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Folgendes hat sich zugetragen?

gefragt von DalisayaDalisaya am 04.07.2008 um 18:17 Uhr

Ich kam heute heute vom einkaufen, wurde von einem uns bekannten typen der vor unserem haus auf einer bank mit jemand anderem rumgammelte beleidigt. Meinte ich wär eklich und rief ständig und immer lauter Ihhh ihhh ihhhh usw. meine mutter meinte er soll ruhig sein, worauf er ihr ins gesicht schmiß: hey mutti wir ham schon mal im bett gelegen bla bla bla. fing an meine mutter zu duzen was sie sich verbat. ihr platzte jedenfalls der kragen. tage vorher fand er es lustig mich von vorne mit seinem auto zuzuparken. wir haben jetzt beschlossen den typ anzuzeigen. Ist das gerechtfertigt oder doch übertrieben? Das war nicht der erste Zwischenfall, gab schon so einiges davor


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miccy
beantwortet von miccy am 4. Juli 2008 18:18
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Ich finde es richtig , wenn Ihr den Typ anzeigt,hoffentlich erreicht Ihr was.Viel Glück.


Geisterfahrer
beantwortet von Geisterfahrer am 4. Juli 2008 18:20
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lass dich doch von solchen asis nicht provozieren. wenn du es ignorierst haben sie keinen spass mehr daran und suchen sich was anderes um sich die zeit zu vertreiben...

Kommentar von Simple_avatar2smallDalisaya am 4. Juli 2008 18:21

nein der hört nicht auf. hat mir auch schon angedroht mein auto platt zu machen, lärmt abends nach 22 Uhr rum usw. der lässt sich nicht ignorieren.

Kommentar von Fff8980325da1bf492818b324613ee91smallGeisterfahrer am 4. Juli 2008 18:24

naja, gibt eben solche und solche leute. jedesmal wenn er theater macht die cops rufen...


Pestopappa
beantwortet von Pestopappa am 4. Juli 2008 18:22
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Schrei doch mal "Hilfe - Vergewaltigung" ;oo))) Bin mal gespannt, ob er es nochmal versucht ;oo))


BesserwissHoch3
beantwortet von BesserwissHoch3 am 4. Juli 2008 18:20
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Tatbestand Beleidigung (§185 StGB) bereits erfüllt. Wenn er auf die Aufforderung dies zu unterlassen nicht reagiert, dann muß er es eben so lernen...

Kommentar von Fb044b587ba8fcf786b4d7d5f239f3afsmallPestopappa am 4. Juli 2008 18:22

Ich finde die Nötigung als Straftatbestand viel heftiger...

Kommentar von Simple_avatar1smallzilla002 am 4. Juli 2008 18:24

welche nötigung? wegen des autos? ich sehe da den tatbestand nötigung leider noch nicht erfüllt

Kommentar von 51f69b7b336df7ff63ec28cf41170996smallBesserwissHoch3 am 4. Juli 2008 18:25

Kommt drauf an, wie die Situation damals war...

Kommentar von Simple_avatar1smallzilla002 am 4. Juli 2008 18:27

stimmt ;)

Kommentar von Fb044b587ba8fcf786b4d7d5f239f3afsmallPestopappa am 4. Juli 2008 19:03

Wenn die am Weiterfahren gehindert wurden....? Das ist doch Nötigung - so der Vorsatz gilt - oder ? >verwundertguck<

Kommentar von 879dce4d9824245f0e9f471a277734f4smallshagdalbran am 4. Juli 2008 19:25

Nötigung liegt vor, wenn jemand widerrechtlich zur Ausführung oder Unterlassung einer Handlung gezwungen wird. Zuparken - gezwungen dazubleiben obwohl man wegfahren will, drängeln, zwang zum schnelleren fahren. Nötigung kann durchaus vorliegen.

Shag d'Albran


expertin
beantwortet von expertin am 4. Juli 2008 18:21
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auf jeden Fall anzeigen! Manchmal benehmen die sich bereits schon nach einer Vorladung. Da kann man ja immer noch die Anzeige zurückziehen. Wenn er sich nicht bessert, daa zieht das Ding einfach durch und sammelt noch ein paar Beweise/Zeugen. Das kann nie schaden.

Viel Glück


Kommentar von Simple_avatar1smallzilla002 am 4. Juli 2008 18:25

Niemand kann eine Anzeige zurückziehen! Hat ein Polizeibeamter im Dienst einmal Kenntnis von einer Straftat erlangt, so muss er ermitteln! Das ist ein allgemeiner Irrtum, dass man eine Anzeige "zurückziehen" kann! Man kann lediglich seinen Strafantrag widerrufen!

Kommentar von E08fbba8afbbc36a76fecfe62db3e1d8smallexpertin am 4. Juli 2008 18:47

Nein - solange der Staatsanwalt sich nicht einschaltet, kann man jederzeit einen Rückzieher machen. Hab ich selbst schon mehrmals durch.

Kommentar von Simple_avatar1smallzilla002 am 4. Juli 2008 23:22

wie gesagt, den strafantrag kann man zurück ziehen man kann aber keine anzeige zurück nehmen....;)


zilla002
beantwortet von zilla002 am 4. Juli 2008 18:22
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es kommt ja lediglich eine anzeige wegen beleidigung in frage. den strafantrag muss jeder geschädigte bzw. erziehungsberechtigte seperat stellen. beileidigung wird nur auf antrag verfolgt ist also ein absolutes antragsdelikt. ist er das erste mal auffällig geworden wird er entweder einen strafbefehl /sozialstunden bekommen oder das verfahren wird mangels öffentlichem interesse eingestellt. also ist eine anzeige wohl eher wenig erfolgsversprechend.

kommt es allerdings öfter zu solchen handlungen immer und immer wieder anzeigen. liegt eine körperverletzung vor, dann stellt sich für mich die frage ob anzeige oder nicht gar nicht!

das einparken naja, kommst du mit deinem auto raus? dann hat er ja nix gemacht. kommst du nicht raus und das ganze geschieht auf öffentlichem verkehrsgrund dann ruf die polizei.

ich hoffe ich konnte dir helfen


pippi60
beantwortet von pippi60 am 4. Juli 2008 18:22
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Ich würde ihn anzeigen! Alles muß man sich nicht gefallen lassen!


linuxopa
beantwortet von linuxopa am 4. Juli 2008 18:25
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Anzeige ist gerechtfertigt.

Bei solch liebenswerten Zeitgenossen denke ich immer:

nerhüruzmu nessegrev dnu nessihcseg nriheG sni renie tah nened nepyT tbig sE

(das kann man auch rückwärts lesen!)

Kommentar von Fff8980325da1bf492818b324613ee91smallGeisterfahrer am 4. Juli 2008 18:32

aaaaah ja!

peng!

=)


RBMannheim
beantwortet von RBMannheim am 4. Juli 2008 18:38
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Anzeigen, klar! Wirkungsvoller bei solchen Maden finde ich es aber immer, ihnen mal meine großen Brüder vorzustellen!


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