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Finanzierung der Kosten für Hausnotrufgerät durch Pflegeversicherung?

gefragt von jens42 am 20.05.2009 um 9:21 Uhr

Wisst ihr, ob die Pflegeversicherung grundsätzlich die Kosten für ein Hausnotrufgerät übernimmt? Die Anschaffungskosten sind ja schon erheblich, so dass ich jetzt nach Finanzierungsmöglichkeiten suche. Die Pflegeversicherung wäre da mein erster Ansprechpartner.


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MikeMolto
beantwortet von MikeMolto am 20. Mai 2009 09:23
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Nicht grundsätzlich, aber fragen kostet nichts.


anonym
beantwortet von rudiratlos6 am 20. Mai 2009 09:26
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Ältere, sturz-gefährdete Menschen müssen von der gesetzlichen Pflegeversicherung ein Hausnotrufsystem finanziert bekommen – das entschied das Sozialgericht Aachen (Az. S 13 KN 39/04 P).

Geklagt hatte in diesem Fall eine 81 Jahre alte Frau, die an schwerem Schwindel und zudem an Erkrankungen der Wirbelsäule und des Herz-Kreislaufsystems leidet.

Die Pflegekasse hatte ihr trotz der Erkrankungen Pflegestufe „1“ bescheinigt. Die allein lebende Frau war in der Vergangenheit schon öfter in Ihrer Wohnung gestürzt und konnte sich aus eigenen Kräften nicht helfen.

Aus diesem Grund ließ sie sich - zunächst auf eigene Kosten - ein automatisch betriebenes Notrufsystem in ihrer Wohnung installieren. Die dafür ausgestellte Rechnung schickte sie an die gesetzliche Pflegekasse. Diese wollte allerdings nicht zahlen. Begründung: Hausnotrufgeräte sind angeblich nur für solche Pflegebedürftige notwendig, die keinen Hilferuf vom Telefon oder Handy tätigen könnten und bei denen aufgrund der Schwere der Erkrankung jederzeit lebensbedrohliche Situationen möglich sind.

Die von der 81jährigen kontaktieren Sozialrichter aus Aachen gaben dennoch der Frau Recht: Ein Hausnotrufsystem sei nicht nur bei direkt lebensgefährlichen Erkrankungen von Nöten. Versicherte hätten schon dann Anspruch auf einen Hausnotruf, wenn – z.B. nach einem Sturz - eine lebensbedrohliche Situation grundsätzlich eintreten könne.

Obwohl ein schwindelbedingter Sturz nicht zwingend zur Lebensgefahr führen müsse, sei aber ein Gebot der Menschenwürde, Vorsorge zu treffen, dass die Hilflosigkeit nach einem möglichen Sturz so schnell wie möglich beseitigt werde.

Da sich die alte Frau in solchen Situationen nicht selbst helfen könne, sei es nicht wichtig, ob es sich um ein Festnetztelefon, oder um ein Handy handelt. Die Kosten des Notfallsystems muss nun von der gesetzlichen Pflegeversicherung übernommen werden.

http://www.geldmachtspass.de/versicherungen/pflegeversicherung-hausnotruf.htm


Winterschlaf
beantwortet von Winterschlaf am 21. Mai 2009 10:05
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Wichtigste Vorraussetzung der Übernahme der Kosten ist die Einstufung in eine Pflegestufe. Wenn dann noch eine Gangunsicherheit vorhanden ist und der Versicherte zumindestens stundenweise alleine zuhause ist gibt es normalerweise keine Probleme mit der Bewilligung. (Ich bin selbst MDK-Gutachter...) Übrigens sind die Kosten für einen Hausnotruf relativ günstig, bei uns in der Gegend jedenfalls mehrere Anbieter mit nur knapp über 20 € im Monat...


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