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Fliese im Bad kaputt. Sache des Vermieters oder meiner Wenigkeit?

gefragt von jojo77 am 06.02.2008 um 16:56 Uhr

Ich habe heute bemerkt, dass eine Fliese im Bad leicht kaputt ist. Kann mich überhaupt nicht erinnern wie das passiert ist und kann mir auch nicht vorstellen wie es passiert sein könnte. Wohne auch noch nicht so lange in der Wohnung. (4 Monate) Muss ich nun für die Kosten haften?


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Heeeschen
beantwortet von Heeeschen am 6. Februar 2008 16:59
5x
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Sagen wir mal so: Du hast beim Einzug eine Besichtigung gemacht und diese Fliese nicht als Schaden bemängelt. Jetzt fällt es Dir auf. Dein Vermieter kann Dir also unterstellen, Du hättest den Schaden verursacht und die Schadenbeseitigung verlangen (kann sehr teuer werden, wenn es die Fliese so nicht mehr gibt und eine grössere Fläche ausgetauscht werden muss).

Es dürfte also schwierig werden - ich würde versuchen, diesen Schaden über meine Haftpflichtversicherung abzuwickeln - sofern es möglich ist, dass Du doch der Verursacher bist. Sonst hast Du spätestens beim Auszug ein Problem mit Deinem Vermieter.

Viel Erfolg!


manni1937
beantwortet von manni1937 am 6. Februar 2008 17:10
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Ich vermute , daß es sich um eine Bodenfliese handelt. Du solltest zunächst einmal den Vermieter informieren und als nächstes die Möglichkeit überprüfen den Schaden Deiner Haftpflichtversicherung zu melden. Es liegt nahe , daß bei einer gerissenen oder zersprungenen Bodenfliese ein heruntergefallener Gegenstand die Ursache ist. Ansonsten : siehe INDY


WolfRichter
beantwortet von WolfRichter am 6. Februar 2008 17:14
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Das kommt darauf an, wer den Schaden zu vertreten hat.

Grob gesagt: Wenn die Kachel durch mechanische Einwirkung von außen zerstört wurde, haftest Du; wenn es auf die Substanz der Wand dahinter zurückgeht, haftet der Vermieter.

Informiere Deinen Vermieter und Deine Haftpflichtversicherung.


Peter4711
beantwortet von Peter4711 am 6. Februar 2008 17:00
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In der Regel liegen vom Fliesenlegen immer noch irgendwelche Reste rum - damit ist sie recht schnell ausgetauscht. Das schwierigste ist das Herausklopfen der alten.

Den Vermieter fragen würde ich auch, denke aber, dass im Zweifelsfall Du für die Reparatur aufkommen musst. Denn Du kannst ja den bestandenen Schaden zum Zeitpunkt Deines Einzuges ja nicht nachweisen, so dass Du Dir unterstellen lassen musst, Du hättest ihn verursacht.


Indy72
beantwortet von Indy72 am 6. Februar 2008 17:02
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Wenn der Schaden nicht auf einen Baumangel zurückzuführen ist, ist das die Sache des Mieters, so dass er sie bezahlen muss, da er darauf direkten Zugriff hatte.Die Abwicklung und Auftragsvergabe übernimmt i.d.R. der Vermieter.




Kommentar von Simple_avatar5smallMismid am 6. Februar 2008 17:18

wenn man selbst zahlen muß kann man den Auftrag auch selbst vergeben!

Kommentar von Dc4c79131239cf3453f777d2db32e0fdsmallIndy72 am 6. Februar 2008 22:15

Wenn das im Mietvertrag nicht ausdrücklich erlaubt ist, dann brauchst du zumindest die Erlaubnis des Vernieters.


anonym
beantwortet von Mimixs2 am 6. Februar 2008 16:58
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Dem Vermierter melden und schauen was er sagt, vielleicht hat er noch welche von den Fliesen, dann wird es nicht so teuer!


anonym
beantwortet von rekemaus am 6. Februar 2008 16:59
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wenn nichts im mietvertrag ausgemacht ist sollte der vermieter dafür aufkommen.

Kommentar von 091c3a8979eeff2ed5b6f04e3ccc4e26smallHeeeschen am 6. Februar 2008 17:01

Das ist leider nicht richtig - bitte bei Rechtsfragen nicht einfach in den blauen Dunst tippen - das hilft dem Fragesteller wenig...

Kommentar von 399bad907493326c9d20ad5991e9194fsmallmanni1937 am 6. Februar 2008 17:05

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