Shark am 22.09.2009 um 12:51 Uhr
Gibt es dazu eine gesetzliche Verplichtung?
Wer Pfandflaschen verkauft, muss auch entgegennehmen und zwar nicht nur die aus seinem Laden. http://www.buzer.de/gesetz/3971/a55145.htm

Jeder Händler der die Pfandflaschen mit diesem Pfandrückgabezeichen anbietet muß diese Flaschen auch wieder zurücknehmen, ob bei ihm gekauft oder nicht, das ist egal.
moon73 am 22. September 2009 12:58 Wer PET-Einwegverpackungen verkauft, muss PET-Einwegverpackungen zurücknehmen, egal in welcher Form oder Größe.
http://www.123recht.net/forumtopic.asp?topicid=49698&ccheck=1
Shark am 22. September 2009 13:14 Vielen Dank,der Link hat mich weiter gebracht
grundsätzlich muss ein Händler die Flaschen zurücknehmen, die er auch verkauft. Zusätzlich muss auch ein Händler Flaschen mit Einwegpfand zurücknehmen, wenn die Ladenfläche größer als 100m² ist. Eine Verpflichtung Mehrwegflaschen zurückzunehmen, die der Händler nicht verkauft, gibt es nicht.

Der Händler muss gleiche Flaschen-Sorten (nicht Marken) zurücknehmen.

ein getränkemarkt der eine gewisse m² zahl aufwesit muss alles nehem auch die flaschen zb vom aldi
Im Prinzip schon, aber der TeGut nimmt z.B. keine Pfandflaschen an, die offensichtlich beim Lidl gekauft wurden, und damit ich nicht rumstreiten muß, akzeptiere ich das ausnahmsweise lieber...!

nein, nur Großmärkte müssen alle Flaschen zurücknehmen
Gibt es Urteile aus denen dies zu erlesen ist?