Firmennamenregelung bei Kleinunternehmer?

2 Antworten

Diese Frage kann dir die Stuttgarter IHK kostenlos und rechtsverbindlich beantworten. Ruf da mal an.

Lack -Doktor ist deshalb ein Problem, weil du einen akademischen Grad, benutzt. Den darf man grds. nur benutzen, wenn man auch einen solchen Grad führt.

Lackiererei Mustermann oder Max Mustermann müsste doch eigentlich gehen, es sei denn, jemand anders hat bereits genau diese Bezeichnung in Stuttgart (anderswo wäre egal, weil es ein anderer Markt ist).

Voraussetzung: Du musst Meister im Bereich Maler- und Lackierer sein. Sonst geht das nicht, denn das ist ein Handwerk. Auskunft erteilt die Stuttgarter Handwerkskammer.

Danke für deine Antwort, bloß wollte ich meinen Namen im Firmennamen nur anwenden, wenn ich dies muss. Lackiererei war bloß ein Beispiel. Bei dem was ich vorhabe, brauche ich keinen Meister. Diesbezüglich hatte ich bereits ein Telefonat mit der IHK. Ich werde ein Fahrzeugaufbereitungsunternehmen gründen (Kratzer entfernen ohne Lackierarbeiten), deswegen würde sich Stuttgarter Lack-Doktor ganz OK anhören für mich. 

@schufro1000

Ich finde auch, dass Lack-Doktor originell ist. Wenn die IHK einverstanden ist, dann ist das kein Problem. Du musst aber immer deinen privaten Namen mit angeben (Internet, Briefköpfen, etc.)

Ausnahme:

Wenn du als Du eingetragener Kaufmann e.K. auftrittst, Z.B. Lack-Doktor e.K. (Über Notar Eintragung beim Handelsregister anmelden, kostet ca. 300-400 Euro). Dann brauchst du deinen Namen nicht angeben. Denn das ist dann eine "Firma" im Handelsrechtlichen Sinne, unter der du auftrittst. Vor der Eintragung wird das Handelsregister bei der IHK nachfragen, ob die Bedenken wegen des Namens haben. Deshalb ist eine vorherige Info von denen sinnvoll.

Dann bräuchtest du deinen bürgerlichen Namen auch auf dem Briefkopf oder im Impressum angeben. (Nur Lack-Doktor e.K. Adresse, Telefonnummer, Handelsregister Stuttgart, Handelsregisternummer xxxx.  Aufsichtsbehörde: Gewerbebehörde Stuttgart oder so)

Alle drei Bezeichnungen wären zulässig. Am wenigsten noch die zweite, wenn nicht irgendwo noch der Vorname Max auftaucht.