vlaardingen am 22.06.2007 um 12:48 Uhr
was jemand da genauers.
Ich gehe davon aus, dass Du eine fahrbare Würstchenbude besitzt. Demnach müssest Du einen Führerschein haben.

So nicht!
Aber:
Wenn man den Führerschein zur Ausübung seines Berufs braucht (z.B. für eine Altenpflegerin, wenn es in der uMGEBUNG NUR jOBS IN DER AMBULANTEN pFLEGE GIBT),
wenn jemand im Ausland bereits einen Lkw gesteuert hatte, aber keinen deutschen LKW-Führerschein hat, dann...
o.ä.
dann kann man das mit seinem PAP ausdiskutieren. Es ist immer eine Ermessensentscheidung. Führerschein für Jugendliche wird i.d.R. nicht bezahlt. Meistens wird das Geld voll oder teilweise nur vorgestreckt, weil man ihn auch privat nutzen kann. Das vorgestreckte geld muss man dann in Raten abzahlen.
man kann sich doch nicht auf einen Job als Fahrer berwerben wenn man keinen Führerschein hat! Wie soll das gehen? Selbst wenn du es selbst bezahlst, macht dies doch keine Firma mit und wartet so lange bis du den Führerschein hast, wenn du überhaupt irgendwann einmal die Prüfung schaffen solltest. Wenn du nur den Führerschein bezahlt haben willst, wird dir das so nicht funktionieren

Die og. Antworten sind nur zum Teil richtig: Wenn es für einen Job eine verbindliche Einstellzusage unter der Voraussetzung des Vorhandenseins des Führerscheins von einem Arbeitgeber gibt, dann zahlt die Agentur (oder auch die ARGE) den Führerschein in der Mehrzahl der Fälle. Noch einfacher wird die Beantragung der Zahlung, wenn es sich um den Klasse 2 (C/CE-Führerschein) handelt und man eine Einstellzusage von z. B. einer Spedition als Berufskraftfahrer erhält.
HelmutRn am 22. Juni 2007 15:07 Ruudi als Berufskraftfahrer bei der Spedition? (Würstchen-Spedition?)
vielleicht wurde ihm der abgenommen? Vielleicht ist er mit der Bude ohne gefahren, und will sich jetzt einen Job als Fahrer ergattern. Aber da braucht er ein Zeugnis!