillmerung (auch Zillmer-Verfahren, Zillmerungs-Verfahren, oder präzise gezillmertes Nettobeitrags-Verfahren) ist eine Deckungskapital-Berechnungsformel der traditionellen Versicherungsmathematik.

Es ist die in Deutschland gebräuchlichste Formel zur Berechnung der Deckungsrückstellung für traditionelle Lebens- und Krankenversicherungen in der handelsrechtlichen Bilanz. Die Formel ist nach dem Mathematiker August Zillmer (1831–1893) benannt. Oft wird die Zillmerung auch mit der anfänglich geringen Höhe der Rückkaufswerte in Verbindung gebracht. Doch beziehen sich die deutschen rechtlichen Vorschriften zum Zillmerverfahren auf handelsrechtliche Sachverhalte und sind damit für die im Vertrag zu vereinbarenden Rückkaufswerte nicht maßgeblich.

http://de.wikipedia.org/wiki/Zillmerung




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