Wieselchen am 25.06.2008 um 8:40 Uhr
Bei einer Insolvenz ist es ja meist so, dass die Mitarbeiter Stück für Stück freigestellt und unter Berücksichtung der Kündigungsfristen gekündigt werden. Einige Mitarbeiter werden aber länger als andere gehalten, um die Abwicklung der Unternehmung bishin zum "Lichtausschalten und Türeschließen" mit zu unterstützen.
Wenn ein solcher Mitarbeiter aber eine Arbeitsstelle findet, die er schnellstmöglich antreten soll, wie verhält es sich da mit der Kündigungsfrist? Gibt es auch für Arbeitnehmer ein Sonderkündigungsrecht mit Recht auf verkürzter Kündigungsfrist?
LG
Wieselchen

soweit ich weiß, müsste die Kündigungsfrist eingehalten werden. Ausser, wenn Gehaltszahlungen ausstehen, dann hat man ein Sonderkündigungsrecht. Ich würd versuchen, mit dem Chef ein Aufhebungsvertrag zu vereinbaren. Wär ja unfair, wenn der alte Chef Steine in den weg legt und so womöglich ein vermeidbares Abrutschen in die Arbeitslosigkeit verursacht...

Das sollte der Mitarbeiter mit dem Insolvenzverwalter klären. Dieser kann auf Einhaltung der Kündugungsfrist bestehen, habe aber noch nie gehört, dass einem AN auf diesem Weg Steine in den Weg gelegt wurden.
Wieselchen am 25. Juni 2008 09:09 Deswegen frage ich, weil ich das schon erlebt habe, dass jemand - trotz neuer Stelle - nicht freigestellt wurde und dadurch seinen neuen Job nicht bekommen hat.
Danke für deine Antwort.
LG
Wieselchen

hallo wieselchen. also wenn mehr als 2 monatsgehälter ausstehen - nicht wenn sie verspätet gezahlt wurden! - hat man ein recht auf fristlose kündigung. ansonsten muß man die kündigungsfristen einhalten, auch bei insolvenz des arbeitgebers. in meinen augen ist da immer noch die beste lösung, sich mit dem chef zu einigen, vielleicht stimmt er einem aufhebungsvertrag zu. allerdings bekommt man dann - wenn es mit dem neuen job doch nicht klappt - eine sperrfrist aufgedonnert!
Wieselchen am 25. Juni 2008 09:09 Danke für deine Antwort.
LG
Wieselchen
Sobald der Arbeitslohn nicht gezahlt wurde hat man das recht auf fristlose Kündigung. Und bei einer Firmeninslovenz ist das sehr oft der Fall das Gehälter nicht mehr gezahlt werden. Das ausstehende Gehalt übernimmt normalerweise die ARGE.
Wieselchen am 25. Juni 2008 10:53 Danke für deine Antwort.
LG
Wieselchen

Bin ja kein Arbeitsrechtsanwalt, aber ich kann mir vorstellen, dass wenn der Arbeitgeber insolvent ist, der Arbeitnehmer ein fristloses Sonderkündigungsrecht hat.
Wieselchen am 25. Juni 2008 10:53 Danke für deine Antwort.
LG
Wieselchen
So sehe ich das auch. DH!
Der Chef ist wahrscheinlich froh um jeden AN der vorzeitig und freiwillig den Platz frei macht...
Danke für deine Antwort.
LG
Wieselchen