gutefrage.net, die Ratgeber Community
version2_beta
Login   |  Forum |  Richtlinien |  FAQ

Finanzierung trotz ALG 2??

gefragt von JasminJasmin am 29.04.2008 um 21:39 Uhr

Ich habe einen Bekannten, der einen Schrank auf raten gekauft hat und angab das er arbeitet.Das tut er auch, aber auf Mini-Job Basis und erhält dazu noch ALG 2. Jetzt möchte der Möbelladen seine letzte Abrechnung, aber er verdient nur 100 Euro dort. Kann er dadurch Probleme bekommen?? Denn dort wurde er ja nur gefragt ob er arbeitet. Von ALG 2 war ja nie die rede. Was soll er jetzt tun oder wie kann ich ihm helfen???


Weitere Fragen zu verwandten Themen finden Sie hier:

Recht (17426)
Finanzen (10708)
Arbeitslosengeld (258)
ähnliche Fragen

Frage beantworten


Qetan
beantwortet von Qetan am 29. April 2008 21:40
6x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Wer alleine bescheissen kann, soll auch alleine zusehen wie er aus dem Mist, den er sich selber eingebrockt hat, wieder herauskommt.


wandpilz
beantwortet von wandpilz am 29. April 2008 21:42
6x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Nun, das kann man als Betrug ansehen. Wenn ich jemanden frage, ob er Arbeit hat, will ich nicht wissen, ob er seinen Dachboden ausbauen will, sondern ziele eher auf seinen Beruf.

Hier auf Auslegungssache zu plädieren finde ich ehrlich gesagt ganz schön unverschämt. Der Möbelladen macht sowas ja nicht aus Spaß, sondern die wollen sich absichern. Also muss er seine Lüge entweder eingestehen oder den Dummen mimen. Aber um ehrlich zu sein: ich würde sauer werden, wenn mir der Laden gehörte und dein Freund sich für Nummer 2 entscheiden würde.

Kommentar von E73a26bfd037259bd96bfd82833bfb28smallMiauze am 29. April 2008 21:44

dh!


anna74rg
beantwortet von anna74rg am 29. April 2008 21:41
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

er soll die abrechnung angeben und solange er keine falschen Angaben (mehr Lohn angegeben als er hat)gemacht hat, passiert ihm nichts.

Kommentar von 55e9e79e7c7273e7938d3389d5f0df29smallJasmin am 29. April 2008 21:42

Er hat aber sein gesammtes Einkommen angegeben incl. ALG 2

Kommentar von Simple_avatar2smallanna74rg am 29. April 2008 21:45

dann muß er beweisen das er nicht über die alg2 Sache aufgeklärt wurde.aber dann wird auch nach dem Arbeitgeber gefragt.und wenn er da alles angegeben hat-sieht´s schlecht aus.Das riecht nach Ärger-Betrug!

Kommentar von 55e9e79e7c7273e7938d3389d5f0df29smallJasmin am 29. April 2008 21:59

Kann er wohl dierekt einfach das Geld geben, ohne Raten??

Kommentar von 64da7f639533ab2107528c09977b7d90smallwim50 am 29. April 2008 22:18

Wenn er nach seinem Einkommen gefragt wurde und hat die reale Höhe angegeben und es wurde so akzepiert, ist das doch in Ordnung. Ob es sich bei den Einkünften um Lohn, ALGII, Rente oder Managergehalt (kleiner Manager) handelt, ist doch unerheblich. In welchen Gesetz steht, dass einem Arbeitslosen ein Kredit zu verwehren ist?

Kommentar von 55e9e79e7c7273e7938d3389d5f0df29smallJasmin am 29. April 2008 22:24

Und was sollte er jetzt am besten machen? Er wusste es wirklich nicht, nur durch zufall haben wir das erfahren.

Kommentar von 64da7f639533ab2107528c09977b7d90smallwim50 am 29. April 2008 22:46

Ich komme nicht ganz hinter den Sinn der Frage. Welches konkrete Problem gibt es eigentlich?

Hat er seine Einkünfte zu hoch angegeben? Kann er die Raten nicht zahlen? Was veranlasst das Möbelgeschäft im Nachhinein dazu, einen geschlossenen Vertrag in Frage zu stellen?


angelela
beantwortet von angelela am 29. April 2008 21:44
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

ich schätze das er deswegen mecker kriegt und wenn er pech hat einen wegen betrug.. wenn er gefragt wird ob er arbeitet und er "nur" 100€ verdient, dann ist das keine arbeit und das weiß man als normaldenkender mensch auch und somit hat er sogar vorsetzlichen betrug begangen.. mit etwas glück kommt er da so raus und ansonsten darf er wohl die möbel wieder her geben und wenn er richtig die a... karte bekommt, dann gibts noch ne betrugsanzeige.... also ich wünsche ihm viel glück und schließe mich Qetan an... DH Qetan

Kommentar von skeptiker007 am 29. April 2008 21:49

Siehste, da heben wir wieder meine Berechtigung zur Provofrage lies nach bei meiner Frage Wie ist das Möglich


andreas48
beantwortet von andreas48 am 29. April 2008 21:42
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

na wenn die finanzierung beeits durch ist, dann nicht, aber wenn das Problem auftaucht, dass er zahlungunfähig ist, dann hat er mindest zwei große Probleme..

in der regel setzt eine Finanzierung ein festes Arbeitsverhältnis voraus, ein ALG2-empfänger empgängt eine staatliche Stütze und wird durch das Bankenraster fallen.

er könnte nur Hilfe durch einen Vorschuß von einem Freund/Freundin/Familie den Schrank kaufen können





wim50
beantwortet von wim50 am 29. April 2008 22:29
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Dass er arbeitet, ist ja nicht zu bestreiten, selbst wenn es sich um einen 1€-Job handelt. Wenn er seine Einkünfte beispielsweise mit 447 € angegeben hat (347 ALGII + 100 1€J) und das wurde so akzeptiert, ist das wieder in Ordnung.

Ein Schrank ist überdies kein hochpreisiger Luxusartikel - wo ist also das Problem. Solange er seine Raten zahlt, erfüllt er seinen Teil der Vereinbarung und fertig.

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 29. April 2008 22:54

Luxusartikel vielleicht nicht. Aber zu schreiben, dass es kein ''hochpreisiger'' Artikel ist, ist doch nur eine Vermutung von dir. Es gibt Schränke in allen Preislagen.

Wenn man Ratenzahlung vereinbart, dann existiert ein Vertrag. Den sollte sich der Bekannte mal durchlesen.

Kommentar von 64da7f639533ab2107528c09977b7d90smallwim50 am 29. April 2008 22:59

Naja, vielleicht hat er sich ja den paasenden Schrank zum Plasma-TV gekauft. Über den Betrag, um den es geht, steht in der Frahe nichts. Also kann man nur vermuten. Und ich vermute mal zugunsten des Delinquenten, es handelt sich um einen Schrank, der seinen bescheidenen Einkünften entspricht.

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 29. April 2008 23:42

Mit Vermutungen kommen wir nicht weiter.

Woran es hier bei gf liegt weiß ich nicht, aber der Anteil der user, die auch noch länger als ne halbe Stunde feedback zu ihren Fragen geben, ist recht niedrig. (Vielleicht weil die Ratschläge nichts kosten?)


anonym
beantwortet von LadyT am 29. April 2008 23:01
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

In diesem Forum erhält er garantiert eine qualifizierte Antwort! http://www.gegen-hartz.de/


dwarf
beantwortet von dwarf am 29. April 2008 23:14
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Ich vermute mal, er hat den Schrank schon? Nur wenn der Händler nun erst kommt mit der Lohnbescheinigung, könnte es sein, dein Bekannter zahlt nicht? Hat er eventuell falsche Angaben gegenüber dem Verkäufer gemacht?


abacus111
beantwortet von abacus111 am 30. April 2008 02:34
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

§ 263 Betrug

(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.

(3) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter 1. gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung von Urkundenfälschung oder Betrug verbunden hat, 2. einen Vermögensverlust großen Ausmaßes herbeiführt oder in der Absicht handelt, durch die fortgesetzte Begehung von Betrug eine große Zahl von Menschen in die Gefahr des Verlustes von Vermögenswerten zu bringen, 3. eine andere Person in wirtschaftliche Not bringt,

trifft hier alles nicht zu, da er ehrliche Angaben gemacht hat.Risiko liegt in diesem Fall beim umsatzgeilen Verkäufer



Verwandte Fragen

Verwandte Fragen


Mehr verwandte Fragen

Verwandte Fragen
Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.