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Fördergelder auch bei Zweigstelle?

gefragt von Stina am 28.01.2008 um 18:29 Uhr

Soweit ich informiert bin, können Gründer eines neuen Unternehmens Fördergelder (Eingliederungszuschuss) vom Arbeitsamt erhalten, sobald sie zuvor arbeitssuchende Arbeitnehmer einstellen. Gilt das auch für die Eröffnung einer Zweigniederlassung?

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bitmap
beantwortet von bitmap am 28. Januar 2008 18:37
1x
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Die Regelungen dazu stehen im SGB III ab § 225. Von Filiale hab ich da nichts gefunden. Die Kriterien sind andere.

Kommentar von Stina am 28. Januar 2008 18:40

Ich danke Dir. Damit ist meine Frage beantwortet. Es heißt ja in dem Paragraphen:"Arbeitgeber, die vor nicht mehr als zwei Jahren eine selbständige Tätigkeit aufgenommen haben...." Wenn er zuvor bereits eine selbständige Tätigkeit hatte (und sich somit nur "erweitert") gibt es diese Fördermittel nicht mehr. Danke nochmal.

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 28. Januar 2008 19:03

Es gibt auch noch Zuschüsse für schwer vermittelbare Arbeitslose. Hat mit den Zuschüssen bei Neugründung nichts zu tun. Findest du ein paar §§ vor den Zuschüssen bei Neugründung. Vielleicht wäre das ne Option?

Kommentar von Stina am 28. Januar 2008 19:10

Danke Dir. War jedoch nur auf die Neugründung bezogen.:-)



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