Fitnessstudio verlangt hohe Gebühr für Rücklastschrift?

7 Antworten

Solche Kosten stehen in der Regel im Vertrag, der abgeschlossen wurde.

Sind es denn wirklich die Gebühren des Fitnessstudios oder nicht doch die Gebühren der Bank?

Das solltest du vorher nochmal abklären. Und für dich vielleicht interessant: wenn es die Gebühren des Studios waren, dann kommen dazu wohl auch noch die Gebühren der Bank für die Rücklastschrift.

Die 8 Euro sind kosten der Bank und die Des Studios. Doch ich finde 8 Euro überzogen. Im Vertrag ist dazu nichts geregelt. Ich zahle gerne die Kosten die durch die Bank entstehen aber nich noch 5 Euro an das Studio das dadurch 5min Arbeit hat.

@Panthers777

Pacta sunt servanda.

Wieso akzeptierst du das Vorgehen beider Bank, jedoch nicht das beim Studio? Bei der Bank fällt im Grunde gar keine Arbeit an. Da läuft alles automatisiert.

Im Studio hingegen sitzt da immer noch ein Mensch da, der die Rücklastschrift erneut verbuchen muss und zusätzlich das Mahnverfahren in der Fibu anstoßen bzw. entsprechend regeln muss. Das passiert bei so kleinen Unternehmen nicht mal schnell innerhalb 5 Minuten.

@qugart

Weil die Bank diese Kosten in ihren AGB's stehen hat und das auch gesetzlich geregelt ist. In meinem Vertrag des Studios steht dazu nichts. Da dauert es eben 10min aber auch nicht länger. Fakt ist das eine Mahngebühr von 2,50Euro als angemessen angesehen wird aber keine 5Euro. Es geht mir ja kein bisschen um das Geld aber eben ums Prinzip.

@Panthers777

Vom Prinzip her ist es aber auch so, dass ein entstandener Schaden vom Verursacher zu begleichen ist. Siehe § 823 BGB.

Wenn das Studio glaubhaft machen kann, dass dadurch Kosten für das Unternehmen in Höhe von 5 Euro zusätzlich zur Bankgebühr entstanden sind, dann sind diese eben auch zu entschädigen.

Hier muss dann eben auch geprüft werden, ob da tatsächlich zusätzliche Arbeit verrichtet wurde, oder ob das alles über den normalen Arbeitsvorgang abgedeckt ist. Zusätzliche tatsächlich entstandene Kosten sind aber zu entschädigen.

Das heißt, es geht hier um 2 Euro. Sofern die Rücklastschriftgebühr der Bank 3 Euro betrug. Mahnkosten bis 3 Euro sind üblich.Wenn solche zusätzlcihen Kosten nicht auftraten, sind die natürlich zu hoch und von daher nicht zu verlangen. Von daher war eben die erste Frage bzw. Anmerkung , was denn vertraglich geregelt ist.

Ist das zulässig

Wenn dem Fitnessstudio tatsächlich 8,- € entstanden sind, hast du diese zu ersetzen.

Mehr als 5-6,- € sind aber selten angemessen bzw. fallen nicht tatsächlich an.

Fordere doch einen Beleg über die tatsächlichen Kosten an.

8€ sind schon happig, das liegt aber nicht am Fitnesstudio, sondern an den Banken die so hohe Gebühren für Rücklastschriften verlangen.

Gebühren dieser Bank liegen bei 3Euro

Der Text spricht von 3 Euro kosten de Evans und maximal 2,50 Mahngebühr. Sind bei mir 5,50 und keine 8? 

Mir geht es ja hierbei ums Prinzip und man sieht ja das es diesbezüglich schon viele Rechtssprechungen gab wollte hier aber nachfragen in der Hoffnung jemand weis es zu 100%

@Panthers777

Das Vorgehen ist doch auf der verlinkten Seite beschrieben.

Wenn nun eine diesbezügliche Zahlungsaufforderung kommt, sollte man sich umgehend schriftlich an das Unternehmen wenden, der Rücklastschriftgebühr widersprechen und es dazu auffordern, den tatsächlich entstandenen Schaden darzulegen. Nimmt das Unternehmen keine Stellung beziehungsweise antwortet gar nicht, sollte man sein erneutes Schreiben aufsetzen, in dem wieder gegen die Gebühr widersprochen wird.

@baindl

Laut der Seite bin ich im Recht und werde wohl auch so verfahren oder?

Danke!

Schau in den Kontobedingungen deiner Bank nach - dort steht wieviel Rückbuchungen kosten.