Förderschulabschluss was hat man für'n Schulabschluss?
Meine Freundin besuchte die Förderschule und ging da bis zur der 10 Klasse drauf, sie hat in der 10 Klasse 1 Jähriges Praktikum noch dazu gemacht ich verstehe nicht und ganz wa das jetzt für ein Abschluss ist sie meint das es wie ein gleich gültiger Hauptschulabschluss sei aber kein Haupt ist sondern halt gleichwertiger.
Sie hat sogar ihre Schule angerufen und nach gefragt, die haben die bestätigung gegeben das es gleichwertig ist sie möchte ja am April eine Ausbildung als Altenpflegehelferin machen doch die sagen ein Hauptschulabschluss oder ein gleichwertigen Schulabschluss
Auf ihrem Zeugnis steht "Beschluss der Klassenkonferenz vom ( Datum ) . ( Name ) enthält das Abschlusszeugnis nach Klasse 10.
So meine frage ist ist es tatsächlich gleichwertig oder nicht ? Sie ihre 10 Jahre Schulpflicht erfüllt.
Danke schon mal.
4 Antworten
Förderschüler haben in aller Regel Schwierigkeiten, eine Ausbildungsstelle auf dem ersten Arbeitsmarkt zu bekommen. Eine Möglichkeit ist es jedoch, ein Berufsvorbereitungsjahr, BVJ, zu absolvieren, um auf einem oder mehreren Berufsfeldern Grundkenntnisse zu erlangen und herauszufinden, welche Tätigkeit geeignet sein könnte.
Hinzu kommt, dass diese Maßnahme darauf angelegt ist, nicht nur das Wissen zu erweitern, sondern auch Schlüsselqualifikationen, die für eine Ausbildung notwendig sind, zu vermitteln. Absolvieren Sie ein BVJ und legen am Ende eine Zusatzprüfung erfolgreich ab, haben Sie damit den
Hauptschulabschluss erworben, der auf dem Lehrstellenmarkt bessere Chancen eröffnet.
Wenn Sie keinen Hauptschulabschluss erwerben, haben Sie mitunter über Praktika die Möglichkeit, auch mit Förderschulabschluss eine Ausbildungsstelle zu bekommen. Berufe, in denen auch Förderschüler mitunter Ausbildungsmöglichkeiten haben, sind beispielsweise Maurer,
Fahrzeuglackierer, Fleischer oder Fachkraft im Gastgewerbe.
Dann hat sie einen Hauptschulabschluß, zumindest ist ihr Abschluß mit dem eines Hauptschulabschlusses absolut gleichzusetzen. Sie kann sich, falls ihre Bewerbung abgelehnt wurde, bei der Berufsberatung Informationen einholen. Dafür sind die da, um in solchen Fällen zu helfen.
Schau noch mal genau auf das Zeugnis, es gibt zwei Möglichkeiten:
Entweder bescheinigt das Zeugnis, dass die Schulpflicht erfüllt wurde oder dass ein Abschluss erreicht wurde. Letzteres würde da eindeutig drinstehen.
Es kommt auf das Bundesland an. In Bayern z.B ist es wieder anders geregelt, als z.B in Sachsen.
Wenn es lt. Schule im Endeffekt das gleiche ist, sollte es kein Problem darstellen.
Aber allgemeine Pflicht hat Sie erfüllt, aber da kommt noch die Berufsschulpflicht die entweder mit absolvieren einer Ausbildung abgegolten werde kann, oder mit Besuch eines BVJ i.d.R. 1 Jahr.
Sie hat ein Hauptschulabschluss.
Bundesland ist NRW Sie ging nach der Förderschule auf einer BvB berufsvorbereitende bildungsmaßnahme glaube ich so heißt das und ging anschließend 1 jahr auf einer Berufschule also ich verstehe es nicht so ganz.