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Floskel im Testament. Meiner "lesbischen Tochter vermache ich wegen groben Undanks nichts!"

gefragt von tigribtigrib am 04.06.2008 um 11:38 Uhr

Die Mutter einer Bekannten hat wohl diesen Satz im Testament. Sie (die Bekannte) möchte nun wissen, ob der Satz statthaft ist und ob sie im Erbfall dagegen angehen kann. Woher die Undankbarkeit rühren soll, ist ihr ein Rätsel und lesbisch ist sie auch nicht. Anscheinend verbreitet die Mutter auch öffentlich das "Anderssein" der Tochter.

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Erbrecht x 566 Testament x 279

teardrop1109
beantwortet von teardrop1109 am 4. Juni 2008 11:49
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Geht so nicht. Lesbisch ist erstens kein Grund und zweitens steht ihr der Pflichtteil auf jeden Fall zu.


anonym
beantwortet von Mietnormade am 4. Juni 2008 11:45
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Ihr steht Im Erbfall der Pflichtteil zu. Es macht gar keinen Sinn gegen ein Testament vorzugehen. Grober Undank findet bei einer Schenkung Anwendung und ist in dem Zusammenhang sicherlich nichtig.

Kommentar von Simple_avatar8smalltigrib am 4. Juni 2008 11:59

Sie ist die einzige Tochter neben einem Sohn.Die Mutter hat ihm schon vor ca. 10 Jahren Haus und Hof als Schenkung überschrieben. Und was ist dann mit dem Pflichtteil der Tochter?

Kommentar von Mietnormade am 4. Juni 2008 12:05

Plichtteil = Erbmasse / Anzahl der Erben. Wenn die Mutter kein Erbe hinterläßt weil sie zu Lebzeiten alles verpraßt ist natürlich auch kein Plichtteil mehr da. Ansonsten zählen Schenkungen vor 10 Jahren noch mit zur Erbmasse.

Kommentar von Simple_avatar8smalltigrib am 4. Juni 2008 20:13

Die 10 Jahre sind wohl bald 'rum und die liebende Mutter lebt noch.


Qetan
beantwortet von Qetan am 4. Juni 2008 11:41
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Sie kann dagegen angehen. So einfach ist enterben nicht.

Kommentar von Simple_avatar8smalltigrib am 4. Juni 2008 20:16

Dagegen angehen aber sicher erst im Erbfall?

Anfechten oder so?

Braucht sie dazu 'nen Anwalt?


Hawaii71
beantwortet von Hawaii71 am 4. Juni 2008 11:40
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Würde ich mir nicht gefallen lassen,und rechtlich dagegen vorgehen. Immerhin wird der eigene Ruf ruiniert...

Kommentar von 612958d8034ce735d7e9678ecfc2c33esmallBaiana am 4. Juni 2008 11:41

Glaubst Du, dass die Mutter schluchzend das Testament zu Gunsten der Tochter ändert, wenn letztere eine Klage wegen Rufschädigung gegen erste durchficht?

Kommentar von 0e88c30e9dfb2cc43e677482951d0316smallHawaii71 am 4. Juni 2008 12:32

Nein,dass glaube ich nicht,dass sie schluchzend alles wieder ändert.Aber der Ruf eines Menschen wird wieder hergestellt. Ich finde es von einer Mutter sowieso ein Hammer,Lügen zu verbreiten,die einer Tochter das Leben schwer zu machen drohen.Sie hat davon doch nichts oder?Das ist für mich keine Mutter!

Kommentar von Simple_avatar8smalltigrib am 4. Juni 2008 20:08

Anscheinend hat ihr die Mutter das Leben lang das Dasein schwergemacht. Das Testament scheint wohl nur die Fortsetzung zu sein.


heligirl
beantwortet von heligirl am 4. Juni 2008 12:28
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Bevor man die Pferde scheu macht, würde ich einfach mal meine Mutter fragen bzw. zur Rede stellen. Ich meine, irgendwas scheint ja vorgefallen zu sein, wenn sie nicht reden und wenn die eigene Mutter sowas verbreitet. Ehrlich gesagt würde ich dann frewillig verzichten. Aber einfach enterben, geht nicht.

Kommentar von Simple_avatar8smalltigrib am 4. Juni 2008 20:02

Anscheinend war sie schon immer das ungeliebte Kind, weil ungewollt. Wenn nur die Hälfte von dem stimmt, was ihr die Mutter angetan haben soll, wäre das noch immer ein dicker Hund. Da wundert es mich nicht, daß sie den Kontakt abgebrochen hat, das hätte ich in ihrem Fall sicher schon eher gemacht!


JoWaKu
beantwortet von JoWaKu am 4. Juni 2008 12:00
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Kommentar von Simple_avatar8smalltigrib am 4. Juni 2008 20:12

Hab' sie es lesen lassen, sie meint, es hülfe nicht sehr. Danke trotzdem für die Mühe!

Kommentar von Simple_avatar8smalltigrib am 4. Juni 2008 20:21

Hab' sie es lesen lassen, sie meint, es hülfe nicht sehr. Danke trotzdem für die Mühe! Gerade las ich es selbst und finde darin sehr gute Antworten, danke!

Kommentar von 17abc50f2e81c1dd7dee5c92cb92544fsmallJoWaKu am 4. Juni 2008 20:37

Na dann!

Vielleicht braucht sie etwas Hilfe von Dir beim Verstehen des Textes.

Kommentar von Simple_avatar8smalltigrib am 4. Juni 2008 21:00

Siehe es ihr nach, sie nimmt Medikamente.

Ich tue mein Bestes, danke.


anonym
beantwortet von denkenhilft am 4. Juni 2008 11:46
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Wenn sie nicht lesbisch ist, kann sich der Satz doch eigentlich gar nicht auf sie beziehen. Zumindest sehe ich das rein logisch so. Aber ob das was hilft, weiß ich nicht.

Kommentar von Simple_avatar8smalltigrib am 4. Juni 2008 20:10

Einzige Tochter, da ist es klar, oder?

Wenn mehrere da wären...


anonym
beantwortet von hitman am 4. Juni 2008 11:41
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Zugehen tuts auf dieser Welt wahnsinn. Glaube nicht das dagegen vorgegangen werden kann. Ist der letze Wille eines Menschen

Kommentar von 612958d8034ce735d7e9678ecfc2c33esmallBaiana am 4. Juni 2008 11:42

Fraglich ist, ob der Pflichtanteil nicht dennoch an die Tochter geht. Evtl. in einem Rechtsforum nochmal nachfragen.

Kommentar von Simple_avatar8smalltigrib am 4. Juni 2008 20:10

Danke!


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