Wir haben eine Doppelhaushälfte vermietet und ich stellte erst kürzlich fest, dass im Eingangsbereich 4 Fliesen zersprungen waren. Ich vermute, dass ein Gegenstand fallen gelassen wurde. Wer das war, konnte ich nicht feststellen. Nach Befragung der Mieter bekam ich keine klare Antwort. Wer muss für den Schaden aufkommen und könnte auch die Haftpflichtversicherung der Mieter den Schaden übernehmen bzw. eine Aufteilung der Kosten Mieter/Vermieter ?
Was meint Ihr ? Danke
Bild/er:
Mieter könnte über seine Privathaftpflicht (Mietsachschäden) Deckung bekommen und dir den Schaden ersetzen.

Naja dafür is die Haftpflicht da , aber da müssten man ja erstmal schauen wer das war und wenn sich kein Schuldiger meldet dann bleibt der Vermieter auf dem schaden sitzenis ja klar
Das sieht mehr nach einem Kältebruch aus, Wasser läuft in die Fuge, es gefriert und dann plazt was weg! Normal muß der Vermieter dafür aufkommen!
Aufteilen, wenn kein Schuldiger festgestellt werden kann? Hätte ja auch der Postbote sein können etc. Fliesen vorsichtig herausheben (vorher Fuge auskratzen) und neu legen. Je kleiner die Fliesen, desto geringer die Bruchgefahr. Frostfeste Mosaikfliesen bspw. müssten sich gut eignen.
Aufteilen geht gar nicht! So etwas kann dann höchstens freiwillig erfolgen. Aber wer zahlt schon freiwillig wenn er damit nichts zu tun hat?

Das sieht aber stark nach einem Mangel bei der Ausführung der Verlegearbeiten aus! Offenkundig war die Fliesenkante nicht ausreichend unterfüttert. Auf dem Passstück ist kein Einschlag erkennbar, der Deine Vermutung stüzen könnte. Das Ding ist einfach beim Betreten weggeknackt. Dein Problem, wenn der Handwerker nicht mehr haftet oder seinen Pfusch bestreitet.
haftpflicht der person die es war
wolfgang1956 am 18. März 2009 13:11 Jetzt schreien alle Leute: „Ich war's!“

wenn Du keinen verursacher findest, bleibt das an Dir hängen.
ist aber kein hit, die fliese zu ersetzen.
( und der fliesenleger hat nerven, das wird immer wieder passieren)
hallo! die haftpflichtversicherung des mieters kommt dafür auf, sofern der mieter den schadenshergang erläutern wird. sprich nochmal mit dem mieter, es ist doch überhaupt kein problem, wenn der mieter versichert ist! lg
wolfgang1956 am 18. März 2009 13:13 Warum soll der Mieter Schäden ersetzen, die er nicht verursacht hat? Jetzt macht aber mal einen Punkt.
der fragesteller klingt für mich ganz so, als würde der mieter es nicht zugeben wollen, also hätte ich den zusatz bringen müssen: WENN DER MIETER ES TATSÄCHLICH WAR... oder ich habe das hier völlig falsch verstanden... punkt!

Laß' den Schaden reparieren und gut ist. Für solche „Großbaustellen“ nimmst Du die Miete ein. Du solltest kräftigere Fliesen verlegen!
Eine Beschädigung muss bewiesen werden (wer? wann?), sonst musst du selbst für den Schaden aufkommen.
der Mieter ist dann dafür veantwortlich wenn der Schaden nachweislich durch ihn verursacht wurde. Das müßtest du aber nachweisen können. Es kann der Sprung ja auch durch Spannungen (Hitze, Kälte) auftreten sein. Es kann auch der Briefträger oder sonst ein Besucher gewesen sein
Bei Gebrauchsschäden, also Fallenlassen eines Gegenstandes ist der Mieter haftbar. Andererseits können Fliesen auch durch Temperaturänderung springen. Das sollte abgekärt werden.
Wieso ?
Weil die Mieter eine (vermutlich) Mängelfreie Doppelhaushälfte gemietet haben und der "Besitz" , mit allen Rechten und Pflichten in dieser Zeit beim Mieter liegt. Wenn der Schaden jedoch aufgrund unsachgemäßer Ausführung entstanden sein sollte, ist der Eigentümer verantwortlich.