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Fliesen kommen runter, Kalt-wasser-uhr auch nicht vorhanden. Mietminderung?

gefragt von kratzkatzkratzkatz am 30.07.2008 um 17:20 Uhr

Unsere Vermieterin weiß seit unserm einzug, dass die Fliesen früher oder später abfallen. Sie sagte uns aber neue Fliesen zu! Nun sind uns zwei Fliesen runter gekommen und unsere Vermiertrin weiß seit zwei Monaten bescheit. Doch es tut sich nicht´s, trotz mehrmaligem anrufen! Ein Fliesenleger war zwar zum Vermessen da und sie sagte, sie würde sich drum kümmern, aber wie gesagt, es kommt nicht´s von ihrer Seite. Dann brauchen wir auch eine Kalt-wasser-uhr, da unser Nachbar einen Garten hat und den stark bewässert. Auch da tut sich nicht´s. Aber auch hierfür war jemand da und schaute es sich an.

Was kann ich machen und welche Rechte habe ich, damit wir entlich bekommen was uns zusteht?


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Nautika
beantwortet von Nautika am 30. Juli 2008 17:22
1x
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Ich würde Sie erstmal schriftlich auffordern dazu Stellung zu nehmen, wenn dann immer noch nichts passiert ist geht zum Mieterschutzbund.

Kommentar von Acba486628a116e2a7301ce287b7f618smallkratzkatz am 30. Juli 2008 17:28

Und der Mieterschutz setzt sich dann für uns ein?

Kommentar von Regenmacher am 30. Juli 2008 17:37

Wenn du beim Mieterverein eine 2 jährige Mitgliedschaft unterschrieben hast und die ersten Gelder geflossen sind, dann, ja dann darftst du auch mal so nach rund 3 Monaten darauf hoffen, dass dir geholfen wird.

Du bekommst dann einen Termin beim Anwalt zugeteilt, dem du dein Leid schilderst. Der wird dann ein Schreiben aufsetzen und deinem Vermieter schicken. Das wars dann.

Wenn du nicht selbst dafür sorgst, dass der Gärtner für die Bewässerung eine eigene Uhr hat, dann kannst du bis zum Sankt Nimmerleinstag warten. Solch eine Uhr kostet nur wenige Euro und wird zwischen Hahn und Schlauch geschraubt und zeigt dann den Verbrauch sehr genau an.

Und bei den Fliesen solltest du dich hier schlau lesen, ob du in dieser Tabelle etwas findest.

http://www.hanhoerster.de/html/mietminderung.htm

Kommentar von C741c538c26b1430e074d07ec6c91474smallalbatros am 30. Juli 2008 19:08

hallo regenmacher, was du da über die mitgliedschaft im mieterschutzverein schreibst, ist schlichtweg unsinn, fast schon verleumdung. ich gehe deshalb davon aus, dass du kein mitglied bist. also, informiere dich erst, bevor du solch zeugs äußerst. sobald der mitgliedsjahresbeitrag (ca. 65 Euro incl. rechtsschutz) gezahl ist, bekommt man sofort kostenlose beratung! es gibt auch keine 2-jährige mitgliedschaft. es gibt auch keinen termin beim rechtsanwalt für beratung etc. ich kann nur immer eine mitgliedschaft empfehlen wenn es echte probleme gibt. obelhicks wird mir beistimmen.

Kommentar von Obelhicks am 30. Juli 2008 22:55

kann ich voll unterstützen. komentare von solchen kaoten sollten verboten werden. zwar gibt es geringfügige abweichungen zwischen den einzelnen vereinen, aber wer wie regenmacher nichts weiß sollte sich zurückhalten mit vermutungen.

Kommentar von Simple_avatar4smallNautika am 31. Juli 2008 12:30

genau den meine Tochter ist auch im Mieterbund und hat sofort Hilfe bekommen . TZTZTZ


anonym
beantwortet von Lorelai am 30. Juli 2008 17:23
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Du solltest ihr die Mängel schriftlich mitteilen und einen Zeitraum festlegen bis wann die Schäden behoben werden sollen und somit gleich ankündigen, dass Du die Miete ansonsten minderst. Meist geschieht dann ganz schnell was. Denn beim Geld tuts den Vermietern immer weh.

Kommentar von Acba486628a116e2a7301ce287b7f618smallkratzkatz am 30. Juli 2008 17:25

Darf man denn "einfach" so die Miete kürzen?

Kommentar von Lorelai am 30. Juli 2008 17:28

Beim Mieterschutzbund beraten die sehr gut und können auch sagen bei welchen Mängeln man wie hoch kürzen darf. Ich denke mal wenn schon Fliesen von der Wand fallen und eine Wasseruhr fehlt, dann sind das meiner Meinung nach Mängel. Aber informiere Dich einfach mal Beim Mieterschutzbund.Alles Gute.

Kommentar von Acba486628a116e2a7301ce287b7f618smallkratzkatz am 30. Juli 2008 17:30

Danke, werde ich machen.

Gruß,

kratzkatz

Kommentar von Regenmacher am 30. Juli 2008 17:45

Warum sollte eine fehlende Wasseruhr ein Mangel sein? In Deutschland gibt es noch Millionen von Haushalten, in denen es keine Wohnungswasseruhren gibt. Alles Mängel??

Kommentar von Acba486628a116e2a7301ce287b7f618smallkratzkatz am 30. Juli 2008 18:00

Weil unser Nachbar einen Garten hat und den bewässern miuß. Wir dürfen den Garten nicht mit nutzen!! Und der Kaltwasser verbrauch ist ja auch von Haushalt zu Haushalt unterschiedlich! Warum sollten wir seine Kosten tragen und er unsere?

Kommentar von Lorelai am 30. Juli 2008 18:12

Genau Kratzkatz, ihr müsst es ja sonst mitzahlen. Kann ja wohl nicht angehen.


albatros
beantwortet von albatros am 30. Juli 2008 19:22
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hallo kratzkratz, ich muss mich auf grund der bereits zahlreichen, leider aber teils sehr inkompetenten kommentare und antworten auch zu deiner frage konkret äußern. zunächst zu den fliesen im bad. das bad war bei einzug gefliest, der fliesenbelag gehört also zur mietsache. dementsprechend ist der vermieter verpflichtet, die mietsache während deiner mietzeit in einem zum vertragsmäßigen gebrauch geeigneten zustand zu erhalten. du schreibst ihm also einen netten brief und forderst ihn dazu mit terminstellung (ca. 4 wochen) auf, den fliesenbelag in ordnung zu bringen. da dieser vermutlich schon viele jahre an der wand ist, wird es wohl dieselben fliesen zwecks reparatur nicht mehr geben und deshalb kommt sicher komplette neuverlegung in frage. schreib im selben brief, dass du bei nichteinhaltung der frist selbst einen handwerker mit der arbeit beauftragen wirst und die kosten im übernächsten monat mit der lfd. mietzahlung verrecnen wirst. das ist dein recht! zum wasserzähler: du hast keinen anspruch auf diesen, der vermieter ist nicht dazu verpflichtet wasserzähler zu installieren. ein zusätzlicher wasserzähler für gießwasser müsste außerdem kostenpflichtig von dem wasserversorger (stadtwerke) installiert und abgelesen werden, um den dort gemessenen verbrauch absetzen zu können. normalerweise wird nämlich die abwassermenge mit der trinkwassermenge gleich gesetzt. der vermieter kann dann dem anderen mieter das gartenwasser in rechnung stellen. wenn aber der vermieter hier anders verfährt, könntest du die betriebskostenabrechnung bezgl. wasser anfechten und wärest gut beraten, in diesem zusammenhang die hilfe des örtlichen mieterschutzvereines in anspruch zu nehmen. eine mietminderung kannst du nicht geltend machen.

Kommentar von Obelhicks am 30. Juli 2008 22:59

hallo herr albatros, wie immer sehr präzise geantwortet. ich möchte nur hinzufügen, daß die verhältnisse örtlich unterschiedlich sein können. wenn aber die gießwassermenge aus der berechnung herausgenommen werden kann, so werden die betriebskosten nicht nur um den entsprechenden betrag für wasser sondern auch für abwasser entlastet.

Kommentar von C741c538c26b1430e074d07ec6c91474smallalbatros am 31. Juli 2008 10:13

hallo obelhicks, ich muss da was richtig stellen. das ist ja grad der knackpunkt der extra-uhr für gießwasser, dass dieser verbrauch aus der abwassermenge herausgerechnet werden kann. die stadtwerke installieren deshalb diese uhr selbst bzw. beauftragen eine firma damit. in die abrechnung muss aber der gesamtverbrauch von trinkwasser lt. ablesung hauptzähler. der anteil gießwasser kommt dann unter sondernutzer wieder vor, das wäre dann der gartennutzer.nur in dessen bka findet sich dann für diese wassermenge die berechnung. in der abrechnung selbst muss dass aber detailliert erläutert werden, so dass der mieter nachvollziehen kann, warum es unterschiedliche angaben zu den verbräuchen gibt. dazu gibt es auch ein aktuelles urteil des bgh.

Kommentar von Acba486628a116e2a7301ce287b7f618smallkratzkatz am 31. Juli 2008 12:46

Danke für eure Antworten! Aber, um noch einmal klarheit zu bringen (ich weiß nicht ob es bei euch richtig ankam), wir haben für das ganze Haus eine Kalt-Wasser-Uhr. Warm-Wasser beziehen wir auch dadrüber, wird aber durch den Heißwasser Boiler des jeweiligen Haushaltes (Strom) erhitzt. Es kann doch nicht sein, dass wir sein duschen und kochen und Garten usw mitbezahlen müssen! Die Waschmaschienen im Keller laufen darüber und alles was in beiden Haushalten mit Wasser zu tun hat. Die Vermieterin hat uns ja sogar eine Kalt-Wasser-Uhr zugesagt! Versteh ich jetzt was nicht?

Kommentar von C741c538c26b1430e074d07ec6c91474smallalbatros am 31. Juli 2008 16:28

hallo kratzkratz, ich ahnte, dass es so ist wie du schreibst und wenn ich es nun richtig verstehen sollte: im haus gibt es zwei mietparteien, eine seid ihr, die andere ist die mit dem garten und alleiniger nutzungsberechtigung für diesen. es gibt nur einen hauptwasserzähler mit welchem der gesamtverbrauch beider mietparteien gemessen wird. der vermieter, ich schrieb das bereits, ist nicht verpflichtet, in den wohnungen wasserzähler einzubauen um die verbräuche separat messen zu können. selbst wenn die aber da wären (lt. einem taufrischen bgh-urteil) bräuchte er das nicht. er legt also die kosten entweder nachwohnfläche oder nach personen im jeweiligen haushalt um (dazu muss es im mietvertrag konkrete festlegungen geben, wenn da nichts steht, gilt lt. bgb immer die wohnfläche als bemessungsgrundlage. das führt dazu, dass der eine vielleicht spart, der andere auf teufel komm raus wasser laufen lässt, u. a. um den rasen im garten schön frisch und grün zu halten. du kannst da einfach nichts dagegen tun. es besteht nur, wie schon erwähnt, die möglichkeit, dass der trinkwasserlieferant einen sep. zähler für gießwasserinstallieren lässt, sodass zumindest dieser teil eindeutig zugeordnet werden kann und damit für deine abrechnun trinkwasser und schmutzwasser nicht zum tragen kommt. ich glaube deshalb, du brauchst echt hilfe des mieterschutzvereines. zunächst schlage ich vor, doch mit der vermieterin das problem zu besprechen. vielleicht zeigt sie einsicht und installiert uhren für jede wohnung und beantragt den 3. für gießwasser. das wäre am besten und gerechtesten. aber, wie gesagt, sie muss das nicht. in diesem falle wäre die abrechnung unter dem aspekt der groben unbilligkeit u. u. anfechtbar. zum beispiel, wenn derr nachbar einen haushalt mit 5 pers. hatund ihr nur zu zweit seid, aber eure wohnung womöglich auch noch größer als die des nachbarn ist.

Kommentar von Acba486628a116e2a7301ce287b7f618smallkratzkatz am 31. Juli 2008 19:44

Danke für die Antwort. Ich werde mal sehen, dass ich die Vermieterin nochmal ans Telefon bekomme!

Gruß, kratzkatz


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