Ich habe im Januar 14 Tage für eine ZA. gearbeitet. Ich habe bisher weder mein Geld, noch meine Papiere zurückerhalten. Wollte heute meine Papiere persönlich abholen, aber da ist keine ZA. mehr. Was jetzt? Rechtsanwalt? L.G.

Ja, da wird Dir wahrscheinlich nichts weiter übrig bleiben als über einen Rechtsanwalt zu gehen oder zur Verbraucherzentrale gehen. Die haben auch kostenlose Rechtsauskunft.

Du kannst auch über die Krankenkasse und über die BFA versuchen, herauszubekommen, ob die Firma die Zeit gemeldet hat. Da sind die verpflichtet zu. Dann gehen die der Sache nach.
Gute Idee, ich werde das mal versuchen. Aber ohne Papiere ist auch mein neuer Arbeitgeber nicht in der Lage, meinen Lohn abzurechnen. Und den 4.Monat in Folge ohne Geld trotz Arbeit schaff ich nicht mehr. Wie komm ich wenigstens an meine Daten, die mein Arbeitgeber braucht, um meinen Lohn abzurechnen(Rentenversicherung) L.G.
Xy ‹^^› ///(•¿•)\\\ ‹^^› am 21. Februar 2008 00:52 @kraudischen: eine neue lohnsteuerkarte bekommst du als duplikat ohne probleme beim einwohnermeldeamt.
und deinem arbeitgeber musst du nur sagen in welcher krankenkasse du bist, dann kann der deinen lohn auch abrechnen.
Die Sozialversicherungskarte mit der Rentenversicherungsnummer fehlt, alles andere hab ich im Kopf, aber ohne dem gehts nicht. L.G.
Xy ‹^^› ///(•¿•)\\\ ‹^^› am 21. Februar 2008 01:02 die rentenversicherungsnummer erfährst du bei deiner krankenkasse und da musst du halt melden, dass dir die rote karte, nehme mal an das du jetzt meinst, fehlt.
der arbeitgeber überweist auch alle beiträge einschl. rentenversicherung an die krankenkasse, von wo aus dann an die rentenversicherung weitergeleitet wird.
Danke, werde bei meiner Krankenkasse anrufen. L.G.
bitmap am 21. Februar 2008 01:08 Die Versicherungsnummer steht auch manchmal auf irgendwelchen Abrechnungen (Z.B. Lohnsteuerjahresabrechnung), falls es nur um die Nummer geht.
Vielleicht findest du die Firma über https://www.insolvenzbekanntmachungen.de/ und darüber den Insolvenzverwalter (wenn die Firma Insolvenz angemeldet hat).
bremerina am 21. Februar 2008 00:58 oh je, kraudischen. womit hast du das verdient?! immer nur stress und pech mit den arbeitgebern.. :-(
Nein, jetzt hab ich Glück. Aber wir leben auch in einem verdammten Verwaltungsstaat. L.G.

es müsste doch über die ihk, das gewerbeaufsichtsamt oder auch übers arbeitsamt zu erfahren sein, was aus der firma geworden ist.
jemand wird wissen, ob die konkurs angemeldet haben oder wo du nun deine unterlagen herbekommst.
den ausstehenden lohn wirst du wohl dann beim arbeitsgericht einklagen müssen.
Ganz tolle Aussichten L.G.
Wolfgang Joost am 21. Februar 2008 00:49 Bei der IHK werden die Firmen auch abgemeldet. Müßte dort klappen.

An Deiner Stelle würde ich wegen des Geldes zur Insolvenzkasse der Arbeitsagentur gehen und Insolvenzgeld beantragen. Auch wenn die ZA einfach zu macht ohne Insolvenzantrag zu stellen, kann der ausgefallene Lohn evtl über die Insolvenzkasse gesichert sein, wenn der ehemalige Arbeitgeber im Inland den Betrieb einstellt. So ein Fall könnte vorliegen. Antragsfrist: 2 Monate ab Insolvenzeröffnung oder Betriebseinstellung. Verfahren dort erklären lassen, ist für GF etwas zu komplex, kostet aber nichts.
Klage zum Arbeitsgericht bringt ein Urteil, aber nicht unbedingt das Geld.
Für die Arbeitspapiere solltest Du Dir Ersatzdokumente ausstellen lassen, wie von den anderen Antwortern schon beschrieben.
Ich nehme mal an, dass ZA Zahnarzt bedeuten soll. Um zu erfahren, wo die ZA abgeblieben ist, mal bei der Ärztekammer nachfragen, dort auch gleich mal den Fall schildern, dass Deine Papiere fehlen. Ansonsten bleibt Dir wahrscheinlich nur der Gang zum Anwalt, um wenigstens Deine Papiere zu erhalten.
ZeitArbeit!!!
Wolfgang Joost am 21. Februar 2008 00:37 ZA = Zeitarbeitsfirma