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Flug

Frage von Habibi110 Habibi110

Wir haben eine Flugreise gebucht mit Direktflug für Hin und Zurück. Nun habe ich durchs Stöbern im Internet erfahren, dass unser gebuchter Flug eine Zwischenlandung in München hat. Das war aber so nicht geplant und uns hat auch keiner bescheid gesagt! Kann ich irgendwelche Kosten deshalb geltend machen, Teil von einer Rückerstattung und wo beantrage ich dann das?

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Antworten (4)

  • 5
    Antwort von dolabella dolabella

    Sieht so aus als wäre das kein Mangel:

    <quote>

    Eine Zwischenlandung stellt bei einem sogenannten „Direktflug" keinen Reisemangel dar. Unter einem „Direktflug" versteht man eine Luftverkehrsverbindung zwischen zwei Orten unter Beibehaltung der Flugnummer, jedoch mit Zwischenlandung. Eine Luftverkehrsverbindung zwischen zwei Orten ohne Zwischenlandung nennt man hingegen „Non-Stop-Flug". AG Würzburg, Urt. v. 12.3.1997; 3 C 1128/95"

    </quote>

    [Quelle: http://www.internetratgeber-recht.de/Reiserecht/Flug/probleme_urlaubsflug.htm]

  • 1
    Antwort von MichiMueller MichiMueller

    Die Antwort von dolabella ist absolut richtig. Ich bin Reiseverkehrskaufmann und die Erklärung stimmt ganz genau! LG ---MichiMueller---

    Kommentar von Uschytroll UschytrollUschytroll

    Absolut korrekt.

  • 0
    Antwort von AntoniaW AntoniaW
    • "Umsteigeflug" = Flug von A nach B mit Umstieg in C
    • Direktflug = Flug von A nach B mit Zwischenlandung in C
    • Nonstopflug = Flug von A nach B
  • 0
    Antwort von anjanni anjanni

    Ich denke nein. Ich denke, Direktflug bedeutet, daß Ihr nicht umsteigen müßt.

    Außerdem hast Du ja auch gar keine Kosten, die Dir durch den Zwischenstop entstehen.

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