Hallo, die Firma, in der meine Freundin arbeitet, zahlt die Überstunden nicht aus. Sie hat einen Arbeitsvertrag über 30 Stunden Wöchentlich und 900 Euro Monatsbruttolohn als Altenpflegerin und hat im Juli 178 Stunden und im August 196 Stunden gearbeitet. Im Juni hat sie an 10 Tagen mehr als 10 Stunden gearbeitet und an 9 Tagen die 11 Stunden Ruhezeit nicht eingehalten. Im August sind es je an 5 Tagen. Laut Vertrag sollen Überstunden im Folgemonat ausgezahlt werden. Aber die Überstunden wurden noch nie ausbezahlt. Kann sie die Arbeit niederlegen, bis die Firma die fehlenden Überstunden bezahlt hat und muss die Firma diese Zeit bezahlt? Was kann sie noch unternehmen ohne Verlust der Stelle?

Dieser Fall ist mal wieder typisch für das Verhalten von Arbeitgebern und hier speziell in der Altenpflege.Selbst bei den kirchlichen Einrichtungen wird nach dem Motto "Friß oder stirb" verfahren. Wer aufmuckt , der fliegt. Wenn eine mündliche Anmahnung der Überstunden erfolglos ist , sollte man es in schriftlicher Form machen. (evtl. auch die Gewerkschaft einschalten)
würde die firma auffordern die überstunden auszuzahlen, dabei eine frist setzen, oder anbieten sie abzufeiern. passiert nix, zum arbeitsgericht. einfach arbeit niederlegen würd ich nicht tun. aber egal wie, um ärger auf der arbeit kommt sie nicht rum, aber alles gefallen lassen sollte sie sich auch nicht. dann wird dieser "spass" schnell zur gewohnheit. vielleicht auch erst mal um ein gespräch bitten und fragen wie sich die firma eine lösung vorstellt
doddo am 2. September 2008 09:08 gut , DH

Wie ist die Überstundenregelung denn im Vertrag festgehalten? Wenn sich da überhaupt keine Regelung findet, hätte ich halt immer Termine, wegen denen ich keine Überstunden mehr machen könnte...
Im Vertrag ist festgelegt, dass sie Überstunden nach Bedarf zu erbringen hat und diese Überstunden mit dem nächsten Gehalt auszuzahlen sind. Aber wie sieht es mit den gesetzlichen Regelungen zur Arbeitszeit und den Ruhezeiten aus? Darf die Firma das einfach übergehen? Und an wen wendet sie sich deswegen?
manu1979 am 2. September 2008 09:07 Ich glaub du darfst nicht mehr als 10 Stunden arbeiten und musst 11 Stunden Ruhezeit haben. Sie soll sich, wenn vorhanden, an den Betriebsrat wenden oder ans Arbeitsgericht.
das wäre Arbeitsverweigerung und würde zur fristlosen Kündigung führen
Firma zahlt Überstunden nicht aus ! Die Arbeit niederlegen, auf gar keinen Fall ! Denke es gibt einen Anstellungsvertrag und darin sollte eine Überstundenregelung vereinbart sein, ebenso die zu leistenden Wochen/Monatsstunden. Ist das nicht geregelt, die erbrachten Arbeitszeiten täglich zum Nachweis dokumentieren, Datum , Beginn und Ende der geleisteten Stunden. Evtl. Dienstplan zum Nachweis kopieren. Wenn im Dienstplan Überstunden vorgesehen sind, so handelt es sich zweifelsfrei um eine Anordnung und somit entsteht ein Vergütungsanspruch. Dieser könnte in geldwerter Form oder durch Abfeiern abgegolten werden. Je nachdem was vereinbart ist oder wird. Erfolgt keine Zahlung der Überstunden trotz Vereinbarung/Anordnung so wäre eine Anfrage in sachlicher Form beim Vorgesetzten geboten. Auf jeden Fall sollte man auch die Inhalte dieses Gesprächs und das Ergebnis schriftlich festhalten mit Namen und Datum der Beteiligten. Oftmals werden Zusagen gemacht die dann nicht eingehalten werden und da sind Dokumentationen im Streitfall wichtig. Führen alle Bemühungen zu keinem Ergebnis, so bleibt letztendlich nur der Gang zum Arbeitsgericht und die Suche nach einem neuen Arbeitsplatz.
Als erstes mal nachfragen. Dann zum Betriebs- oder Personalrat. Und wenn sich nix tut, arbeitsrechtliche Schritte einleiten. Und vor allem keine weiteren Überstunden aufbauen.

Arbeitsniederlegung schließt meist eine fristlose Kündigung nach sich..
sie sollte als erstes das Gespräch suchen und dort eine Klärung sich zusagen lassen, danach hilft dann der freundliche Wink mit einer Fristsetzung..

Es wäre zu prüfen, ob sie tatsächlich Überstunden geleistet? Denn möglicherweise war es auch freiwillige Mehrarbeit und die muss in der Regel nicht abgegolten werden.
Erst wenn ein Vorgesetzter Mehrarbeit anordnet, können es Überstunden werden.
Sollte der Anspruch bestehen, wäre es eigentlich ratsamer erstmal den Vorgesetzten und dann den Geschäftsführer bzw. zuvor die Lohnbuchhaltung anzusprechen.
Im Arbeitsvertrag ist vereinbart dass Überstunden zu erbringen sind und der wöchentliche Dienstplan sieht diese Überstunden vor. Ist das einer Anordnung gleichzusetzen?
oohpss am 2. September 2008 11:31 "Im Arbeitsvertrag ist vereinbart dass Überstunden zu erbringen sind", kommt mir eigenartig vor, denn nach meinem Kenntnisstand dürfen Überstundenn gerade nicht arbeitsvertraglich vereinbart werden.
Es darf lediglich vereinbart werden, dass Überstunden zu leisten sind, soweit es die betriebliche Sictuation erfordert. Überstunden dürfen aber nicht die Regel sein.
Die Dienstpläne würde ich provat sichern, denn die haben zumindest einen Beweischarakter, der in einer Auseinandersetzung die Erfolgschancen sehr erhöht.
Insgesamt kommt mir das aber alles sehr eigenartig vor.
Gibt es keine Gewerkschaft, die für Euch zuständig wäre?
Mit der Arbeitsniederlegung werden die Überstunden weniger. Mal davon abgesehen das sie Ihre Arbeitsleistung zu erbringen hat. Sie könnte sich für die Zukunft weigern mehr als die vertraglich vereinbarten Stunden zu machen. Aber die Mindestzeit wird sie machen müßen.

ich würde zum chef gehen und fragen was daraus werden soll.wenn sie nicht bezahlt werden dann fragen wegen abfeiern.oder sie soll auch mal an einen krankenschein denken
p.s. keinesfalls die Arbeit verweigern , denn das würde zu einer Kündigung führen.