Förderschulabschluss was hat man für'n Schulabschluss?

4 Antworten



Förderschüler haben in aller Regel Schwierigkeiten, eine Ausbildungsstelle auf dem ersten Arbeitsmarkt zu bekommen. Eine Möglichkeit ist es jedoch, ein Berufsvorbereitungsjahr, BVJ, zu absolvieren, um auf einem oder mehreren Berufsfeldern Grundkenntnisse zu erlangen und herauszufinden, welche Tätigkeit geeignet sein könnte.
Hinzu kommt, dass diese Maßnahme darauf angelegt ist, nicht nur das Wissen zu erweitern, sondern auch Schlüsselqualifikationen, die für eine Ausbildung notwendig sind, zu vermitteln. Absolvieren Sie ein BVJ und legen am Ende eine Zusatzprüfung erfolgreich ab, haben Sie damit den
Hauptschulabschluss erworben, der auf dem Lehrstellenmarkt bessere Chancen eröffnet.  




Wenn Sie keinen Hauptschulabschluss erwerben, haben Sie mitunter über Praktika die Möglichkeit, auch mit Förderschulabschluss eine Ausbildungsstelle zu bekommen. Berufe, in denen auch Förderschüler mitunter Ausbildungsmöglichkeiten haben, sind beispielsweise Maurer,
Fahrzeuglackierer, Fleischer oder Fachkraft im Gastgewerbe.



Bundesland ist NRW Sie ging nach der Förderschule auf einer BvB  berufsvorbereitende bildungsmaßnahme glaube ich so heißt das und ging anschließend 1 jahr auf einer Berufschule also ich verstehe es nicht so ganz.

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@leona11111

Dann hat sie einen Hauptschulabschluß, zumindest ist ihr Abschluß mit dem eines Hauptschulabschlusses absolut gleichzusetzen. Sie kann sich, falls ihre Bewerbung abgelehnt wurde, bei der Berufsberatung Informationen einholen. Dafür sind die da, um in solchen Fällen zu helfen.

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Schau noch mal genau auf das Zeugnis, es gibt zwei Möglichkeiten:

Entweder bescheinigt das Zeugnis, dass die Schulpflicht erfüllt wurde oder dass ein Abschluss erreicht wurde. Letzteres würde da eindeutig drinstehen.

Es kommt auf das Bundesland an. In Bayern z.B ist es wieder anders geregelt, als z.B in Sachsen.
Wenn es lt. Schule im Endeffekt das gleiche ist, sollte es kein Problem darstellen.

Aber allgemeine Pflicht hat Sie erfüllt, aber da kommt noch die Berufsschulpflicht die entweder mit absolvieren einer Ausbildung abgegolten werde kann, oder mit Besuch eines BVJ i.d.R. 1 Jahr.

Sie hat ein Hauptschulabschluss.