Ich kam heute heute vom einkaufen, wurde von einem uns bekannten typen der vor unserem haus auf einer bank mit jemand anderem rumgammelte beleidigt. Meinte ich wär eklich und rief ständig und immer lauter Ihhh ihhh ihhhh usw. meine mutter meinte er soll ruhig sein, worauf er ihr ins gesicht schmiß: hey mutti wir ham schon mal im bett gelegen bla bla bla. fing an meine mutter zu duzen was sie sich verbat. ihr platzte jedenfalls der kragen. tage vorher fand er es lustig mich von vorne mit seinem auto zuzuparken. wir haben jetzt beschlossen den typ anzuzeigen. Ist das gerechtfertigt oder doch übertrieben? Das war nicht der erste Zwischenfall, gab schon so einiges davor

Ich finde es richtig , wenn Ihr den Typ anzeigt,hoffentlich erreicht Ihr was.Viel Glück.

lass dich doch von solchen asis nicht provozieren. wenn du es ignorierst haben sie keinen spass mehr daran und suchen sich was anderes um sich die zeit zu vertreiben...
nein der hört nicht auf. hat mir auch schon angedroht mein auto platt zu machen, lärmt abends nach 22 Uhr rum usw. der lässt sich nicht ignorieren.
Geisterfahrer am 4. Juli 2008 18:24 naja, gibt eben solche und solche leute. jedesmal wenn er theater macht die cops rufen...

Schrei doch mal "Hilfe - Vergewaltigung" ;oo))) Bin mal gespannt, ob er es nochmal versucht ;oo))

Tatbestand Beleidigung (§185 StGB) bereits erfüllt. Wenn er auf die Aufforderung dies zu unterlassen nicht reagiert, dann muß er es eben so lernen...
Pestopappa am 4. Juli 2008 18:22 Ich finde die Nötigung als Straftatbestand viel heftiger...
welche nötigung? wegen des autos? ich sehe da den tatbestand nötigung leider noch nicht erfüllt
BesserwissHoch3 am 4. Juli 2008 18:25 Kommt drauf an, wie die Situation damals war...
stimmt ;)
Pestopappa am 4. Juli 2008 19:03 Wenn die am Weiterfahren gehindert wurden....? Das ist doch Nötigung - so der Vorsatz gilt - oder ? >verwundertguck<
shagdalbran am 4. Juli 2008 19:25 Nötigung liegt vor, wenn jemand widerrechtlich zur Ausführung oder Unterlassung einer Handlung gezwungen wird. Zuparken - gezwungen dazubleiben obwohl man wegfahren will, drängeln, zwang zum schnelleren fahren. Nötigung kann durchaus vorliegen.
Shag d'Albran

auf jeden Fall anzeigen! Manchmal benehmen die sich bereits schon nach einer Vorladung. Da kann man ja immer noch die Anzeige zurückziehen. Wenn er sich nicht bessert, daa zieht das Ding einfach durch und sammelt noch ein paar Beweise/Zeugen. Das kann nie schaden.
Viel Glück
Niemand kann eine Anzeige zurückziehen! Hat ein Polizeibeamter im Dienst einmal Kenntnis von einer Straftat erlangt, so muss er ermitteln! Das ist ein allgemeiner Irrtum, dass man eine Anzeige "zurückziehen" kann! Man kann lediglich seinen Strafantrag widerrufen!
expertin am 4. Juli 2008 18:47 Nein - solange der Staatsanwalt sich nicht einschaltet, kann man jederzeit einen Rückzieher machen. Hab ich selbst schon mehrmals durch.
wie gesagt, den strafantrag kann man zurück ziehen man kann aber keine anzeige zurück nehmen....;)
es kommt ja lediglich eine anzeige wegen beleidigung in frage. den strafantrag muss jeder geschädigte bzw. erziehungsberechtigte seperat stellen. beileidigung wird nur auf antrag verfolgt ist also ein absolutes antragsdelikt. ist er das erste mal auffällig geworden wird er entweder einen strafbefehl /sozialstunden bekommen oder das verfahren wird mangels öffentlichem interesse eingestellt. also ist eine anzeige wohl eher wenig erfolgsversprechend.
kommt es allerdings öfter zu solchen handlungen immer und immer wieder anzeigen. liegt eine körperverletzung vor, dann stellt sich für mich die frage ob anzeige oder nicht gar nicht!
das einparken naja, kommst du mit deinem auto raus? dann hat er ja nix gemacht. kommst du nicht raus und das ganze geschieht auf öffentlichem verkehrsgrund dann ruf die polizei.
ich hoffe ich konnte dir helfen

Ich würde ihn anzeigen! Alles muß man sich nicht gefallen lassen!
Anzeige ist gerechtfertigt.
Bei solch liebenswerten Zeitgenossen denke ich immer:
nerhüruzmu nessegrev dnu nessihcseg nriheG sni renie tah nened nepyT tbig sE
(das kann man auch rückwärts lesen!)
Geisterfahrer am 4. Juli 2008 18:32 aaaaah ja!
peng!
=)

Anzeigen, klar! Wirkungsvoller bei solchen Maden finde ich es aber immer, ihnen mal meine großen Brüder vorzustellen!