Firmenverkauf: gilt jetzt §613a?
Hallo, die GmbH, in der ich arbeite, wird komplett von einer AG übernommen. Ist das jetzt ein Betriebsübergang für den §613a gilt? Oder ist das kein "richtiger" Firmenverkauf? Die GmbH soll, soweit ich weiß, nicht weiter bestehen...?! Kennt sich da vielleicht jemand aus?
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Hilfreichste Antwort von opiguru 22.09.20081 Mitglied fand diese Antwort hilfreich
Was heißt "Die GmbH soll nicht weiter Bestehen?" Wird die Geschäftstätigkeit eingestellt, oder ist es eine Übernahme mit den Angstellten und auch die Tätigkeiten werden jetzt unter der Rechtsform der AG weiter geführt? Wenn das zutrifft gilt auch der § 613 a. Sie sollten bedenken das der 613 a nur für 1 Jahr gültig ist. Darum sollte man sich rechtzeitig vorbereiten auf Änderungskündigung oder Schlimmeres.
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Sieht so aus. http://kuerzer.de/gD6D5njs5
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Also soweit ich weiß, soll alles beim alten bleiben, auch der Firmenname, aber wir gehören dann zu einer AG! Uns wurde nur das gesagt bisher...- das ist das Problem!
Also dann tritt auch der § 613a in Kraft. Doch wie oben gesagt, ein Jahr ist schnell um!