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Firmenname

gefragt von Devil7813 am 21.11.2007 um 18:12 Uhr

Ich soll ein Refe. in meiner Berufsschule halten und finde einfach nichts Über diese Frage im Netz und keiner kann mir helfen: Frage: Wo ist der Firmenname hinterlegt und warum kann kein anderer Betrieb den gleichen Namen haben? Mir geht es eigentlich nur darum warum kein anderer Betrieb ein Namen von ein Betrieb haben kann gibt es § oder kann mir jemand eine seite empfehlen oder sogar die Frage beantworten? Danke im Voraus

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Schule x 23.207 Gesetz x 2.115 Unternehmen x 729 Firma x 586

vollyhn
beantwortet von vollyhn am 21. November 2007 18:21
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Die Firma eines Kaufmannes ist der Name, unter dem er seine Geschäfte betreibt und die Unterschrift abgibt, § 17 HGB. Die Firma muss zur Kennzeichnung des Kaufmanns geeignet sein und Unterscheidungskraft besitzen, § 18 HGB. Daraus ergibt sich, dass die Firma, die im Handelsregister des für den Unternehmenssitz zuständigen Amtsgerichts eingetragen ist, im jeweiligen Bezirk nur einmal vergeben werden darf (Unterscheidungskraft). Wer mit einem zur Verwechslung geeigneten Namen auftritt, kann eventuell auch eine Verletzung der Vorschriften des Gesetzes gegegn unlauteren Wettbewerb UWG begehen.

Kommentar von Devil7813 am 21. November 2007 18:40

Danke super Antwort hast mir sehr weitergeholfen


smile
beantwortet von smile am 21. November 2007 18:48
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Da kann ich mich vollyhn nur anschließen, völlig richtig. Benutze bei deinem Referat bitte nicht den Begriff "Firmenname". Der Begriff "Firma" wird zwar von den meisten Leuten umgangssprachlich als Begriff für einen Betrieb bzw. ein Unternehmen benutzt und von den meisten auch so aufgefasst, bedeutet das aber nicht. So, wie der "Name" einer Person eben der Name dieser Person ist, ist die "Firma" der Name des Unternehmens, nur der Name. Und dieser Name (also die Firma oder auch Firmierung)wird in jedem Bezirk nur einmal vergeben. Darüber entscheidet aber nicht das Handelsregister, sondern die zuständige Industrie- und Handelskammer (IHK). Wer eine Firma für sein neues Unternehmen wählen will, kann selbst bei der IHK anfragen, ob gegen die Firmierung Bedenken bestehen. Dort wird das geprüft. Hat man vorher nicht nachgefragt, macht das das Registergericht. Unternehmen dürfen nicht gleich heißen, denn es darf keine Verwechslungsgefahr bestehen. Man will doch wissen, mit wem genau man Geschäfte macht und wer im Schadensfall (wenn auch begrenzt, da meist GmbH) haftet. Da muss man schon genau wissen, welches Unternehmen das war. Der Name (die Firma) muss zum Unternehmen passen und darf auch nicht über dessen Größe täuschen.


Luise
beantwortet von Luise am 21. November 2007 18:20
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Kaufleute oder Firmen sind verpflichtet sich ins Handelsregister eintragen zu lassen. Handwerkliche Betriebe unterstehen ihrer Handwerkskammer, alle Betriebe werden von der Gemeinde (dort Gewerbeanmeldung) an das Landratsamt und dort weiter an die Kammern gemeldet. Das ist aber nur bei Laienwissen. Musst Du selber lesen:

http://de.wikipedia.org/wiki/Firma

Such im Netz unter "BGB Firma", dann bekommst Du mehr raus.

Kommentar von 21c8a73572ea08c80238ccea3561133esmallvollyhn am 21. November 2007 18:24

Firma ist ein Begriff aus dem HGB (Handelsgesetzbuch) und nicht aus dem BGB!

Kommentar von F61069d1563c93579d711465a7fac6e6smallLuise am 21. November 2007 18:26

BGB regelt aber die Eintragung als Basis für das HGB. Aber danke, das wird ihm bestimmt auch weiterhelfen dem Devil.

Kommentar von 21c8a73572ea08c80238ccea3561133esmallvollyhn am 21. November 2007 18:35

Ich will nicht allzu besserwisserisch erscheinen, aber die Regelungen zum Handelsregister befinden sich im HGB §§ 8 folgende...

Kommentar von F61069d1563c93579d711465a7fac6e6smallLuise am 21. November 2007 20:20

Doch, da hast Du recht und du weißt es besser, das muss ich schon sagen. Hab noch mal nachgeschaut und "Profi ist halt Profi" und Laie ist halt Laie. Da trifft wieder voll zu, was Albert Einstein mal gesagt hat (frei zitiert): "Die Schlauen sind mir recht und Dummen auch, aber die Halbgscheidten, die sind das Problem" - trifft heute auch mich zu, aber der Link sagt auch schon HGB. Trotzdem danke, bin ich wieder ein Stück gebildeter - oberes Ende der Halbgscheidten - grins.

Kommentar von 21c8a73572ea08c80238ccea3561133esmallvollyhn am 21. November 2007 20:22

dafür gibt es tausend andere Gebiete, auf denen ich nicht Pofi bin:-)


DerAufbereiter
beantwortet von DerAufbereiter am 21. November 2007 18:38
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Firmen sind nicht verpflichtet sich ins Handelsregister eintragen zu lassen (teuer). Nur wenn ein Kaufmann Teilhaber oder Inhaber der Firma ist, ist selbiges notwendig. War jedenfalls bei mir so. In meiner jetzigen Geschäftsform e.K. kann ich (kein Kaufmann) einen beliebigen(noch nicht vorhandenen) Namen für meine Firma aussuchen, muss aber nicht zwangsläufig im Handelsregister eingetragen sein.

Kommentar von 21c8a73572ea08c80238ccea3561133esmallvollyhn am 21. November 2007 18:44

Lies lieber einmal § 5 HGB durch. Die Eintragung ins Handelsregister (das bedeutet eingetragener Kaufmann e.K.) macht dich zum Kaufmann, auch wenn Dein Unternehmen so klein ist, dass eine Eintragung nicht erforderlich wäre.

Kommentar von 4ae650c59942f77da650731471a5d9b5smallDerAufbereiter am 21. November 2007 18:54

Nach dem Ausstieg meines ehem.Partners war das die einfachste Form. Ein Austragen aus dem Register ist auch teuer, also warum ? Deshalb die e.K Firmierung ! Mir ist durchaus bewusst was e.K heisst !!!


HelmutRn
beantwortet von HelmutRn am 21. November 2007 18:22
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Je nachdem um was für eine Firma es sich handelt, ist man bei der Industrie-und Handelskammer,oder, bei einem Handwerksbetrieb bei der Handwerkskammer eingetragen. Wenn sich eine neute Firma eintragen lassen will, fällt das auf, und sie muß sich einen anderen Namen suchen!


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