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Folgt auf die Verlobung die Heirat?

gefragt von mona1lisa am 14.04.2008 um 17:40 Uhr

Hallo, kennt sich jemand mit der Verlobung aus? kommt danach sicher die Heirat? mein Freund möchte sich mit mir Verloben, nur ich weiß nicht so recht, ob das wirklich ein Heiratsversprechen ist? weil so lange kennen wir uns noch nicht und er legt schon ein ordentliches Tempo vor, was meint ihr? wir sind vier Monate zusammen...


Reply


mcchris
beantwortet von mcchris am 14. April 2008 17:44
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Die Verlobung ist ein Versprechen auf die Heirat. Man sollte also sehr vorsichtig damit umgehen.


Hieronymus Wandpilz
beantwortet von Hieronymus Wandpilz am 14. April 2008 17:42
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Ich war dreimal verlobt und nie verheiratet. Das ist eine Art Versprechen vor Gott. Und als Atheist ist das ne Freikarte zum Herzen einer Frau. Oder ein Aufruf zum Ungehorsam. Je nachdem wie man es sieht.

Kommentar von IWoasAlles am 14. April 2008 17:44

Wahre Männer.

Kommentar von 4c880fc43a45c11f15e08d0a44c7febfsmallHieronymus Wandpilz am 14. April 2008 17:46

und wahre Frauen. Nicht vergessen. Die Lüge ist nur so intelligent wie die Person, die darauf reinfällt. (Zitat Wandpilz 2008)

Kommentar von lamouroso am 14. April 2008 17:50

lol

Kommentar von 155c24345415911ff0aaa78657036093smalldragon100 am 14. April 2008 18:05

lol :-))


anonym
beantwortet von IWoasAlles am 14. April 2008 17:42
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was ist schon mormal? meistens folgt auf die verlobung die entlobung.


anonym
beantwortet von speedygonzales am 14. April 2008 17:48
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Normalerweise verlobt man sich und heiratet dann. In der Verlobungsphase sucht man sich den Hochzeitstermin, Örtlichkeit, Kirche, usw. raus. Alles andere ist meiner Meinung nach keine Verlobung.


anonym
beantwortet von Hausmeister2000 am 14. April 2008 17:49
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Bis vor einigen Jahren war eine Verlobung ein juristisch gültiges Heiratsversprechen. Bei Nichteinhaltung hatte die Braut sogar das Recht, ein sog. Kranzgeld einzuklagen. Dieser Unsinn ist mittlerweile abgeschafft, aber mit einer Verlobung sollte man trotzdem nicht leichtfertig umgehen





Mietnormade
beantwortet von Mietnormade am 14. April 2008 17:50
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Drum prüfe wer sich ewig bindet ob er nicht was besseres findet.

Nach 4 Monaten ist das eher ein Scherz als ein Heiratsversprechen!


WolfRichter
beantwortet von WolfRichter am 14. April 2008 17:54
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Die Verlobung ist ein Heiratsbersprechen. Ein Rechtsanspruch ergibt sich daraus nicht.

Einen Schadenersatz bei Nichterfüllung gibt es auch nicht mehr, seit in den 90ern des vorigen Jahrhunderts der sogenannte Kranzgeldparagraph (§ 1300 BGB) abgeschafft wurde. (Damaliger Merkspruch: Der Bräutigam schaut ganz verwundert; die Braut, sie klagt aus dreizehnhundert.)

(Der Anspruch aus § 1300 BGB setzte voraus, das eine unbescholtene Frau dem Bräutigam in Hinblich auf die Eheschließung die Beiwohnung gestattet hatte. Sie mußte nicht virgo intacta sein, um als unbescholten zu gelten.)


mitra54
beantwortet von mitra54 am 14. April 2008 17:41
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Normalerweise ist das so.


TeddyO
beantwortet von TeddyO am 14. April 2008 17:42
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normalerweise schon... aber warum redest du nicht einfach mit ihm darüber?? das dürfte das beste sein...


bengi912
beantwortet von bengi912 am 14. April 2008 17:46
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in traditionellen familien kommt vor der heirat die verlobung als - wie du richtig sagst - heiratsversprechen. ob du dich verloben willst, ob nach der verlobung irgendwann die hochzeit kommt, oder wie oder was, ist heutzutage nicht mehr so sicher. ich war nie verlobt, bin aber jetzt seit über 8 jahren glücklich verheiratet. vor der hochzeit kannte ich meine frau 7 monate. also, gehen tut alles. aber für dich musst du selbst entscheiden.


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