fingerabdrücke bei der polizei?

14 Antworten

Hallo, 

grundsätzlich darf die Polizei die Fingerabdrücke von Personen nur auf Richterliche Anordnung hin speichern. Diese bekommt sie nur, wenn die betreffende Person ein *Verbrechen* begangen hat. Bei Straftaten, z.B. Sachbeschädigung, kann die Polizei, wenn sie es für nötig hält, im Zuge der *Erkennungsdienstlichen Behandlung* des Täters neben Fotos und Beschreibung auch Fingerabdrücke nehmen. Diese dürfen nach ablauf der Ermittlungen aber nicht weiter gespeichert werden und auch nicht für die Identifiaktion des Täters hergenommen werden, sollte an einem Tatort ein Gegenstand mit dessen Fingerabdrücken gefunden werden.

Im Klartext: Die Polizei hat nur von den schlimmen Fingern die Fingerabdrücke. wer einmal mist baut kann zwar seine Fingerabdrücke der Polizei geben müssen, die dürfen aber nicht lange gespeichert werden.

Allerdings würde ich mich nicht darauf verlassen, die arbeiten schließlich auch mit dem Staats- und Verfassungs-Schutz und dem Bundesnachrichtendienst zusammen :)

so nicht ganz richtig. sie dürfen die fingerabdrücke in deren dateien 5 jahre lang speichern, wenn man verurteilt wurde und dies dem richter notwebdig erscheint. also 5 jahre nenne ich nicht kurz. was sofrot gelöscht werden muss, sind fingerabdrücke von verdächtigen, wenn sich dann im rahmen des verfahrens raustellt, das diese undschuldig sind oder nicht mehr verdächrtig sein können. denn dann besteht kein grund mehr , diese zu speichern und dürfen dann auch nicht mehr gespeichert werden.

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also,

soweit ich weiß werden nur von verdächtigen und straftätern die fingerabdrücke genommen.

hatt den jemand von dir schonmal welche genommen?^^

schätze mal nicht!

vondaher glaube ich nicht das die polizei von jedem menschen der WELT die fingerabdrücke hat

eigentlich sind in jedem ort bei der polizei dort alle fingerabdrücke der bewohner

Nein. Die müssen ja genommen werden. Von der Polizei.

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nur die erfasst wurden

das kommt auf die vorstrafe an, einmal fingerabdrücke und du bist in der ganzen welt bekant

Auch falsch. Die dürfen nicht an andere Polizeien(also außerhalb Deutschlands) weitergegeben werden. Da muss Interpol eigenen nehmen.

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@Qeyza

auch nicht ganz richtig. die fingerabdrücke dürfen auf anfrage im rahmen der amtshilfe sehr wohl an andere länder weitergegeben werden, interpol hat damit gar nichts zu tun, nur in sofern, das sie ebenfalls eigene datenbanlen haben, die sich aus denen zusammensetzt, die von den teilnahmeländern zur verfügung gestellt werden. wenn aber eine ausländische behörde das bka anfrgt, hat interpol nichts damit zu tun...

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