Die Autofirma hat uns gesagt wir sollen eine Werkstatt suchen,die Reparatur dort machen lasse und die Rechnung soll die Werkstatt dann zu ihnen schicken.Die Werkstatt hat selbst noch mal mit der Autofirma telefoniert und alles vereinbart.Wie komme ich denn an den Insolvenzberater ran?
Wenn du dort gelistet bist und auch die Leistungen erbracht wurden, wird sich der Insolvenzverwalter bei dir melden.
Wegen Kunden die eine erbrachte Leistung gerne nicht bezahlen möchten, müssen Firmen eben in die Insolvenz. Und Du hast eine Leistung bekommen
vollyhn am 16. März 2008 10:34 Fragesteller/in will ja die Rechnung der Werkstatt nicht bezahlen. Mit der Insolvenz des Autohauses hat das ja rein gar nichts zu tun. Der Kaufpreis an das Autohaus ist ja beahlt.
Ach so ,und ich bin jetzt Schuld dass die Autofirma Insolvenz angemeldet hat?Du würdest doch auch keine Brille kaufen,wo im Angebot steht "Brillengestell mit Gläsern",und du dann merkst da sind ja gar keine Gläser drin.Oder kaufst du die dann trotzdem?

Wenn Du nur die Werkstatt gesucht hast und diese dann mit dem Autohaus die Abwicklung vereinbart hat, bist Du nur als Vermittler des Vertrages zwischen Werkstatt und Autohaus aufgetreten. Die Kosten der Reparatur schuldet dann das Autohaus und nicht Du. Das Risiko, in dem Insolvenzverfahren des Autohauses mit den Kosten auszufallen, trägt dann auch die Werkstatt. Dann musst nicht Du die Rechnung der Werkstatt bezahlen und das Risiko tragen, dass Du in der Insolvenz nichts mehr siehst.
Für den Auftrag direkt zwischen Autohaus und Werkstatt spricht zum einen, dass die Rechnung zuächst an das Autohaus geschickt wurde. Die Werkstatt sah offensichtlich auch das Autohaus als Vertragspartner an. Weitere Indizien sind, ob der Preis für die Leistung der Werksatt mit Dir oder dem Autohaus ausgehandelt und vereinbart wurde. Wer hat den Inhalt der von der Werkstatt zu erbringenden Leistung (Reparaturumfang) festgelegt?
Wenn die Prüfung der vorstehenden Kriterien zum Ergebnis führt, dass das Autohaus Auftraggeber war, solltest Du nichts an die Werkstatt bezahlen, denn Du wirst im Insolvenzverfahren kaum etwas davon wiedersehen.
Der Insolvenzverwalter des Autohauses wird sich mit Dir nicht von sich aus in Verbindung setzen, da Du ja bisher keine offenen Ansprüche gegen das Autohaus hast. Du hättest frühestens dann, wenn Du die Werkstatt bezahlt hast, einen Ausgleichsanspruch gegen das insolvente Autohaus. Und auch den müsstest Du ja erst einmal beim Autohaus geltend machen, damit er dort bekannt würde.
Um herauszufinden, wer Insolvenzverwalter ist, kannst Du auf www.insolvenzbekanntmachungen.de "Detailsuche" eingeben, das für das Autohaus zuständige Insolvenzgericht/Amtsgericht und den Namen des Autohauses. Dann werden alle veröffentlichungen des Insolvenzgerichtes zu dieser Insolvenz gelistet. Dort steht auch, wer zum Insolvenzverwalter ernannt wurde. Er wird Dir allerdings wahrscheinlich nicht helfen, da er ja will, dass Du die Rechnung an die Werkstatt bezahlst, damit er nichts mehr damit zu tun hat.
Also,wir haben die Firma ausgesucht,haben alles dort geschildert.Die haben dann den Kostenvoranschlag gemacht(so ca.500 Euro).Ich bei der Autofirma angerufen,Denen war das zu teuer.Ich habe dem Herrn von der Autofirma dann die Nummer von der Werkstatt gegeben,und ihm gesagt dann kann er ja das selbst mit der Werkstatt regeln.Ein paar Tage später rief der von der Autofirma mich wieder an und meinte "Ja ,die bauen da jetzt ein günstigeres Modell ein für 200 Euro ,dass übernehmen wir dann.
vollyhn am 17. März 2008 23:44 Ich persönlich würde meinen, dass dann der Vertrag zwischen Werkstatt und Autohaus zustande gekommen ist. Deshalb würde ich an die Werkstatt nichts bezahlen. Es ist zwar bedauerlich für die Werkstatt, in der Insolvenz vom Autohaus nichts zu bekommen, aber ansonsten wäre es bedauerlich für Dich.

der insovenzverwalter meldet sich irgend wann so oder so um die aussenstände einzutreiben. einfach abwarten und eventuell glück haben.

na ich denke du hast Post bekommen, wegen der Bezahlung der Rechnung, da steht alles drauf..außerdem..gehe zum Amtsgericht bzw. schaue in die Tagespresse, Insolvenzen gehören in die Veröffentlichlung der Amtgerichte und da steht auch alles..
Ich habe keine Post bekommen.Das wurde alles telefonisch vereinbart.
Biggi2000 am 16. März 2008 09:41 Ob eine telefonische Vereinbarung ohne Zeugen hieb- und stichfest vor Gericht ist , glaube ich nicht. Entscheidend ist , wer gab der Werkstatt den Auftrag ? Wenn es Dein Autohändler war , kann die Werkstatt versuchen die Rechnung aus der Insolvenzmasse bezahlt zu bekommen.Falls Du den Auftrag an die Werkstatt gegeben hast ,(mit Unterschrift ? ) kann die Werkstatt die Rechnung an Dich schicken und Du muß versuchen anschliessend etwas aus der Insolvenzmasse zu bekommen.(meist ist es ein Quentchen von "wenig" und dauert Monate bis Jahre))
Es wurde garnichts schriftlich gemacht.Die Werkstat hat mit der Autofirma telefoniert und alles abgesprochen.
Ich habe keine Post bekommen.Das wurde alles telefonisch vereinbart.