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Finanzierung der Wohnung bei Hartz IV

gefragt von stuman2 am 06.05.2009 um 12:10 Uhr

Der Sachverhalt: Mein Sohn hat ab August eine Lehrstelle von ca 50km Entfernung vom Heimatort. Seine Freundin hat den Antrag auf eine Wohnung gestellt der bewilligt wurden ist. Sie ist momentan Hartz IV Empfänger(20 Jahre). Sie wollen zusammen ziehen. Bewilligt wurde eine 1 Raum- Wohnung für sie allein. Nun meine Frage wie verhält man sich. Ist es günstiger, mein Sohn beantragt selber eine Wohnung (hat er überhaupt ein Recht auf eine Wohnung, er ist 22 Jahre) ;soll er schwarz einziehen oder beim Arbeitsamt angeben, was für einbußen werden sie dann so in etwa haben,oder gibt es eventuell eine andere Möglichkeit. Sie haben echt wenig Geld und müssen sich halbwegs über Wasser halten. Vielen Dank für die Antworten im voraus!


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anonym
beantwortet von LostinIreland am 6. Mai 2009 12:11
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aber nur weil ich wenig geld hab, kann ich nicht auch noch den staat bescheißen

Kommentar von Simple_avatar4smallSascher am 6. Mai 2009 12:12

Das sehe ich genau so...

Kommentar von 487cf8a64fefa02d2653552b7b4dd9a1smallBabsi82 am 6. Mai 2009 12:14

...ich auch... schließlich finanzieren wir das alle mit und wir müssen auch für unser Geld arbeiten

Kommentar von crazyone1989 am 6. Mai 2009 12:16

Die jungen Leute sollen doch eine Chance bekommen, ordentlich zu leben. Eine 1-Zimmer-Wohnung ist nun wirklich kein Luxus, vor allem zu zweit.

Die paar Euro die der Staat da drauflegt, meine Güte! Da bleibt das Geld wenigstens im Land und kommt beim Nachwuchs an.

Kommentar von Maya1998 am 6. Mai 2009 12:19

Lese ich Sarkasmus oder ist das ernst gemeint?

Kommentar von crazyone1989 am 6. Mai 2009 12:22

Das ist Ernst gemeint. Es geht ja echt nur um ein paar Euro, die den jungen Leuten aber viel bringen.

Kommentar von 791347206106ffb6830c28d0dade24f4smallOnnlein am 6. Mai 2009 12:22

Frag mal stuman2, ob Du eine Kontonummer bekommst. Da kanns Du dann gerne soviel hinueberweisen, dass eine schoenes Haeuschen mit Haushaelterin drin ist. Oder halt nur soviel, wie Du meinst, dass die beiden brauchen. Dein Ding. Alles andere ist unser Ding und nicht von Dir zu bestimmen.

Kommentar von Maya1998 am 6. Mai 2009 12:25

Juppi, bin auch der Meinung, crazyone1989 soll "die paar Euronen" bezahlen, die tun ihm/ihr doch sicher nicht weh und bringen den armen,armen jungen Leuten soooo viel.


anonym
beantwortet von Trinchen2001 am 6. Mai 2009 12:17
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korrekt ist der weg der arge anzuzeigen das die beiden eine bedarfsgemeinschaft bilden werden, da sie ja beide im selben ort die ausbildung machen werden und eine beziehung haben. folglich muss auch ein antrag auf eine größere wohnung gestellt werden - 2 personen stehen, vorausgesetzt es gibt überhaupt den bedarf, denn ausbildungsentgeld werden sie ja auch bekommen, eine größere wohnung zu als einer person. dies sollte auch keine probleme mit der bewilligung geben - liegt das lehrlingsgeld beider über dem bedarfssatz gibt es natürlich keine kohle vom amt, unter bestimmten voraussetzungen aber vielleicht wohngeld


Babsi82
beantwortet von Babsi82 am 6. Mai 2009 12:12
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Soll er angeben und sich einen 400€ Job suchen, wenn beide das machen haben sie 800 Euro plus Lohn für die Ausbildung und Geld vom Amt, also bitte wenn das nicht reicht weiß ich auch nicht?! Hab das auch so gemacht und habs auch geschafft. (Lehrstelle+400€ Job)

Kommentar von Fe01a0e1a73c41738cb400b789d7b67esmallPeterTheodor am 6. Mai 2009 12:14

er hat doch ab August eine Lehrstelle.

Kommentar von C92440f5e563d502fce5684ac86d5a85smallPanikgirl am 6. Mai 2009 12:16

Neben einer Ausbildung kann man auch noch an den WE auf 400 Euro arbeiten gehen - machen andere auch

Kommentar von 487cf8a64fefa02d2653552b7b4dd9a1smallBabsi82 am 6. Mai 2009 12:17

ich denke sie meinte es reicht trotz allem nicht.

Kommentar von IRENEBOA am 6. Mai 2009 12:19

Bis August kann er dann ja auch jobben; dafür braucht er vor Antritt der Lehrstelle keine Genehmigung des Arbeitgebers.

Kommentar von Simple_avatar5smallMismid am 6. Mai 2009 12:14

wenn man eine Ausbildung macht, hat man keine Zeit für einen zusätzlichen 400 Euro Job und wird den auch kaum vom arbeitgeber genehmigt bekommen!

Kommentar von Maya1998 am 6. Mai 2009 12:18

Ich glaube, du lebst in der falschen Welt! Wieso sollte man neben der Ausbildung keine Zeit für nen Nebenjob haben?!?! Das Leben ist kein Zuckerschlecken und Lehrjahre sind keine Herrenjahre! Also!

Kommentar von C92440f5e563d502fce5684ac86d5a85smallPanikgirl am 6. Mai 2009 12:19

wieso - wenn er am WE samstags mal 8 Stunden als Aushilfskellner oder Thekenkraft arbeiten würde - ist das sein Privatvergnügen. Andere gehen auf Rolle bis morgens und hauen sich den Kopf voll mit ALkohol - dafür hat man ja dann auch Zeit;-)

Kommentar von 487cf8a64fefa02d2653552b7b4dd9a1smallBabsi82 am 6. Mai 2009 12:30

2 Tage jede Woche, bekommt bitte mal den Hintern hoch, im Leben ist nicht alles geschenkt! rumheulen bringt nix, nur arbeiten.


Mismid
beantwortet von Mismid am 6. Mai 2009 12:13
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dein Sohn bekommt kein Harzt4 wenn er eine Lehrstelle hat, aber kann eventuiell Wohngeld beantragen. Natürlich kann er auch bei der Freundin einziehen, bekommt dafür aber kein zusätzliches Geld.


Carlotta2009
beantwortet von Carlotta2009 am 6. Mai 2009 12:13
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Ich verstehe auch gar nicht, weshalb einer 20jährigen schon eine eigene Wohnung genehmigt wird. Da müssen wohl schwerwiegende Gründe vorliegen. In erster Linie sind die Eltern zu Unterhalt verpflichtet und deinem Sohn steht grundsätzlich erstmal keine eigene Wohnung zu, weil er unter 25 Jahre ist.


anonym
beantwortet von Lissa am 6. Mai 2009 12:15
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Hast du dich schon über die Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) informiert?

http://www.arbeitsagentur.de/nn_26022/zentraler-Content/A07-Geldleistung/A072-be...


Andre25
beantwortet von Andre25 am 6. Mai 2009 12:22
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So paß auf ich kenne mich da aus! Wenn sie zusammenziehen leben sie in einer Bedarfsgemeinschafft von der Arge aus gesehen da wird ihn und seiner Freundin alles angerechnet am besten sie tun so als würden sie ein WG gründen dann bekommen sie alles getrennt von einander und nix passiert glauben sie mir wenn die zusammenziehen und sin ein pärchen zieht dass Amt soviel ab echt man kann mit einfachen trix viel mehr bekommen also sein freundin bekommt Harz4 sie soll angeben dass sie mit jemand eine Wg gründen will ok lg und viel glück

Kommentar von C92440f5e563d502fce5684ac86d5a85smallPanikgirl am 6. Mai 2009 12:25

Ja super, wenn man alle Tricks so richtig drauf hat gelle?;-))) Ich habe schon von Paaren gehört, die sich eine kleine 1-Zimmer-Wohnung anmieten - sie lebt dort (inoffiziell) und er in der grösseren Wohnung. Tja - sie sind dann getrennt -zusammen - getrennt - zusammen..........schöne Staatbesch. nenne ich sowas - Singles haben da ein deutliches Nachsehen möchte ich behaupten-:(

Kommentar von Maya1998 am 6. Mai 2009 12:31

Ich habe das mal beanstandet. Das läuft bei mir unter Anstiftung zum Betrug und da du nicht die GEZ (das lasse ich grad noch durchgehen;O)), sondern den Steuerzahler beschei.ßt (also auch mich), kann ich das nicht dulden.


KBB0815
beantwortet von KBB0815 am 6. Mai 2009 12:13
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Ja, er soll schwarz weg ziehen, ganz ganz weit weg. Also ehrlich....


Onnlein
beantwortet von Onnlein am 6. Mai 2009 12:14
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Einbussen haben sie gar keine, nur einen geringeren Bedarf. Eigene Wohnung braucht er bei 50km wohl auch nicht unbedingt.

Ob es aber gut ist, zu zweit in einer 1-Zimmer-Wohnung zu leben, wage ich zu bezweifeln. Da waere zu zweit ja auch mehr drin.


giftmischerinxx
beantwortet von giftmischerinxx am 6. Mai 2009 12:14
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nun wenn sie offiziell zusammenziehen wird die miete eben auf beide umgerechnet heißt bleibt etwas weniger unterm strich, aber inoffiziell würde ich es nicht machen, könnte ärger geben. es sei denn er bleibt bei euch gemeldet und kommt auch regelmäßig zu euch. seine freundin darf besuch haben aber ich glaube nicht länger als 4 nächte, oder so, müsstest dich erkundigen, gefährlich ist wenn kontrolle kommt, grade in einer 1 zimmer wohnung wegen klamotten vom sohn, waschzeug usw


Kyo87
beantwortet von Kyo87 am 6. Mai 2009 12:23
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Ich würde sehr empfehlen das er sich eine eigene Wohnung sucht. Das Einkommen des Sohnes wird nämlich seiner Freundin angerechnet. Das heißt, sein Bedarf wird, obwohl er arbeitet, einem Hartz4 Empfänger gleichgesetzt, alles was darüber hinausgeht bekommt seine Freundin abgezogen. Mein Mann und ich wohnen auch zusammen und er bekommt nur Bafög, das ist höher als Hartz4, und obwohl es nicht viel ist, bekomme ich nur 200 von Amt. Schwarz einziehen würde ich abraten. Wenn die beiden unbedingt zusammen ziehen wollen, dann müssen sie das in Kauf nehmen. Es ist ganz einfach- nachdem seine Freundin die Wohnung genehmigt bekommen hat vom Amt, einen Änderungsantrag zu stellen wo sie angibt das er mit eingezogen ist. (seine Einkommensnachweise sind dann wichtig). Ansonsten würde ich empfehlen das er sich in der nähe seiner Liebsten etwas eigenes sucht, dann bekommt sie nichts angerechnet und er hat sein Einkommen vollständig für sich.


firstguardian
beantwortet von firstguardian am 6. Mai 2009 12:31
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Wenn der Sohn mit seiner Freundin eine Bedarfsgemeinschaft bildet, dann werden die Einkünfte gemeinsam betrachtet. Eine Wohnung kann er sich jederzeit frei wählen. Bei den geschilderten Einkommensverhältnisse könnte ein kluger Vermieter auf einer Elternbürgschaftz bestehen, wenn die denn etwas hergibt. Von Heimlichkeiten, Schwindeleien oder der Erschleichung von Almosen ist dringend abzuraten!


Kyo87
beantwortet von Kyo87 am 6. Mai 2009 12:32
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Wenn er allerdings selbst Hartz4 beantragen will können das beide als Bedarfsgemeinschaft machen. Dann sollten sie sich eine größere Wohnung suchen, die für 2 Personen auch genehmigt wird. Seine Freundin kann in ein Änderungsantrag einfach angeben das er hinzugezogen ist und dann stellen sie einen Antrag zur Umzugsgenehmigung, da eine ein raum wohnung echt zu klein ist für zwei, und wenn man ohnehin mehr vom Amt bezahlt werden würde könnte das man auch nutzen. Das hätte allerdings nur soweit Sinn, wenn ihr Sohn sowieso Hartz4 beantragen will (klar geht das mit 22 ;) Ich weiß ja nicht ob man als Lehrling ein Einkommen hat. Wenn ja, und das ist höher als Hartz4, sollte er sich jedoch- wie oben schon erwähnt- eine eigene Wohnung suchen.


anonym
beantwortet von moonilein am 6. Mai 2009 12:15
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Als Eltern solltet Ihr den Sohn unterstützen.


anonym
beantwortet von IRENEBOA am 6. Mai 2009 12:16
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Mit 22 Jahren könnte der Junge sich ja nun auch einen Job suchen. Die Wohnung wurde dem Mädel bewilligt, nicht dem Paar, d. h. wenn er einzieht, gibt es Ärger oder Abzüge. Und in dem Alter dürften sich beide auch einen Job suchen können, auch wenn der vielleicht nicht toll oder gut bezahlt ist.

Kommentar von C92440f5e563d502fce5684ac86d5a85smallPanikgirl am 6. Mai 2009 12:20

Er macht doch eine Lehre


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