Habibi110 am 03.07.2008 um 10:05 Uhr
Wir haben eine Flugreise gebucht mit Direktflug für Hin und Zurück. Nun habe ich durchs Stöbern im Internet erfahren, dass unser gebuchter Flug eine Zwischenlandung in München hat. Das war aber so nicht geplant und uns hat auch keiner bescheid gesagt! Kann ich irgendwelche Kosten deshalb geltend machen, Teil von einer Rückerstattung und wo beantrage ich dann das?
Sieht so aus als wäre das kein Mangel:
<quote>
Eine Zwischenlandung stellt bei einem sogenannten „Direktflug" keinen Reisemangel dar. Unter einem „Direktflug" versteht man eine Luftverkehrsverbindung zwischen zwei Orten unter Beibehaltung der Flugnummer, jedoch mit Zwischenlandung. Eine Luftverkehrsverbindung zwischen zwei Orten ohne Zwischenlandung nennt man hingegen „Non-Stop-Flug". AG Würzburg, Urt. v. 12.3.1997; 3 C 1128/95"
</quote>
[Quelle: http://www.internetratgeber-recht.de/Reiserecht/Flug/probleme_urlaubsflug.htm]

Die Antwort von dolabella ist absolut richtig. Ich bin Reiseverkehrskaufmann und die Erklärung stimmt ganz genau! LG ---MichiMueller---
Absolut korrekt.
Ich denke nein. Ich denke, Direktflug bedeutet, daß Ihr nicht umsteigen müßt.
Außerdem hast Du ja auch gar keine Kosten, die Dir durch den Zwischenstop entstehen.