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fitnesstudio

gefragt von borello am 05.12.2008 um 21:11 Uhr

ich habe 2005 einen vetrag mit einem fitnesstudio gemacht.. 2006 habe ich dann gekündigt wegen gesundheitlicher probleme-das studio bestand aber auf zahlung von 75 % der summer (9 von 12 monaten).. ich wollte das jetzt mal nen anwalt überprüfen lassen-weiß jemand ob das jetzt 2008 oder 2009 verjährt (also im jahr des vertragsschlusses oder im jahr drauf bei der kündigung, wo die probleme auftraten)? mfg borello


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Kristall08
beantwortet von Kristall08 am 5. Dezember 2008 21:56
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Wenn gesundheitliche Probleme auftreten und Du nicht mehr trainieren kannst, hast Du ein Sonderkündigungsrecht. Das Fitness-Studio muss Dich dann aus dem Vertrag entlassen. Ist auch bei Schwangerschaft so. Deswegen kann Dir die Verjährung auch egal sein.


maiki01
beantwortet von maiki01 am 5. Dezember 2008 22:12
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Wenn gesundheitliche Grunde vorliegen muß man dich sofort aus dem Vertrag entlassen. War bei meiner Frau auch so



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