gutefrage.net, die Ratgeber Community
Login   |  Registrieren   |  Forum |  Richtlinien & FAQ


Firma mahnt zur Zahlung, obwohl die Ware in der Rücksendung ist ( Mangel ) Ist das rechtens ?

gefragt von PestopappaPestopappa am 09.07.2008 um 18:58 Uhr

Ich habe Ware bestellt. Ware ist nun geliefert: 70 % korrekt, 30 % in mieserabelstem und dreckigem Zustand. Nun kommt die Mahnung.... Muss man nun bezahlen oder ist es ( wie ich denke ... ) mein Recht, zu warten.... was ist mit etwaig folgenden Mahnkosten... wer übernimmt diese ?


Weitere Fragen zu verwandten Themen finden Sie hier:

Recht (34546)
Geld (22137)
einkaufen (2876)
ähnliche Fragen
Frage beantworten


anonym
beantwortet von FordPrefect am 9. Juli 2008 19:03
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Hast Du die bemängelte Ware korrekt zurückgesandt? Und den Versender informiert? Ich würde anrufen, und die Sachlage erklären. Außerdem die 70% entsprechend vom Rechnungsbetrag anweisen.

Kommentar von Fb044b587ba8fcf786b4d7d5f239f3afsmallPestopappa am 9. Juli 2008 19:06

Also die 70 % zahlen ?

Kommentar von 9f71ba1aa92b6d073a637b0612e8d5dasmallBella73 am 9. Juli 2008 19:20

Wenn du sie behältst, ja.


wj2000
beantwortet von wj2000 am 9. Juli 2008 19:01
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

So lange sie die Ware nicht zurück haben, können sie anmahnen.

Kommentar von Fb044b587ba8fcf786b4d7d5f239f3afsmallPestopappa am 9. Juli 2008 19:23

Er müsste sie längst zurück haben. ( 8 Tage )


fabienne1997
beantwortet von fabienne1997 am 9. Juli 2008 19:01
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

wenn die Ware in Rücksendung ist kann doch nicht gemahnt werden...du hast sie ja nicht in deinem Besitz. Ich würde in jedem Fall abwarten!

Kommentar von Fb044b587ba8fcf786b4d7d5f239f3afsmallPestopappa am 9. Juli 2008 19:02

Und die Folgekosten.... Mahnkosten ??? Habe ich den "Peter" ???

Kommentar von C04e6391707a8eefb59d157e28f0079esmallfabienne1997 am 9. Juli 2008 19:06

doch nicht wenn du nachweisen kannst das die Ware bis dato schon auf dem Rückweg waren...


Qetan
beantwortet von Qetan am 9. Juli 2008 19:01
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Du brauchst nicht zu bezahlen bis die Ware in einwandfreiem Zustand bei Dir angekommen ist. Die Mahnkosten gehen auch nicht auf Dein Konto.


regideur
beantwortet von regideur am 9. Juli 2008 19:01
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Was hast Du an Wahre noch da? 70% oder ging alles zurück? Ich würde die Wahre bezahlen die bei Dir ist und den Rest erst bei korrektem erhalt der Wahre. Ein netter Brief an den Versender der Wahre sollte hier schnell Klarheit bringen.

Kommentar von Fb044b587ba8fcf786b4d7d5f239f3afsmallPestopappa am 9. Juli 2008 19:04

Ich habe Schuhe und Koppel, sowie ein KED System bestellt ( med. Artikel )... Nun... Ein Paar Schuhe war gegammelt und etwa 6 Monate getragen... ich habe einen Riesenterror mit der Firma und die Mahnung ist nun da .... und das viel zu früh. Auch weiß der Firmenbetreiber, dass die Schuhe an ihn zurück gesandt wurden...

Kommentar von 002b90f5d0a42ed1cc16e36d4de98626smallregideur am 9. Juli 2008 19:09

Da die Wahre wohl noch nicht angekommen ist würde ich eine Kopie des Paketbeleges an den Versender schicken und ihn um etwas Geduld bitten. Die Mahnung und die damit verbundenen Gebühren würde ich ablehnen.

Kommentar von 49d1bda04f2544431776195aa09e5c27smallHelmutRn am 9. Juli 2008 19:04

So ist es korrekt!!!


Stella04
beantwortet von Stella04 am 9. Juli 2008 19:02
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

nach Erhalt der Ware hat man 2 Wochen Zeit sie zu bezahlen oder zurück zuschicken.

Kommentar von Fb044b587ba8fcf786b4d7d5f239f3afsmallPestopappa am 9. Juli 2008 19:24

NACH Erhalt.... Das weiß ich wohl.


HelmutRn
beantwortet von HelmutRn am 9. Juli 2008 19:07
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Ich hatte kürzlich Wein bestellt, alles war richtig, bis auf einen Karton. Das Weingut hat mir gesagt, ich solle nichts bezahlen, bis der richtig Karton geliefert würde, dann würde ich auch eine neue Rechnung bekommen! So habe ich es dann auch gemacht.

Kommentar von Fb044b587ba8fcf786b4d7d5f239f3afsmallPestopappa am 9. Juli 2008 19:26

Ja, mit denen kann man auch reden... Ich stehe mit dieser Firma mittels maximaler insuffizienz bereits auf Kriegsfuß ! Die haben extrem gebrauchte schuhe als NEU versendet und schrieben auf den lieferschein "Ware geprüft" !!!! Da ist mir die Galle hoch gekommen.....

Kommentar von 49d1bda04f2544431776195aa09e5c27smallHelmutRn am 10. Juli 2008 09:19

Ja, das kann ich verstehen, bezahl doch was in Ordnung war und was Du behalten hast!!!


anonym
beantwortet von RaiDam am 9. Juli 2008 19:09
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Klingt zwar blöd, aber rechtlich gesehen ist das Unternehmen im Recht. Der Gefahrenübergang ist die Abagbe des Paketes bei der Post, ab dann ist das Risiko beim Kunden. Die Mängelrüge hätte sofort schriflich nach Erhalt des Paketes getätig (acuh per eMail) werden müssen, eine Zahlung unter Abzug des Mangels wäre die einzige Möglichkeit gewesen, einer Mahnung vorzukommen. Die Mahnkosten hat der Käufer zu übernehmen...

Kommentar von Fb044b587ba8fcf786b4d7d5f239f3afsmallPestopappa am 9. Juli 2008 19:28

Ist / war sdoch alles schon gelaufen...

Ware bestellt ( schriftlich ) ware zu 70 % geliefert und davon noch einiges defekt. Nun .... Ich habe schriftlich gerügt und ware zurück gesendet... Nun ist die Mahnung da.... defektes ist zurück gesendet und weiteres fehlt noch.... Da bezahle ich doch nicht... Die Mahnkosten soll ICH übernehmen ???!!!!

Kommentar von Fb044b587ba8fcf786b4d7d5f239f3afsmallPestopappa am 9. Juli 2008 19:28

Ist / war sdoch alles schon gelaufen...

Ware bestellt ( schriftlich ) ware zu 70 % geliefert und davon noch einiges defekt. Nun .... Ich habe schriftlich gerügt und ware zurück gesendet... Nun ist die Mahnung da.... defektes ist zurück gesendet und weiteres fehlt noch.... Da bezahle ich doch nicht... Die Mahnkosten soll ICH übernehmen ???!!!!


anonym
beantwortet von 338194 am 9. Oktober 2008 18:03
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Ist der Verkäufer gewerblich, dann hat man das 14-tägige Rückgaberecht. Geh zur Verbraucherberatung.

Kommentar von Fb044b587ba8fcf786b4d7d5f239f3afsmallPestopappa am 9. Oktober 2008 19:15

Schau mal... Ich habe bereits einen breiten DIN A4 Ordner voll mit Schriftverkehr für 5 Artikel. Das ist ein solch übles Hin und her und auch die Kommunikation ist mit dem Menschen nicht mehr möglich... Schickt er jedes teil mit 20 Euro Porto einzelnd... Mit einer Verspätung von nun 3 Monaten... Einen Tag später ist die Mahnung da... Für meinen Anwalt und Umstandskosten liege ich derweil bei über 2000 Euro... Es ist nicht zu fassen, was sich dieser Knabe rausnimmt. Die Verbraucherzentrale habe ich bereits informiert...

Das wird nen Fass ohne Boden... Sicher bin ich, dass ich den Przess gewinne... Aber der Preis ... der wars nicht wert...


Frage beantworten

Verwandte Fragen

Verwandte Fragen

Noch nicht die richtige Antwort? Dann hier in allen Fragen und Tipps suchen:




Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.