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Flug

gefragt von Habibi110Habibi110 am 03.07.2008 um 10:05 Uhr

Wir haben eine Flugreise gebucht mit Direktflug für Hin und Zurück. Nun habe ich durchs Stöbern im Internet erfahren, dass unser gebuchter Flug eine Zwischenlandung in München hat. Das war aber so nicht geplant und uns hat auch keiner bescheid gesagt! Kann ich irgendwelche Kosten deshalb geltend machen, Teil von einer Rückerstattung und wo beantrage ich dann das?


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anonym
beantwortet von dolabella am 3. Juli 2008 10:24
5x
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Sieht so aus als wäre das kein Mangel:

<quote>

Eine Zwischenlandung stellt bei einem sogenannten „Direktflug" keinen Reisemangel dar. Unter einem „Direktflug" versteht man eine Luftverkehrsverbindung zwischen zwei Orten unter Beibehaltung der Flugnummer, jedoch mit Zwischenlandung. Eine Luftverkehrsverbindung zwischen zwei Orten ohne Zwischenlandung nennt man hingegen „Non-Stop-Flug". AG Würzburg, Urt. v. 12.3.1997; 3 C 1128/95"

</quote>

[Quelle: http://www.internetratgeber-recht.de/Reiserecht/Flug/probleme_urlaubsflug.htm]


MichiMueller
beantwortet von MichiMueller am 3. Juli 2008 19:09
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Die Antwort von dolabella ist absolut richtig. Ich bin Reiseverkehrskaufmann und die Erklärung stimmt ganz genau! LG ---MichiMueller---

Kommentar von Uschytroll am 4. Juli 2008 19:45

Absolut korrekt.


anonym
beantwortet von anjanni am 3. Juli 2008 10:36
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Ich denke nein. Ich denke, Direktflug bedeutet, daß Ihr nicht umsteigen müßt.

Außerdem hast Du ja auch gar keine Kosten, die Dir durch den Zwischenstop entstehen.


AntoniaW
beantwortet von AntoniaW am 11. September 2008 09:15
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  • "Umsteigeflug" = Flug von A nach B mit Umstieg in C
  • Direktflug = Flug von A nach B mit Zwischenlandung in C
  • Nonstopflug = Flug von A nach B

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