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finanziert eigentlich die arge denn führerschein,wenn ich ein job als fahrer gefunden hätte?

gefragt von vlaardingenvlaardingen am 22.06.2007 um 12:48 Uhr

was jemand da genauers.


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vincent
beantwortet von vincent am 22. Juni 2007 12:53
3x
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Ich gehe davon aus, dass Du eine fahrbare Würstchenbude besitzt. Demnach müssest Du einen Führerschein haben.

Kommentar von 49d1bda04f2544431776195aa09e5c27smallHelmutRn am 22. Juni 2007 14:16

vielleicht wurde ihm der abgenommen? Vielleicht ist er mit der Bude ohne gefahren, und will sich jetzt einen Job als Fahrer ergattern. Aber da braucht er ein Zeugnis!


Indy72
beantwortet von Indy72 am 22. Juni 2007 12:58
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So nicht!

Aber:

  • Wenn man den Führerschein zur Ausübung seines Berufs braucht (z.B. für eine Altenpflegerin, wenn es in der uMGEBUNG NUR jOBS IN DER AMBULANTEN pFLEGE GIBT),

  • wenn jemand im Ausland bereits einen Lkw gesteuert hatte, aber keinen deutschen LKW-Führerschein hat, dann...

  • o.ä.

dann kann man das mit seinem PAP ausdiskutieren. Es ist immer eine Ermessensentscheidung. Führerschein für Jugendliche wird i.d.R. nicht bezahlt. Meistens wird das Geld voll oder teilweise nur vorgestreckt, weil man ihn auch privat nutzen kann. Das vorgestreckte geld muss man dann in Raten abzahlen.


Mismid
beantwortet von Mismid am 22. Juni 2007 13:11
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man kann sich doch nicht auf einen Job als Fahrer berwerben wenn man keinen Führerschein hat! Wie soll das gehen? Selbst wenn du es selbst bezahlst, macht dies doch keine Firma mit und wartet so lange bis du den Führerschein hast, wenn du überhaupt irgendwann einmal die Prüfung schaffen solltest. Wenn du nur den Führerschein bezahlt haben willst, wird dir das so nicht funktionieren


Heeeschen
beantwortet von Heeeschen am 22. Juni 2007 13:47
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Die og. Antworten sind nur zum Teil richtig: Wenn es für einen Job eine verbindliche Einstellzusage unter der Voraussetzung des Vorhandenseins des Führerscheins von einem Arbeitgeber gibt, dann zahlt die Agentur (oder auch die ARGE) den Führerschein in der Mehrzahl der Fälle. Noch einfacher wird die Beantragung der Zahlung, wenn es sich um den Klasse 2 (C/CE-Führerschein) handelt und man eine Einstellzusage von z. B. einer Spedition als Berufskraftfahrer erhält.

Kommentar von 49d1bda04f2544431776195aa09e5c27smallHelmutRn am 22. Juni 2007 15:07

Ruudi als Berufskraftfahrer bei der Spedition? (Würstchen-Spedition?)

Kommentar von Simple_avatar5smallMismid am 22. Juni 2007 15:15

mit 15 darf man eh noch keinen LKW-Führerschein machen

Kommentar von 091c3a8979eeff2ed5b6f04e3ccc4e26smallHeeeschen am 22. Juni 2007 16:17

Dann muss er halt noch einen Augenblick warten - er wird eh eine Weile brauchen, bis er die Anträge vom NL ins Deutsche übersetzt und ausgefüllt hat...





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