Wir haben eine Flugreise gebucht mit Direktflug für Hin und Zurück. Nun habe ich durchs Stöbern im Internet erfahren, dass unser gebuchter Flug eine Zwischenlandung in München hat. Das war aber so nicht geplant und uns hat auch keiner bescheid gesagt! Kann ich irgendwelche Kosten deshalb geltend machen, Teil von einer Rückerstattung und wo beantrage ich dann das?
Antworten (4)
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5Antwort von
dolabelladolabella
Sieht so aus als wäre das kein Mangel:
<quote>
Eine Zwischenlandung stellt bei einem sogenannten „Direktflug" keinen Reisemangel dar. Unter einem „Direktflug" versteht man eine Luftverkehrsverbindung zwischen zwei Orten unter Beibehaltung der Flugnummer, jedoch mit Zwischenlandung. Eine Luftverkehrsverbindung zwischen zwei Orten ohne Zwischenlandung nennt man hingegen „Non-Stop-Flug". AG Würzburg, Urt. v. 12.3.1997; 3 C 1128/95"
</quote>
[Quelle: http://www.internetratgeber-recht.de/Reiserecht/Flug/probleme_urlaubsflug.htm]
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1Antwort von
MichiMuellerMichiMueller
Die Antwort von dolabella ist absolut richtig. Ich bin Reiseverkehrskaufmann und die Erklärung stimmt ganz genau! LG ---MichiMueller---
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0Antwort von
AntoniaWAntoniaW
- "Umsteigeflug" = Flug von A nach B mit Umstieg in C
- Direktflug = Flug von A nach B mit Zwischenlandung in C
- Nonstopflug = Flug von A nach B
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0Antwort von
anjannianjanni
Ich denke nein. Ich denke, Direktflug bedeutet, daß Ihr nicht umsteigen müßt.
Außerdem hast Du ja auch gar keine Kosten, die Dir durch den Zwischenstop entstehen.
Absolut korrekt.