Soweit ich informiert bin, können Gründer eines neuen Unternehmens Fördergelder (Eingliederungszuschuss) vom Arbeitsamt erhalten, sobald sie zuvor arbeitssuchende Arbeitnehmer einstellen. Gilt das auch für die Eröffnung einer Zweigniederlassung?

Die Regelungen dazu stehen im SGB III ab § 225. Von Filiale hab ich da nichts gefunden. Die Kriterien sind andere.
Ich danke Dir. Damit ist meine Frage beantwortet. Es heißt ja in dem Paragraphen:"Arbeitgeber, die vor nicht mehr als zwei Jahren eine selbständige Tätigkeit aufgenommen haben...." Wenn er zuvor bereits eine selbständige Tätigkeit hatte (und sich somit nur "erweitert") gibt es diese Fördermittel nicht mehr. Danke nochmal.
Es gibt auch noch Zuschüsse für schwer vermittelbare Arbeitslose. Hat mit den Zuschüssen bei Neugründung nichts zu tun. Findest du ein paar §§ vor den Zuschüssen bei Neugründung. Vielleicht wäre das ne Option?
Danke Dir. War jedoch nur auf die Neugründung bezogen.:-)