Ich habe gelesen, dass sich Doppelverdiener bald auch gemeinsam die Steuerklasse IV teilen können. Ist das jetzt eigentlich schon möglich oder hat man als Ehepaar nur finanzielle Vorteile in der Aufteilung III und V?
Das hängt mit dem Einkommen zuammen.Wenn Partner A das doppelte verdient wie Partner B dann kann man die Kombination 3/5 wählen. Bei ungefähr gleichen Einkommen können beide die Klasse 4 wählen. Aus eigener erfahrung kann ich nur sagen das die Klassen 4/4 dahingehend vorteilhaft sind, das ich in 28 Jahren (mit der gleichen Frau muss man erst mal schaffen)nicht einmal Steuern nachzahlen musste, wogegen andere Paare mit der Kombination 3/5 oft Seuern nachzahlen mussten.
Collo hat absolut recht. Es ist ein verbreiteter Irrglaube, dass man mit der Steuerklassenwahl Steuern sparen könnte. Was man steuern kann, das ist die monatliche Lohnsteuerbelastung. Faustregel : wenn vom gemeinsamen monatlichen Bruttogehalt ein Ehepartner 60 % oder mehr verdient, ist die Monatslohnsteuer in der Kombination III/V geringer, als in der IV/IV. Aber : wenn auch nur vorübergehend im Jahr die III/V eingetragen war, ist man zur Abgabe einer Steuererklärung gesetzlich verpflichtet (§ 46 EStG). Und werden eventuell erlangte finanzielle Vorteile gegenüber IV/IV wieder aufgehoben. Die Steuererstattung wird geringer ausfallen bzw. es wird vielleicht sogar eine Rückzahlung an das FiA fällig. Was man noch beachten sollte : Die gewählte Steuerklasse hat Auswirkungen auf die Höhe des ALG, falls man dummerweise mal seinen Job verliert. Das höchste ALG gibt es nach Steuerklasse III, das geringste nach Steuerklasse V.

Wenn ein Ehepaar gemeinsam berufstätig ist und beide etwa gleich hohes Einkommen haben, ist die Steuerklasse IV doch schon länger auf der Steuerkarte. Nur wenn einer der beiden bedeutend mehr verdient, macht die Steuerkombination III + V einen Sinn.
Bei der Einkommenssteuererklärung kommen beide Einkommen wieder zusammen und es ist meistens günstiger, wenn die Zusammenveranlagung gewählt wird.

das ist letztlich vollkommen egal. Es bringt nur Zinsvorteile. Wieviel Steuern nach Abgabe der Steuererklärung erhoben werden, ist davon unabhängig. Die einbehaltenen Lohnsteuern sind nur a Cto. - also Voraus - Zahlungen.
Bei der Steuerklärung bringt zur Zeit noch das Ehegattensplitting Vorteile, man bastelt aber gerade daran, das abzuschaffen; ich glaube, die FdP ist dagegen.

Die Steuerklasse IV für beide gibt es schon immer. Die andere Variante III/V lohnt sich nur, wenn der eine Ehepartner erheblich mehr verdient. Bei IV/IV zahlt man in den meisten Fällen nie zu wenig Steuern, so dass es bei der Einkommensteuer keine böse Überraschung gibt. LG TawaGirl
Normalerweise hat ein Ehepaar IV + IV
Verdient ein Ehepartner wesentlich mehr oder ist nur einer berufstätig, wählt man III + V
Im Endeffekt ist es aber egal, weil mit der Steuererklärung so oder so nach Splittingtabelle abgerechnet wird.
Ihr könnt jederzeit auf IV + IV wechseln.

Als Ehepartner konntest du schon immer für beide die Steuerklasse 4 nehmen- allerdings sind die Abzüge da nahezu Identisch mit der Steuerklasse 1, die ein Singel hat- finanzielle Vorteile bringt nur die Aufteilung 3 und 5, wenn einer der Ehepartner erheblich mehr verdient als der Andere...

??? Das war schon immer möglich und zwar wird es immer angewandt, wenn beide Partner ungefähr gleich verdienen Jeder Einzelne hat ungefähr soviel Abzüge wie ein Single - aber ist halt besser als 3 und 5
Letztendlich ist die Wahl der Steuerklasse egal, weil am Jahresende mit der Einkommensteuererklärung alles zusammen steuerlich veranlagt wird. Bei Steuerklasse IV/IV (in etwa gleiches Gehalt) bekommt man mit Glück Steuern zurück, bei III/V muss man ev. nachzahlen.
...ja, die anderen mußten die Steuern nachzahlen, die ihr schon jeden Monat dem FA im Voraus gezahlt habt!
Die Nachzahlung bei III/V ergibt sich dadurch, dass man monatlich weniger Steuern zahlt - am Ende zahlen alle gleich viel!