gutefrage.net, die Ratgeber Community
Login   |  Registrieren   |  Forum |  Richtlinien & FAQ


Fliesen defekt vor der Haustüre (Eingangsbereich)

gefragt von don123 am 18.03.2009 um 13:04 Uhr

Wir haben eine Doppelhaushälfte vermietet und ich stellte erst kürzlich fest, dass im Eingangsbereich 4 Fliesen zersprungen waren. Ich vermute, dass ein Gegenstand fallen gelassen wurde. Wer das war, konnte ich nicht feststellen. Nach Befragung der Mieter bekam ich keine klare Antwort. Wer muss für den Schaden aufkommen und könnte auch die Haftpflichtversicherung der Mieter den Schaden übernehmen bzw. eine Aufteilung der Kosten Mieter/Vermieter ?

Was meint Ihr ? Danke


Bild/er:

Bild



Weitere Fragen zu verwandten Themen finden Sie hier:

Fliesen (369)
ähnliche Fragen
Frage beantworten


zj1000
beantwortet von zj1000 am 18. März 2009 13:05
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Die Mieter sind verantwortlich.

Kommentar von Auskunft am 18. März 2009 13:15

Wieso ?

Kommentar von Ea35a73f3e3cf8fd4ab2d59fb2a9dd93smallzj1000 am 18. März 2009 13:30

Weil die Mieter eine (vermutlich) Mängelfreie Doppelhaushälfte gemietet haben und der "Besitz" , mit allen Rechten und Pflichten in dieser Zeit beim Mieter liegt. Wenn der Schaden jedoch aufgrund unsachgemäßer Ausführung entstanden sein sollte, ist der Eigentümer verantwortlich.


anonym
beantwortet von migrowe am 18. März 2009 13:06
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Mieter könnte über seine Privathaftpflicht (Mietsachschäden) Deckung bekommen und dir den Schaden ersetzen.


Manuel85
beantwortet von Manuel85 am 18. März 2009 13:06
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Naja dafür is die Haftpflicht da , aber da müssten man ja erstmal schauen wer das war und wenn sich kein Schuldiger meldet dann bleibt der Vermieter auf dem schaden sitzenis ja klar


anonym
beantwortet von Mimixs2 am 18. März 2009 13:06
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Das sieht mehr nach einem Kältebruch aus, Wasser läuft in die Fuge, es gefriert und dann plazt was weg! Normal muß der Vermieter dafür aufkommen!


anonym
beantwortet von ArnoNestler am 18. März 2009 13:07
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Aufteilen, wenn kein Schuldiger festgestellt werden kann? Hätte ja auch der Postbote sein können etc. Fliesen vorsichtig herausheben (vorher Fuge auskratzen) und neu legen. Je kleiner die Fliesen, desto geringer die Bruchgefahr. Frostfeste Mosaikfliesen bspw. müssten sich gut eignen.

Kommentar von Simple_avatar5smallMismid am 18. März 2009 13:30

Aufteilen geht gar nicht! So etwas kann dann höchstens freiwillig erfolgen. Aber wer zahlt schon freiwillig wenn er damit nichts zu tun hat?


firstguardian
beantwortet von firstguardian am 18. März 2009 13:07
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Das sieht aber stark nach einem Mangel bei der Ausführung der Verlegearbeiten aus! Offenkundig war die Fliesenkante nicht ausreichend unterfüttert. Auf dem Passstück ist kein Einschlag erkennbar, der Deine Vermutung stüzen könnte. Das Ding ist einfach beim Betreten weggeknackt. Dein Problem, wenn der Handwerker nicht mehr haftet oder seinen Pfusch bestreitet.


anonym
beantwortet von kuhweib am 18. März 2009 13:07
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

haftpflicht der person die es war

Kommentar von Ed1c325e42cd9f51de5fc77f2fa97c19smallwolfgang1956 am 18. März 2009 13:11

Jetzt schreien alle Leute: „Ich war's!“


holsch
beantwortet von holsch am 18. März 2009 13:07
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

wenn Du keinen verursacher findest, bleibt das an Dir hängen.

ist aber kein hit, die fliese zu ersetzen.

( und der fliesenleger hat nerven, das wird immer wieder passieren)


anonym
beantwortet von Babs1510 am 18. März 2009 13:08
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

hallo! die haftpflichtversicherung des mieters kommt dafür auf, sofern der mieter den schadenshergang erläutern wird. sprich nochmal mit dem mieter, es ist doch überhaupt kein problem, wenn der mieter versichert ist! lg

Kommentar von Ed1c325e42cd9f51de5fc77f2fa97c19smallwolfgang1956 am 18. März 2009 13:13

Warum soll der Mieter Schäden ersetzen, die er nicht verursacht hat? Jetzt macht aber mal einen Punkt.

Kommentar von Babs1510 am 18. März 2009 13:44

der fragesteller klingt für mich ganz so, als würde der mieter es nicht zugeben wollen, also hätte ich den zusatz bringen müssen: WENN DER MIETER ES TATSÄCHLICH WAR... oder ich habe das hier völlig falsch verstanden... punkt!


wolfgang1956
beantwortet von wolfgang1956 am 18. März 2009 13:10
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Laß' den Schaden reparieren und gut ist. Für solche „Großbaustellen“ nimmst Du die Miete ein. Du solltest kräftigere Fliesen verlegen!


anonym
beantwortet von luetzelmatt am 18. März 2009 13:12
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Eine Beschädigung muss bewiesen werden (wer? wann?), sonst musst du selbst für den Schaden aufkommen.


Mismid
beantwortet von Mismid am 18. März 2009 13:20
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

der Mieter ist dann dafür veantwortlich wenn der Schaden nachweislich durch ihn verursacht wurde. Das müßtest du aber nachweisen können. Es kann der Sprung ja auch durch Spannungen (Hitze, Kälte) auftreten sein. Es kann auch der Briefträger oder sonst ein Besucher gewesen sein


anonym
beantwortet von maxi6 am 18. März 2009 13:59
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Bei Gebrauchsschäden, also Fallenlassen eines Gegenstandes ist der Mieter haftbar. Andererseits können Fliesen auch durch Temperaturänderung springen. Das sollte abgekärt werden.


Frage beantworten

Noch nicht die richtige Antwort? Dann hier in allen Fragen und Tipps suchen:




Verwandte Fragen

Verwandte Fragen


Mehr verwandte Fragen

Verwandte Fragen
Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.