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Finanziertes Auto. Unverschuldeter Unfall. Wem steht das Geld der gegnerischen Versicherung zu?

gefragt von brian5687 am 24.09.2009 um 23:33 Uhr

Hallo,

bin neu hier und habe natürliche direkt eine Frage :)

Mir ist letzte Woche jemand an mein parkendes Auto gefahren. Der Fall ist klar und die gegnerische Versicherung hat, laut Schreiben, das Gutachten anerkannt.

Nun muss ich noch ein Formular für die Versicherung ausfüllen, wo unter anderen die Frage auftaucht, ob denn das Fahrzeug finanziert sei und wenn ja, eine Erklärung meiner Bank beigefügt werden muss, bei welchem die Bank mitteilt wer das Geld überwiesen bekommt.

Jetzt die eigentliche Frage: wenn ich jetzt meine Bank anrufe und mit denen spreche, hat diese das Recht die Summe einzufordern oder steht mir das Geld zu? Natürlich möchte ich das Geld auf mein Konto überwiesen bekommen und mich selbst um die Reparatur kümmern. Nimmt mir die Bank nun das Geld weg oder hat sie kein Recht dazu?

Ich hoffe die Frage ist verständlich.

Liebe Grüße Brian

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Auto x 23.294 Versicherung x 5.666 Rechte x 673

kieljo
beantwortet von kieljo am 25. September 2009 06:06
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Wenn es sich um eine Finanzierung handelt und KEIN Leasing gehört nicht der Bank sondern dir das Auto. Du bist der Geschädigte und hast somit Anspruch auf die Übernahme der Reparaturkosten. Das Fahrzeug ist nur Sicherungsübereignet, denn die Bank will sich ja auch absichern. Die will nicht das Geld sondern gerne nur wissen was mit ihrer Sicherheit, dem Auto, ist. Ein Totalschaden wäre keine Sicherheit mehr und die Bank hätte dann Ansprüche gegen die Versicherung.

Da es sich um einen Haftpflichtschaden handelt, kannst Du doch ganz einfach einer Werkstatt deines Vertrauens den Reparaturauftrag erteilen. Ferner kannst Du bei der Werkstatt eine Abtretungserklärung unterschreiben, dann rechnet die Werkstatt direkt mit der gegnerischen Versicherung ab.


BigKingXXL
beantwortet von BigKingXXL am 24. September 2009 23:37
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Das Auto gehört der Bank also bekommt sie das Geld und veranlasst eine Reparatur.

Kommentar von brian5687 am 24. September 2009 23:54

Hallo,

danke für die schnelle Antwort.

Ich habe gehört das offiziell ich der Geschädigte bin, weil ich das Auto ja "besitze" und somit dies nichts mit einer Finanzierung zu tun hat.

Gruß Brian

Kommentar von 6cc1c69b2867f677c03086c252460e3bsmallkieljo am 25. September 2009 06:00

@BigKingXXL, mit Deiner Antwort liegst Du völlig falsch.


anonym
beantwortet von Shakotai am 25. September 2009 16:19
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Hallo,

das Auto 'gehört' nicht der Bank, auch wenn es der Volksmund so sagt. Du hast üblicherweise einen Darlehensvertrag mit der Bank, das Auto(Brief) ist höchstens als Sicherheit hinterlegt. Also gebührt die Zahlung der Versicherung demjenigen, der die Reparatur in Auftrag gibt. Also dir. Gruß Shakotai


PlayaNr1
beantwortet von PlayaNr1 am 25. September 2009 09:34
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dein schaden! du bekommst die summe ausgezahlt und die reparatur...bei leasing geht es um die wertminderung SPRICH GAP_DECKUNG, aber brauchst dir keine sorgen machen :)


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