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Flucht vor Gefängnis Vollstreckung Strafbar?

gefragt von Tonko am 03.07.2009 um 19:00 Uhr

Ist das nicht erscheinen zum Haftantritt Strafbar,weil ja nur die Flucht aus dem Knast ja nicht Strafbar,wie siehts mit dem nicht erscheinen und der Flucht in den Wald aus.Wann währen die meisten Straftaten verjährt.

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Recht x 35.291

anonym
beantwortet von butty09 am 3. Juli 2009 19:03
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nein..nicht die haftantreten ist nicht strafbar...nur vollzugslockerungen werden dann auf sich warten lassen.fluchtgefahr...ausbrechen ist auch nicht strafbar ,solange nichts zerstört oder verletzt wird.verjährung schau mal bei google unter der entsprechenden straftat....fängt so bei 10 jahren an


IsegrimWisobir
beantwortet von IsegrimWisobir am 3. Juli 2009 19:03
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Die flucht selber ist nicht straffbar. aber suchen die du auf der flucht kaputmachst, ,Schwarzfahren,Fahrraddklau usw ist straffbar


silver2009
beantwortet von silver2009 am 3. Juli 2009 19:01
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Flucht in den Wald ist gesetzlich freigestellt. Vorausgesetzt, man füttert regelmässig die Rehe. /Ironiemodus off

Dürfen wir hier auch bald Fragen beantworten wie: Wenn ich eine Bank überfallen habe, wo verstecke ich mich am besten?

Kommentar von Simple_avatar2smallChriss23 am 4. Juli 2009 14:46

Im Schrank des Polizeidirektors. =)


anonym
beantwortet von IMAQT86 am 4. Juli 2009 09:01
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Hallo, wie die meisten schon gesagt haben: Die Flucht ist nicht strafbar. Allerdings werden die Straftaten auch nicht verjähren: Verjähren bedeutet, dass die zuständigen Behörden ab einem bestimmten Zeitpunkt die Straftat nicht mehr verfolgen. Wurde die Tat aber bereits verfolgt, und der Täter verurteilt, ist das Urteil rechtskräftig. Ein Urteil kann nicht verjähren, dass heißt, auch wenn du 45 Jahre nach deiner Flucht geschnappt wirst, wird das Urteil vollstreckt. Es hat also keinen Sinn zu flüchten, die Strafe kann nur härter werden (Argumentation: von dir geht eine besondere Gefahr aus), zwar nicht länger, aber hast du Lust, in einem Hochsicherheitstrakt mit Mördern etc. zu sitzen? Ich glaube nicht.

LG, Wiebke


Volker13
beantwortet von Volker13 am 3. Juli 2009 22:37
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Nein das ist nicht strafbar! Die Flucht bzw. der Nichtanritt verwirklicht keinen Straftatbestand nach dem Strafgesetzbuch.

Ohne Gesetz keine Strafe!


anonym
beantwortet von Tonko am 3. Juli 2009 19:05
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Ich werde es aufjedenfall probieren eigenes Zelt und Fahrrad habe ich.

Kommentar von A20ac76738b8c10939b9e87ce3153ef2smallOhmygod am 17. September 2009 10:57

Wie willst Du Dich ernähren? Mit Überfällen und Diebstahl? Vielleicht sollten wir der Polizei einen Tip geben... Übrigens ist wildes Campen (außerhalb von Campingplätzen) in Deutschland nicht erlaubt. Also dafür kannst Du dann auch noch eine Strafe bekommen.


anonym
beantwortet von Schokolinda am 3. Juli 2009 19:02
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wenn es so einfach wäre, eine gefängnisstrafe nicht anzutreten und in den wald zu fliehen, würden das mehr leute machen. es gäbe dann sicher kaum gefängnisse. es ist eine blöde idee, weil sie die probleme nur verschlimmert.


anonym
beantwortet von narcotik90 am 3. Juli 2009 19:02
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freak-frage :D klar ist das strafbar :D


anonym
beantwortet von Comstock am 3. Juli 2009 19:01
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in 30 Jahren. Viel Spaß im Wald.


CaptainPommes
beantwortet von CaptainPommes am 3. Juli 2009 19:01
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Natürlich ist das strafbar, wo kämen wir denn sonst hin!

Kommentar von 08eb2abae118f2d06c98adfaf6779428smallOubyi am 3. Juli 2009 19:04

Bist Du da sicher? Eine Flucht ist NICHT strafbar (wenn keine anderen Vergehen dabei passieren)


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