Eine Freundin von mir wurde schwanger und wollte daraufhin ihren Fitness-Studio-Vertrag kündigen. Man verwies sie auf eine Klausel im Vertrag, dass das nicht möglich sei. Also mir kommt das komisch vor. Kann das wirklich rechtens sein, auch wenn es im Vertrag steht?

Eine Schwangerschaft ist ein Grund, den Vertrag mit dem Fitnessstudio fristlos zu kündigen. Eine Klausel, "Der Beitrag ist auch dann regelmäßig zu zahlen, wenn das Mitglied die Einrichtungen nicht nutzt" ist unwirksam, da immer Krankheit, berufliche Veränderungen (mit Umzug) oder auch eine Schwangerschaft auftreten können. Eine solche Klausel dient "ohne Rücksicht" nur allein dem Anbieter und ist daher unwirksam.
BGH, Urteil v. 23.10.1996 - Az.: XII ZR 55/95 = NJW 1997, 193 = MDR 1997, 126; so auch: OLG Frankfurt, Urteil v. 05.12.1994 - 6 U 163/93
Wie Lissa schon erwähnt hat, würde ich an der Stelle deiner Freundin auch eher mal erwägen, die Mitgliedschaft vorübergehend beitragsfrei ruhen zu lassen. Viele Studios bieten nämlich auch Rückbildungsgymnastik an, und die wird sie dann wohl dringend brauchen! Außerdem wird sie ja wohl auch nach dem Ende der Schwangerschaft wieder Sport treiben wollen??
Gilt auch eine Schwangerschaft als Kündigungsgrund?
Ja.
Einige Gerichte gehen allerdings davon aus, dass der Vertrag für die Zeit der Schwangerschaft beitragsfrei ruht und die vereinbarte Laufzeit entsprechend verlängert wird.
http://www.berlinonline.de/berliner-zeitung/archiv/.bin/dump.fcgi/2006/0110/loka...
Eddy21 am 8. Januar 2008 09:00 Aufgrund des s.g.Richterrechtes wir der Vertrag für die Dauer der Unterbrechung, Schwangerschaft und 6 Wochen danach außer Kraft gesetzt !