gutefrage.net, die Ratgeber Community
Login   |  Registrieren   |  Forum |  Richtlinien & FAQ

flatrate überstrapezieren

gefragt von kosteva am 27.10.2009 um 17:18 Uhr

Kann es passieren wenn ich eine flatrate bei telefon habe und zuviele telefoniere das die mir den vertrag kündigen oder mir die kosten aufbrummen habe mal sowas gehört das sowas passiert ist

Frage beantworten

Hier finden Sie weitere Fragen zu den Themen:

finanzen x 23.594 Tarife x 446 flatrate x 371

anonym
beantwortet von Malustra am 27. Oktober 2009 17:24
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Es wird kein Flatrate-Anbieter mit dieser Begründung kündigen. Er würde vor jedem Gericht verlieren.

Aber es soll Fälle geben, wo der Anbieter fristgemäß gekündigt hat. Und da bedarf es eben keiner Angabe von Gründen.

Kommentar von StefanBB am 27. Oktober 2009 19:48

Bei Telefon Flat ins dt. Festnetz stimmt das auf jeden Fall. Bei Telefon Flat Tarifen ins Ausland gibt es Anbieter wie Vodafone ( http://www.vodafone-flatrate-angebote.de ), die sich in den AGB explizit ein Sonderkündigungsrecht bei übermäßiger "nicht mehr privater Nutzung" vorbehalten, und das nur für den einen Vertragsbestandteil.


Kaiza
beantwortet von Kaiza am 27. Oktober 2009 17:20
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

glaube ich nicht, darum ist es ja ne Flatrate mit der du so viel telefonieren kannst wie du willst.


anonym
beantwortet von Nickeline1 am 27. Oktober 2009 17:20
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

ich kenn das nur von einer i-net flat!..da hat 1&1 geld geboten damit er sich einen anderen vertragspartner sucht


knattertatter
beantwortet von knattertatter am 27. Oktober 2009 17:20
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

eine Flat kann man nicht überstrapazieren das amortisiert sich denn andere die das haben telefonieren kaum


Frage beantworten

Verwandte Fragen

Verwandte Fragen

Noch nicht die richtige Antwort? Dann hier in allen Fragen und Tipps suchen:




Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.