Die Mutter einer Bekannten hat wohl diesen Satz im Testament. Sie (die Bekannte) möchte nun wissen, ob der Satz statthaft ist und ob sie im Erbfall dagegen angehen kann. Woher die Undankbarkeit rühren soll, ist ihr ein Rätsel und lesbisch ist sie auch nicht. Anscheinend verbreitet die Mutter auch öffentlich das "Anderssein" der Tochter.

Geht so nicht. Lesbisch ist erstens kein Grund und zweitens steht ihr der Pflichtteil auf jeden Fall zu.
Ihr steht Im Erbfall der Pflichtteil zu. Es macht gar keinen Sinn gegen ein Testament vorzugehen. Grober Undank findet bei einer Schenkung Anwendung und ist in dem Zusammenhang sicherlich nichtig.
Sie ist die einzige Tochter neben einem Sohn.Die Mutter hat ihm schon vor ca. 10 Jahren Haus und Hof als Schenkung überschrieben. Und was ist dann mit dem Pflichtteil der Tochter?
Plichtteil = Erbmasse / Anzahl der Erben. Wenn die Mutter kein Erbe hinterläßt weil sie zu Lebzeiten alles verpraßt ist natürlich auch kein Plichtteil mehr da. Ansonsten zählen Schenkungen vor 10 Jahren noch mit zur Erbmasse.
Die 10 Jahre sind wohl bald 'rum und die liebende Mutter lebt noch.

Sie kann dagegen angehen. So einfach ist enterben nicht.
Dagegen angehen aber sicher erst im Erbfall?
Anfechten oder so?
Braucht sie dazu 'nen Anwalt?

Würde ich mir nicht gefallen lassen,und rechtlich dagegen vorgehen. Immerhin wird der eigene Ruf ruiniert...
Baiana am 4. Juni 2008 11:41 Glaubst Du, dass die Mutter schluchzend das Testament zu Gunsten der Tochter ändert, wenn letztere eine Klage wegen Rufschädigung gegen erste durchficht?
Hawaii71 am 4. Juni 2008 12:32 Nein,dass glaube ich nicht,dass sie schluchzend alles wieder ändert.Aber der Ruf eines Menschen wird wieder hergestellt. Ich finde es von einer Mutter sowieso ein Hammer,Lügen zu verbreiten,die einer Tochter das Leben schwer zu machen drohen.Sie hat davon doch nichts oder?Das ist für mich keine Mutter!
Anscheinend hat ihr die Mutter das Leben lang das Dasein schwergemacht. Das Testament scheint wohl nur die Fortsetzung zu sein.

Bevor man die Pferde scheu macht, würde ich einfach mal meine Mutter fragen bzw. zur Rede stellen. Ich meine, irgendwas scheint ja vorgefallen zu sein, wenn sie nicht reden und wenn die eigene Mutter sowas verbreitet. Ehrlich gesagt würde ich dann frewillig verzichten. Aber einfach enterben, geht nicht.
Anscheinend war sie schon immer das ungeliebte Kind, weil ungewollt. Wenn nur die Hälfte von dem stimmt, was ihr die Mutter angetan haben soll, wäre das noch immer ein dicker Hund. Da wundert es mich nicht, daß sie den Kontakt abgebrochen hat, das hätte ich in ihrem Fall sicher schon eher gemacht!

komplettes Enterben geht kaum:
http://www.erbrecht-ratgeber.de/erbrecht/enterbung/enterbung_01.html
Hab' sie es lesen lassen, sie meint, es hülfe nicht sehr. Danke trotzdem für die Mühe!
Hab' sie es lesen lassen, sie meint, es hülfe nicht sehr. Danke trotzdem für die Mühe! Gerade las ich es selbst und finde darin sehr gute Antworten, danke!
Wenn sie nicht lesbisch ist, kann sich der Satz doch eigentlich gar nicht auf sie beziehen. Zumindest sehe ich das rein logisch so. Aber ob das was hilft, weiß ich nicht.
Einzige Tochter, da ist es klar, oder?
Wenn mehrere da wären...
Zugehen tuts auf dieser Welt wahnsinn. Glaube nicht das dagegen vorgegangen werden kann. Ist der letze Wille eines Menschen